Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, meine Babysitterin ist angehende Erzieherin. Sie absolviert ihr letztes Praktikum in einer Einrichtung "Betreutes Wohnen für Jugendliche". Am 16.6. schreibt sie ihre letzte Prüfung, am 15.6. sollte sie ihren Dienst als Erzieherin in dieser Einrichtung antreten. Eine schriftliche Uebernahmeerklärung hatte sie bereits im März bekommen, in ihrem Praktikumszeugnis steht, dass sie ausgezeichnete Leistungen erbringt und übernommen werden soll und ihr Dienstplan war bis September so gut wie fertig. Letzte Woche (Anfang Juni) hatte sie ihren ersten Nachtdienst, bei dem es zu einem tätlichen Angriff durch eine Jugendliche kam. Aus Angst um das Baby weihte sie die Kollegen und den Chef ein, dass sie in der 8. Woche schwanger ist. Es gab eine Teambesprechung, ihr Dienstplan wurde entsprechend geändert und der Chef versicherte ihr, dass sie den Arbeitsvertrag noch vor dem 15.6. unterzeichnen könne. Drei Tage später sagte er ihr telefonisch, dass sie nun doch keinen Arbeitsvertrag bekommt, bot ihr statt dessen in einem zweiten Gespräch eine Tätigkeit für 400€/Monat an. Uns stellen sich nun gleich mehrere Fragen: Gilt die schriftliche Uebernahmeerklärung wie ein Vertrag, so dass die Schwangere nicht kündbar im Sinne des MuSchG ist? Ihre Frauenärztin will ihr ein Arbeitsverbot aussprechen. Nach welcher Basis wird in solch einem Fall das Mutterschutzgeld berechnet? Nach dem Praktikantenlohn oder nach dem, was sie verdient hätte, wenn sie die Arbeit ganz normal aufgenommen hätte? Was ist mit den Nacht- und Wochenend-Zuschägen? Oder noch anders? Welche Nachteile könnten ihr erwachsen, wenn sie jetzt noch eine andere Stelle bekommen und antreten würde, gleichzeitig den alten Arbeitgeber verklagt weil er sie ja gekündigt bzw. nicht eingestellt hat obwohl sie schwanger ist? Was sind typische Ergebnisse einer Klage in solch einem Fall? Ein Vergleich? Auf was sollte sie sich gefasst machen? Darf sie, wenn sie ein Arbeitsverbot hat, meinen Sohn trotzdem weiterhin babysitten? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Viele Grüsse, WunderbarK
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Sie wünschen eine ausführliche Einzelberatung - das sprengt das Forum! Ich kann Ihnen nur allgemeine Antworten auf allgemeine kurze Fragen geben. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 08.04.04 meine Kündigung zum 31.08.04 erhalten. Am 05.05. habe ich festgestellt, dass ich schwanger bin. Da ich im September 03 eine Fehlgeburt in der 19. SSW hatte, wird mir meine Ärztin bestimmt ein Arbeitsverbot für die restliche Zeit der Schwangerschaft ausstellen. Nun meine Fragen: Was wird ab 01.09.04? ...
Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort, aber ich bin erst nach der Kündigung schwanger geworden. Hatte am 03.04. meine letzte Periode und am 08.04. meine Kündigung erhalten. Wenn ich jetzt ein Beschäftigungsverbot von meiner Ärztin bekomme bis zum Ende der Schwangerschaft, erhalte ich weiterhin das übliche Krankengeld von meinem Geh ...
sehr geehrte frau bader, heute hat sich ein hauchfeiner rosa streifen abgezeichnet-welcher mit grosser wahrscheinlichkeit auf eine schwangerschaft hinausgehen wird. freue mich sehr und lasse es in der kommenden woche abklaeren. mein problem, ich bin bis zum 12.12 krankgeschrieben (wegen burn out) . dann sind 6 wochen voll und alles weitere wird dan ...
sehr geehrte frau bader, ich war wg burnout krankgeschrieben und bin in der zwischenzeit nun schwanger geworden. burnout ist nahe dem behandlungsende. mein frauenarzt moechte arbeitsverbot ausstellen, um mich vor rueckfall zu schuetzen ( mobbing im buero etc). wenn krankschreibung aufgehoben ist - dann koennte man doch direkt ins arbeitsverbit ge ...
Hallo Ich bin 2022 das erste Mal Mama geworden . Ich bin sofort ins Berufsverbot gekommen da ich an der Fleisch Theke arbeite. Ich bin bis September 2024 in Elternteil habe einen unbefristet Arbeitsvertrag jedoch ändern sich ab September meine Stunden also eine vertragsänderungs haben wir gemacht. Aber immer noch unbefristet. Jetzt haben ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich noch bis Sommer 2026 in EZ. Da mein Hauptarbeitgeber keine geringfügige Beschäftigung während der EZ anbieten konnte habe ich in einer anderen Einrichtung als geringfügig Beschäftigte begonnen zu arbeiten. Ich arbeite mit Kindern bekomme also sicher wieder ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen, we ...
Sehr geehrte Frau Bader, Momentan befinde ich mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, Ich hab mich aber für eine komplett neue Ausbildung beworben und habe im April mein Ausbildungsvertrag unterschrieben. Nun hab ich gerade erfahren das ich Schwanger bin. Was mach ich nun? Die Ausbildung startet Anfang September als Altenf ...
Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std.. Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...
Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std.. Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...
Die letzten 10 Beiträge
- 2 Jahre während Elternzeit im Ausland arbeiten
- Elterngeld, Beschäftigungsverbot unverheiratet steuernachzahlung
- Elternzeit vorzeitig beenden
- Ausklammerung für 2tes Kind welche Lohnabrechnungen einreichen?
- Krank nach Elternzeit
- Elternzeit Schwanger
- Elternzeit Schwanger
- Eine Frage wegen meine Schwester
- Übernachtung
- Wärende der schwangerschaft Firma in Insolvenz