Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung-Schwanger-Arbeitsverbot-Wurde meine Frage unten überlesen??

Frage: Kündigung-Schwanger-Arbeitsverbot-Wurde meine Frage unten überlesen??

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LG Brita


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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin erst nach der Kündigung schwanger geworden. Hatte am 03.04. meine letzte Periode und habe am 08.04. meine Kündigung erhalten. Wenn ich jetzt ein Beschäftigungsverbot von meiner Ärztin bekomme bis zum Ende der Schwangerschaft, erhalte ich weiterhin das übliche Krankengeld von meinem Gehalt weiter, obwohl ich ab 01.09. arbeitslos bin? Ich muss mich sicherlich arbeitslos melden, aber bekomme ich dann ALG oder Krankengeld weiter? Wenn ich bis zum Mutterschutz krank geschrieben bin, dann nehme ich doch keine Arbeitslosenzeit in Anspruch und bekomme nach meinem Erziehungsurlaub meinen vollen Anspruch von einem Jahr, oder? Vielen Dank für Ihre Antwort Brita


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Ich bin jetzt in der 14 Woche Schwanger,aber mein Frauenarzt hat mir gesagt,das ich keine Immunität gegen Röteln habe. Da ich in einer Arztpraxis bei einem Allgemeinmediziner Arbeite, kann man mir natürlich nicht garantieren, das ich nicht mit Patienten mit Röteln in Kontakt komme, kann ich deshalb ein Arbeitsverbot bekommen, zur Sicherheit meines babys? Gruß Rebecca


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Ich bin jetzt in der 14 Woche Schwanger,aber mein Frauenarzt hat mir gesagt,das ich keine Immunität gegen Röteln habe. Da ich in einer Arztpraxis bei einem Allgemeinmediziner Arbeite, kann man mir natürlich nicht garantieren, das ich nicht mit Patienten mit Röteln in Kontakt komme, kann ich deshalb ein Arbeitsverbot bekommen, zur Sicherheit meines babys? Gruß Rebecca


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