Kündigung-Arbeitsverbot-Schwanger - 2.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung-Arbeitsverbot-Schwanger - 2.

Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort, aber ich bin erst nach der Kündigung schwanger geworden. Hatte am 03.04. meine letzte Periode und am 08.04. meine Kündigung erhalten. Wenn ich jetzt ein Beschäftigungsverbot von meiner Ärztin bekomme bis zum Ende der Schwangerschaft, erhalte ich weiterhin das übliche Krankengeld von meinem Gehalt weiter, obwohl ich ab 01.09. arbeitslos bin? Ich muss mich sicherlich arbeitslos melden, aber bekomme ich dann ab 01.09. Krankengeld in Höhe des ALG oder Krankengeld in Höhe wie vor dem 01.09.weiter? Wenn ich bis zum Mutterschutz krank geschrieben bin, dann nehme ich doch keine Arbeitslosenzeit in Anspruch und bekomme nach meinem Erziehungsurlaub meinen vollen Anspruch von einem Jahr, oder? (Ich war 12 Jahre ohne Unterbrechung arbeiten) Vielen Dank für Ihre Antwort Brita

Mitglied inaktiv - 11.05.2004, 13:24



Antwort auf: Kündigung-Arbeitsverbot-Schwanger - 2.

Hallo, wenn Sie während der SS schwanger werden, bekommen Sie auch während der Schutzzeiten Zahlungen in Höhe des Arbeitsloseneldes. Aber nach den SChutzfristen nur, wenn Sie weiter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sonst bekommen Sie dann nichts mehr. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.05.2004



Antwort auf: Kündigung-Arbeitsverbot-Schwanger - 2.

hallo... hm...um es mal so zu sagen, wenn du deinen arbeitgeber sofort bescheid gegeben hast(innerhalb von 14 Tagen nach der Kündigung), ist deine Kündigung nicht wirksam. solltest du jetzt von deinem arzt für die dauer der schwangerschaft ein arbeitsverbot bekommen, muß dir dein arbeitgeber weiterhin bis du in mutterschutz gehst dein volles gehalt bezahlen, würdest also somit keine einbußen haben. hast du deinen arbeitgeber aber erst wesentlich später von deiner schwangerschaft informiert, weiß ich nicht ob man einfach so die kündigung anfechten könnte. er ist also verpflichtet bis zum mutterschutz dein gehalt weiter zu zahlen und wenn du es richtig überlegtst, kann dir nichts besseres passieren. du bist jetzt unkündbar. ich würde auch überlegen ob du nicht die vollen drei jahre elternzeit nimmst, dann bist du auf alle fälle noch krankenversichert, auch wenn du nach der elternzeit dort nicht wieder anfängst ist bei mir auch so. du kannst dich dann in ruhe immer noch aufs neue bewerben und es macht sich immer gut sich aus der elternzeit und durch eine ungekündigte stellung zu bewerben. :-)

Mitglied inaktiv - 11.05.2004, 13:35



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