oceansmile
sehr geehrte frau bader, ich war wg burnout krankgeschrieben und bin in der zwischenzeit nun schwanger geworden. burnout ist nahe dem behandlungsende. mein frauenarzt moechte arbeitsverbot ausstellen, um mich vor rueckfall zu schuetzen ( mobbing im buero etc). wenn krankschreibung aufgehoben ist - dann koennte man doch direkt ins arbeitsverbit gehen. da dies eine neue entscheidung ist die nichts mit dem burnout zu tun hat - muesste dich hier der arbeitgeber weiterbezahlen? lg
Das hatten Sie doch schon am 06.12. gefragt und Antwort bekommen.
oceansmile
... und wie informiere ich meinen arbeitgeber am besten, da sich due urspruengliche krankschreibung aufhebt und ich dann direkt in arbeitsverbot gehe? lg
oceansmile
hallo frau bader, also wuerde es wirklich unproblematisch funktionieren. die krankschreibung wird aufgehoben und durch meinen Frauenarzt gehe ich in beschaeftigungsverbot. der arbeitgeber wuerde bis zum mutterschutz bezahlen muessen. muss die krankenkasse informiert werden od laeuft die autimatisch? lieben gruss
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