Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankschreibung parallel zu Beschäftigubgsverbot .

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankschreibung parallel zu Beschäftigubgsverbot .

Nicki1812

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Hallo ,  ich bin aktuell Schwanger und bin seit dem 28.05 krankgeschrieben bis zum 10.07. Da ich mit einer ähnlichen Diagnose im März vor meine Schwangerschaft krankgeschrieben war befinde ich mich derzeit im Krankengeld .  Nun hab ich während der Au ein ärztliches Beschaftigubgsverbot bekommen was am 17.06 begonnen hat .  Nun zahlt die Krankenkasse mir lediglich das Krankengeld bis zum 16.06. Jedoch zahlt mein Arbeitgeber mir vom 17.06 -10.07 kein Gehalt mit dem Argument das die Kranksxhreibung vor das Beschäftigungsverbot geht .  Ich finde leider keine rechtlichen Grundlagen zu einer der beiden Aussagen mit denen ich meine Bezahlung durchsetzten könnte .    Gibt es so eine Rechtsgrundlage die man nachlesen könnte und bei einem Wiederspruch vorbringen könnte .    Mit freundlichen Gruß  Nicole Berkenkötter 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der AG hat Recht. Ein BV kann man nur bekommen, wenn man überhaupt arbeitsfähig ist. Das Krankengeld läuft weiter, bis die AU endet. Dann erst kann das BV greifen. Außerdem mindert die Krankheit, die nicht schwangerschaftsbedingt ist, das EG. Liebe Grüße NB


Kolkrabe

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Eigentlich ist es logisch - ein Beschäftigungsverbot setzt voraus, dass Du arbeitsfähig bist und die Arbeit für Dich und/oder das Kind gefährdend ist. Da du aber sowieso nicht arbeitsfähig bist, ist das BV  hinfällig für Deinen AG. 


Neverland

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Erklärt sich von selbst. Klar hebelt die AU das BV aus. Kann man auch recht leicht überall nachlesen. Sobald der Grund für die AU wegfällt und du wieder arbeitsfähig ist, könnte das BV greifen. Du wirst aber wohl nachweisen müssen, daß du wirklich wieder arbeitsfähig bist. Da hat man dir mir dem BV keinen Gegallen getan.


Neverland

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Darüber hinaus, das KG kürzt dein EG. Denn da es nicht schwangerschaftsbedingt ist, wird das KG mit 0 € ins EG einfließen. 


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