Angel-Like78
Sehr geehrte Fr. Bader, ich habe vollgende Frage und zwar, ich bin bis Ende Mai nächsten Jahres in Elternzeit und ab 01.06.2014 arbeitslos. Ich wollte nach einem Jahr Elternzeit wieder mir etwas neues suchen bzw. in der Zeit meiner Auszeit. Leider kann ich mir nichts neues suchen, weil die jenige Person, die auf meine kleine Aufpassen sollte nicht mehr unter uns ist. Ich möchte auch nicht, meine Kleine mit einem Jahr in die Kita tun, bzw. einer Tagesmutter mein Kind anvertrauen ist auch mein erstes und ich möchte auch für sie da sein, mein Mann ist selbst berufstätig, drei Schichtsystem. Kann das Arbeitsamt mich noch für das 2te und 3te Jahr freistellen, dass ich keinen Bezug erwarten kann ist mir klar. Ab wann müsste ich wenn mit dem Amt in Kontakt treten? Das nun alles anders gekommen ist als erwartet konnten wir ja nicht ahnen.
Hallo, ohne Arbeitgeber sind sie auch nicht in Elternzeit. Sie sind dann praktisch bis zu drei Jahre von der Agentur für Arbeit freigestellt. Ich weiß jetzt nicht, was sie mit ihnen vereinbart haben, eigentlich muss man sich aber erst vor dem dritten Geburtstag des Kindes melden. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Wenn Du nichts von denen willst, brauchst Du Dich auch nicht bei denen melden. Elternzeit gibt es nur wenn man einen Arbeitgeber hat.
Angel-Like78
Sternschnuppe, die treten nicht automatisch mit mir in Kontakt, wenn das Jahr endet? Und wenn doch nach diesem Jahr von denen Post kommt über ein Jobangebot,muss ich dann nicht annehmen. Also brauche ich mich bis ich weiß wielange ich die Auszeit nehme nichts unternehmen geschweige mich bei denen melden, nicht das welche Schwierigkeiten dann auf mich zukommen.
Sternenschnuppe
Du bist eben ganz normal Hausfrau dann. Wieso sollten die auf Dich zukommen , wenn Du von denen nix willst ? Wie bist Du krankenversichert ?
Angel-Like78
ganz normal, bei einer Krankenkasse nicht Privat!
Sternenschnuppe
Über Deinen Mann oder alleine ? Nach dem Elterngeld musst Du Dich familienversichern.
Angel-Like78
im moment noch alleine
IngoAC
Moin, ich würde der Argentur für Arbeit saagen dass du dich 3 Jahre um dein Kind kümmern möchtest. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber damit kann man sich (glaube ich) seinen ALG 1 Anspruch bis nach der "Elternzeit" maximal 3Jahre bewahren. Falls nicht schadet es auch nicht. LG Ingo
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