Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welcher Bemessungszeitraum beim Elterngeld des 2. Kindes?

Frage: Welcher Bemessungszeitraum beim Elterngeld des 2. Kindes?

Meli 88

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, meine Tochter wurde am 21.12.17 geboren. Ich bin dann 9 Monate mit Basiselterngeld ohne zu arbeiten daheim geblieben. Seit dem 21.09.18 arbeite ich wieder Teilzeit und beziehe Elterngeld plus. Inklusive der Partnerschaftsmonate geht der Elterngeldbezug bis 20.06.2019. In der gesamten Zeit von 21.09.18 bis 20.06.19 arbeite ich geplant 25 Wochenstunden. Jetzt bin ich wieder schwanger und der Mutterschutz beginnt voraussichtlich zum 13.05.2019, also 1 Monat und 7 Tage vor Ende des Elterngeldbezuges und natürlich während meiner Elternzeit. Errechneter ET ist der 24.06.2019. Ich denke, dass ich mal gelesen habe, dass das nicht vor Mutterschutz bezogene Elterngeld dann verfällt. Kann ich da jetzt noch einen Monat Basiselterngeld statt zwei Monate Elterngeld plus nehmen, um das zu vermeiden? Oder ist der Bezug schon in Stein gemeißelt, durch den Antrag kurz nach der Geburt meiner Tochter? Jetzt frage ich mich natürlich auch noch, welcher Zeitraum für die Berechnung des Elterngeldes des zweiten Kindes herangezogen wird? Zählt für die Zeit ab dem 21.09.18 mein Teilzeitgehalt (für 7 Monate bis Beginn des Mutterschutzes) und dann noch 5 Monate von vor dem Mutterschutz meiner Tochter? Oder zählen erst die Monate nach dem ersten Geburtstag meiner Tochter mit dem Teilzeitgehalt (also 4 Monate bis zum MuSch) und die restlichen 8 Monate von vorher? Oder zählt es seit der Reform mit dem Elterngeld plus der gesamte Zeitraum des Bezuges von Elterngeld nicht, egal ob Basiselterngeld oder Elterngeld plus. Und der Zeitraum der Bemessung ist der gleiche, wie bei meiner Tochter? Dieses Elterngeld und Elterngeld plus verwirrt mich zunehmend... Danke schon einmal für Ihre Mühen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie können sich das EG-Plus in EG Basis umwandeln lassen, damit es nicht angerechnet wird. Es wird dann aber mehr abgezogen, weil Sie gearbeitet haben. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...

Guten Morgen,   meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe.   Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...

Liebe Frau Bader,   ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...

Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...

Hallo Frau Bader,  mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...

Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt,  die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren,  kann arbeitslosengeld I  beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...

Sehr geehrte Frau Bader,  bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte.  Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt.  Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien is ...