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Hallo, ich habe vor der Elternzeit eine Teilzeitstelle über 50 Prozent (4 Tage a 5 Std.) gehabt. Bei den letzten Gesprächen ist rauszuhören gewesen, dass meine alte Stelle so wohl nicht wieder besetzt werden kann. Ich arbeite bei der Sparkasse, habe aber nur eine Ausbildung zur ReNo-Fachangestellten. Bei uns werden ungelernte Kräfte nicht im Markt eingesetzt, eine neue Ausbildung aufgrund Lehrbriefe steht für mich aber nicht zur Diskussion, da ich drei Kinder im Alter von 8, 6 und 2 habe und ich wirklich nicht weiß, wie ich das noch zusätzlich machen soll. Meine Frage, kann ich auf meine alten Arbeitzeiten beharren und können mein AG von mir die Ausbildung von mir verlangen? Danke im voraus Nicole Schwerdtfeger
Hallo, Sie haben einen Vertrag. Daran hat sich durch die Elternseite nichts geändert. ihr Arbeitgeber muss Sie in der alten oder einer vergleichbaren Stelle einsetzen.er kann keine weitere Ausbildung verlangen. Gleichwohl stellt sich die Frage einer Änderungskündigung. Liebe Grüße, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit läuft am 31.12.2018 aus. Ich bin in einem Kleinbetrieb beschäftigt!und habe eine vertragliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Ich habe zwei Kinder. Nach der Geburt meines ersten Kindes war der Wiedereinstieg zu den gewünschten Teilzeitkonditionen (30 Std/Woche-nur mündlich abgesprochen) kein Problem. V ...
Guten Tag, Im Januar läuft meine Elternzeit aus. Ich arbeite seit ca2 Jahren wieder in der selben Firma auf minijob basis jeden Samstag. Nach Fragen, is mein vorheriger Vertrag (noch einiges an Überstunden und Urlaub) still gelegt für weitere 2 Jahre. Da ich weiter nur Samstag arbeiten kann. Da ich gefragt hatte ob man die Überstunden und den U ...
Hallo zusammen, ich stehe vor einer Herausforderung: Bald endet meine Elternzeit und ich muss wieder vollzeit arbeiten. Leider lehnt mein Arbeitgeber meinen Wunsch nach einer vorübergehenden Teilzeittätigkeit von 30 Stunden am Nachmittag ab. Das Hauptproblem ist dabei nicht das Geld, sondern die Kündigungsfrist von drei Monaten. Ich habe fol ...
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Guten Abend, im Oktober 2017 habe ich meinen Beruf als Gesundheits- und Krankenpflegerin aufgenommen (Erfahrungsstufe 2) und im August 2019 wurde ich Schichtleitung. Aufgrund der neuen Position wurde meine Erfahrungsstufe zurück auf Beginn der Stufe 2 gerückt. Ich plane jetzt die Elternzeit frühzeitig zu verlassen und wieder als Gesundheits- ...
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Sehr geehrte Frau Bader, besteht die Möglichkeit, die Rechnungen als Selbstständige erst nach der Elternzeit zu stellen? Was kommt als Leistungszeitraum auf die Rechnung? Muss ich meine Arbeit als Selbstständige (Max. 1 Stunde am Tag) trotzdem bei der Elterngeldstelle melden? Vielen Dank im Voraus.
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