Hallo Frau Bader,
Ich habe einen Vertrag für eine Kinderbetreuung in einer Großtagespflege abgeschlossen in der zu der Kündigungsfrist steht, dass sie 2 Monate beträgt, dass sich der Vertrag um 12 Monate verlängert wenn nicht bis zum 01.03.j.J. Gekündigt wird und dass 6 Monate vor Kita-Beginn eine Kündigung nicht mehr möglich ist. Was heißt das nun konkret wenn ich zum 01.03. Kündige? Beträgt die Kündigungsfrist dann 2 Monate oder 6 Monate? Vielen Dank
von
Bluemoonmady
am 05.02.2018, 12:08
Antwort auf:
Welche Frist gilt?
Hallo,
verstehe ich so nicht.
Sorry.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.02.2018
Antwort auf:
Welche Frist gilt?
Hallo,
entschuldigung, es war wohl etwas verwirrend geschrieben. Der genaue Wortlaut im Vertrag ist:
'Beendigung des Betreuungsverhältnisses:
Ab Betreuungsbeginn kann der Vertrag mit einer gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfrist von 2 Monaten gekündigt werden. Jedoch 6 Monate vor Kindergarteneintritt ist die Kündigung zum Wohle aller Kinder ausgeschlossen.
Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate unter Berücksichtigung der oben genannten Kündigungszeiten wenn bis zum 01.03.2018 zu den oben genannten Bedingungen nicht gekündigt wurde.'
Meine Frage ist nun, wenn ich zum 01.03. kündige ist die Frist dann 2 Monate?
Viele Grüße
von
Bluemoonmady
am 06.02.2018, 13:44