Frage: Weiteres BV in der Stillzeit?

Muss ein BV während der Schwangerschaft in die Stillzeit weitergeführt werden, wenn man bei der Tätigkeit potentiell gefährlichen Chemikalien bzw. Strahlung ausgesetzt wäre und eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes nicht möglich ist? Wann würde man das mit dem Ag besprechen? (Lehrerin Chemie und Physik, bauliche Massnahmen sind nicht möglich und wenn ich die entsprechenden Sammlungen nicht betreten kann, da die Kollegen für mich verbotene Dinge auch mal offen stehen lassen ist kein Unterricht möglich)

von Kaelean am 09.08.2018, 09:03



Antwort auf: Weiteres BV in der Stillzeit?

Hallo, mir ist ein BV nicht nachvollziehbar. Man kann Theorie auch in anderen Räumen unterrichten - und die naturwissenschaftlichen Räume, die ich in den Schulen kenne, sind völlig harmlos. Deshalb halte ich ein Still-BV für noch abwägiger. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.08.2018



Antwort auf: Weiteres BV in der Stillzeit?

Also an meiner Schule hätte keine der Chemie und Physiklehrerinnen ein BV wenn sie schwanger waren. Sie haben dann halt Theorie statt Praxis gemacht. Wichtige Versuche übernahm ein Kollege indem man Stunden tauschte. Ein Betreten der Sammlung war nicht notwendig. Da halte ich ein BV während des Stillens für überflüssig. Ansonsten kann man ja auch als KV Kraft an der Schule eingesetzt werden. Bei dem Lehrermangel ist man doch über jeden Lehrer froh, der Vertretungen machen kann.

von Ally79 am 09.08.2018, 09:35



Antwort auf: Weiteres BV in der Stillzeit?

Nun, während der Schwangerschaft besteht nun aber in diesem Fall bereits ein BV, da die Gefährdungsbeurteilung entsprechend ausgefallen ist. Die Frage ist ja nun, ob dieses BV in die Stillzeit erweitert werden muss, da sich der Arbeitsplatz nicht ändert und die zugrundeliegenden Einschätzungen betreffend Chemikalien und Strahlung auch für die Stillzeit relevant sind. (Im Gegensatz zum z.B. schweren Heben, das nur in der Schwangerschaft relevant ist)

von Kaelean am 09.08.2018, 11:15



Antwort auf: Weiteres BV in der Stillzeit?

Nur Physik unterrichten, das dürfte dann ja gehen. Lehrerin hier musste auch bis Mutterschutz arbeiten.

von Felica am 09.08.2018, 12:29



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die schule muss dafür sorgen, dass du einen gefahrfreien arbeitsplatz hast. wenn nicht an der schule, dann eben ABO. ein bv wegen stillen bei einer chemielehrerin? hast du noch andre fächer? man kann dich auch in den administrativen bereich, sekretariat setzen. hätte man in der schwangerschaft schon tun müssen. grad in der schule gibt es sehr viele möglichkeiten

von mellomania am 09.08.2018, 12:51



Antwort auf: Weiteres BV in der Stillzeit?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Sammlungen so strahlend sind, dass man die Räume nicht betreten kann - zudem ist das Ungeborene nicht mehr im Bauch, sondern wohl daheim. Habt ihr mal die Strahlenschutzbehörde informiert, was ihr da alles lagert? Die übrigen Chemikalien sind doch in Behältern verwahrt. Das ist doch weder in der Schwangerschaft noch in der Stillzeit ein Grund für ein BV. Und wer würde das Kind zu Hause betreuen, wenn sie dich ohne Chemie und Gefährdungen unterrichten lassen?

Mitglied inaktiv - 09.08.2018, 14:08



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da hat wohl jemand keinen Bock zu arbeiten? Ungeachtet dessen, dass ich das BV in deiner Schwangerschaft schon quatsch finde für die Stillzeit ist es total unangebracht. Als Chemie- und Physiklehrerin gibt es quasi kaum Situationen, in denen deine Muttermilch Kontaminationen ausgesetzt ist. Und diese können durch Rücksichtnahme und Mithilfe der Kollegen locker umgangen werden. Sorry, ich bin Biochemikerin, hab im Labor (MolBio, Zellbio) und im Außendienst gearbeitet und habe 3 kids und wenn ich sowas lese kommt mir echt die Galle. floe

von la-floe am 09.08.2018, 15:00



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Also bitte, dieser Tonfall ist sehr unangebracht. Ich bin selber vollausgebildete Chemikerin (und Biochemikerin), habe umgesattelt und war von dem BV meines AG auch überrascht. Ich will für mich vor allem Planungssicherheit herstellen, was ich durchaus nachvollziehbar finde. Ich habe einfach keine Lust die Betreuung zu organisieren (mein Mann würde die zweite Hälfte der Elternzeit übernehmen) um dann postwendend wieder nach Hause geschickt zu werden. Diese Unterstellung ich würde nicht arbeiten wollen finde ich sehr unverschämt. Ich denke auch die Stillzeit lässt sich gut mit dem Unterricht vereinen, allerdings sah das mein AG auch schon bei der Schwangerschaft anders und der Arbeitsplatz an sich hat sich eben nicht verändert. Da ich auch noch die Sicherheitsbeauftragte bin, brauche ich da einfach einen rechtlichen Rahmen, damit wir da (auch als Schule) ne Handreichung haben. Es gibt einfach nicht genaueres in der Literatur(nur für die chemische Industrie, die aber deutlich bessere Kontrollen zum Thema z.B. MAK bietet) und ich will mich, wenn ich später andere Lehrerinnen beurteilen muss, nicht angreifbar (also verklagbar) machen. Zudem ist die uns vorgegebene Gefährdungbeurteilung sehr konservativ (Schwangere dürfen sich z.B. nicht mal im selben Raum wie Bleipräparate aufhalten) und da die Schwermetalle auch in die Muttermilch übergehen können, dürfte das für die Stillzeit ein ähnliches Verbot bedingen. Die strahlenden Präparate finde ich persönlich auch nicht so wild, allerdings sieht die Beurteilung auch da ein totales Verbot vor und man kann leider nicht auf die 100% ige Sorgfalt der Kollegen bauen. (Die stärker strahlenden Sachen sind in Blei gelagert, und schon kommt wieder das Bleiproblem wenn einer der Kollegen nen Experimentierwagen fertig macht und das Präparat ausserhalb des Schrankes lagert....der nicht entlüftet wird, auch wieder ein Problem) Es sind einfach viele Kleinigkeiten, die ich für mich persönlich vertretbar fände, da mein Beispiel allerdings zur Handreichung für alle nachfolgenden Kolleginnen werden wird brauche ich da einfach was Handfesteres als “ist nicht so wild“. Warum ich nicht ins Seki geschickt wurde ist mir auch ein Rätsel, ich weiß aber, dass das der AG nicht muss, sondern kann und meines Wissens hatte er da einfach keinen freien Arbeitsplatz. Wär für mich auch in Ordnung gewesen bzw. ich hab mir dann freiwillig homeoffice Sachen gesucht, da ich das Schulgelände nicht mal mehr betreten sollte (meine Immunitäten waren i.O.)

von Kaelean am 09.08.2018, 17:31



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Maßnahmen sind das erste. Wenn Maßnahmen nicht greifen, dann erfolgt eine Umsetzung. Eine Umsetzung geht immer vor einem BV, das schreibt das MuSchG in §13 MuSchG vor. Und an einer Schule dürfte es zahlreiche Möglichkeiten umzusetzen geben. Und wenn selbst das nicht ginge, kommt eine Teilfreistellung vor einer kompletten Freistellung. Du hast in jedem Fall damit zu rechnen, dass du arbeitest und nicht mit dem BV. Wenn es tatsächlich soweit kommen sollte, dass du nach Hause geschickt wirst, dann ist das eben so und punkt. Du hast kein Recht darauf, das vorher zu erfahren. Planungssicherheit im Voraus sieht das MuSchG nicht vor.

Mitglied inaktiv - 09.08.2018, 17:37



Antwort auf: Weiteres BV in der Stillzeit?

Betreuung musst du so oder so organisieren. Ohne Betreuung hast du gar keinen Anspruch auf ein BV. Den du musst jederzeit wieder arbeitsfähig sein. Was du ohne Kinderbetreuung ja nicht bist. Der Punkt gilt also nicht. Das BV in der Schwangerschaft war schon zweifelhaft. Den der AG hätte erst alles unternehmen müssen um eine andere Lösung zu finden. Hat er scheinbar nicht. Da die Hürde für ein BV nach der Geburt noch mal deutlich höher sind, würde ich mich da nicht drauf verlassen. Die Aussage der AG muss nicht sondern kann ist seit dem 1.01,2018 faktisch falsch. Er hätte prüfen müssen. es war für ihn einfach bequemer so wie es scheint, er hat ja das Geld wieder bekommen und weniger Mühe und Arbeit. Für dich kann das aber übel werden wenn die KK anfängt da nach zu forschen.

von Felica am 09.08.2018, 17:40



Antwort auf: Weiteres BV in der Stillzeit?

Bei Beamtinnen bezahlt die Krankenkasse nicht die Fortzahlung des Beamtensolds im Fall eines Beschäftigungsverbots. (Lehrerinnen sind oft verbeamtet.) Die Freistellung erfolgt dann auf Kosten des Steuerzahlers. Wenn an der entsprechenden Schule kein freier Platz ist, um die Chemielehrerin alternativ zu beschäftigen, kann auf jede andere Schule im zumutbaren Umkreis bzw. auch aufs Schulamt ect. umgesetzt werden.

Mitglied inaktiv - 09.08.2018, 18:18



Antwort auf: Weiteres BV in der Stillzeit?

ich arbeite in dem bereich. seit jahren. bei mir wäre das bv never durchgegangen. die GU ist faktisch FALSCH. wer hat die gemacht? der rektor? den sollte man mal schulen. er MUSS dich ins seki stecken. und wenn du stillen willst, dann nimm elternzeit, wie jede normale andre mutter auch. DU hast mit bv in der stillzeit angefangen. daher entsteht zu recht der eindruck, du willst daheim bleiben mit vollem lohn. das BV in der schwangerschaft war schon falsch. und selbst wenn du ein BV in der schwangerschaft bekommst und damit nicht einverstanden bist, hast du das recht, aber halt nur wenn man will :-) dagegen anzugehen und sich drum zu kümmern, dass man arbeiten kann. ein BV gegen den willen der mutter gibt es laut den neuen regeln nicht mehr. der ton ist vollkommen berechtigt. jedem steht es zu, elternzeit zu nehemn. dann tu das.

von mellomania am 09.08.2018, 20:12



Antwort auf: Weiteres BV in der Stillzeit?

eine umsetzun in der schule ist IMMER mölglich. und wenn an der stammschule nicht, dann abordnung an die nächste schule nebenan. dieses BV ist einfach falsch gewesen. in einem chemielabor vielleicht, wo 8h am stück mit vollmontur mit giftigen stoffen gearbeitet wrid, ok. aber als lehrerin? never!!!

von mellomania am 09.08.2018, 20:14



Antwort auf: Weiteres BV in der Stillzeit?

du hast da vollkommen recht. genauso läuft es und so muss es laufen

von mellomania am 09.08.2018, 20:15



Antwort auf: Weiteres BV in der Stillzeit?

Warum ein Beschäftigungsverbot?? Es gibt doch mindestens zwei Jahre Elterngeld?? In der Zeit ist man weiterhin versichert! Oder willst du auch im dritten Jahr stillen??? Für mich hat das den faden Beigeschmack bei vollen Bezügen zuhause bleiben zu können, statt weniger Elterngeld! Frage, was machst du, wenn du nicht stillen kannst?? Es ist nicht selbstverständlich stillen zu können. Wer betreut dann dein Kind?? Bzw. wer betreut dein Kind? Ach mensch, wahrscheinlich spricht grad der pure Neid aus meinem Post, da mir BEIDES (stillen können und bei vollen Bezügen Zuhause sein) nicht vergönnt war und ich sogar als selbstständige Tagesmutter auf eigene Gefahr hin bis zur Geburt weiterarbeiten musste. Du hast in einem Post geschrieben, du brauchst Planungssicherheit! Planungssicherheit hast du doch, wenn du drei Jahre Elternzeit beantragst, das Elterngeld auf zwei Jahre splitten lässt. In den zwei Jahren bekommst du dann Elterngeld und bist versichert. Im dritten Jahr kannst du dann Teilzeit wieder anfangen und meistens hat man nach zwei Jahren abgestillt. Allen anderen Kolleginnen sagst du, das was du hier zu hören bekommen hast.

von Anuschka1978 am 10.08.2018, 07:51



Antwort auf: Weiteres BV in der Stillzeit?

Mal abgesehen vom BV - wenn du Sicherheitsbeauftragte bist, musst du mal grundsätzlich was an den Sicherheitsmaßnahmen was ändern und deine Kollegen noch mal ordentlich schulen. Es kann doch nicht sein, dass die da einfach irgendwas offen rumstehen lassen - auch völlig unabhängig von Schwangerschaft/ Stillzeit. Und doch: man muss sich 100% auf die Kollegen verlassen können. Wo haben die denn studiert. Ich habe auch eine Ausbildung sowie ein Studium im naturwissenschaftlichen Bereich - das wäre bei uns undenkbar. Arbeitssicherheit ist doch in Fleisch und Blut übergegangen. Bist du eigentlich die erste Schwangere an der Schule? Wenn du Planungssicherheit haben möchtest, kannst du doch ganz einfach EZ nehmen. Für ein BV musst du auf jeden Fall eine Kinderbetreuung nachweisen. Wenn das Stillen aus irgendeinem Grund nicht klappt, musst du ja auch von heute auf morgen arbeiten gehen - die EZ muss mit einer Frist von 7 Wochen angekündigt werden. (Oder ist das bei Beamten/ Lehrern anders?)

von -Talia- am 10.08.2018, 08:14



Antwort auf: Weiteres BV in der Stillzeit?

Warum wird jede Frau, die um Rat wegen eines möglichen BV´s oder eines bereits erteilten so angegangen? Es liegt nicht in eurem Ermessen, ein BV als nichtig zu erklären oder der Frau vorzuwerfen, sie hätte dieses gar nicht erhalten dürfen. Sie hat es erhalten und gut ist. Wenn die zuständige Stelle eben eines ausgesprochen hat, so what? Warum immer dieses Rumgehacke auf den Frauen? Sorry, aber es hört sich langsam verdammt danach an, als wenn hier einige einfach neidisch darauf sind, dass sie arbeiten mussten und andere eben nicht. Und wenn jemand wegen eines BV´s fragt - warum immer sofort Faulheit unterstellen? Hat den hier niemand mehr das Recht, eine Frage zu stellen, weil er es eben nicht weiß oder einfach falsch informiert worden ist? Herr im Himmel, das ist ja langsam echt unmöglich geworden, Fragen zu diesem Thema zu stellen...

von cube am 10.08.2018, 14:36



Antwort auf: Weiteres BV in der Stillzeit?

und so wie sie schreibt, klingt es eben danach, nicht arbeiten zu WOLLEN und mit vollen bezügen daheim zu bleiben. die schule hat das BV FALSCH ausgestellt. wenn da mal keiner nachhakt! überall in der schule gibt es möglichkeiten, die frau andres einzusetzen. im schulamt, in einer nachbarschule, als krankheitsvertretung, im sekretariat. das hätte die schule tun MÜSSEN. Fehler! daher ein bv wegen stillen in physik oder chemilehrerin ist nicht möglich. außer die schule macht es wieder falsch!! da hängt aber auch das schulamt drin. denn die verfügen das alles! sie kann, wie jede auch, elternzeit nehmen und daheim gemütlich stillen. und so wie sie fragt, klingt es danach eben NICHT.

von mellomania am 10.08.2018, 15:00



Antwort auf: Weiteres BV in der Stillzeit?

Weil ich Frauen kenne die dafür gekämpft haben das es so was wie ein BV gibt, die mit ihrer Gesundheit, die ihrere ungeborenen und oft auch verstorbenen Kinder den Preis dafür getragen haben. Das mag den jüngeren Generationen nicht so bewusst sein. Ich werde ein ganzes Leben lang mit den Folgen leben müssen das es in den 70iger und Anfang 80iger Jahren noch keinen solchen Mutterschutz gibt, den ich bin eines der wenigen Kinder die überhaupt ausgetragen wurden in der Firma wo meine Mutter gearbeitet hat. 7 von 10 Kindern starben, die welche ausgetragen worden sind haben teils Behinderungen. Die meisten Kolleginnen meiner Mutter hatten das Glück also nicht. Zwar gab es so etwas wie Mutterschutz und auch Beschäftigungsverbot, aber nicht in dem Umfang. Schon mal gar nicht gegen volle Bezahlung. Sollte man die Frauen für diese Verdienste derartig wenig respektieren indem man ihren Kampf derartig mit den Füssen tritt? Aus diesem Grund ist mir der Schutz von Mutterschutz und Beschäftigungsverbot so wichtig. Wenn aber derartig viel Missbrauch damit getrieben wird, kann man sicher sein das das immer weiter verschärft wird. Auch zum Schutz unserer Töchter kann man nur klar nein zu solchen Missbrauch sagen, des es war nie dafür gedacht einige Mütter zu bevorteilen. Also weder neid, noch werfe ich jemanden Faulheit vor. Seht wohl aber Missbrauch, gerade dann wenn man wider besseren Wissens immer noch meint sich derartig bevorteilen zu müssen. Die TE hat es ja jetzt in der Hand, sie meldet normal EZ an, wahlweise bleibt sie daheim oder arbeitet innerhalb dieser in TZ, oder sie spielt auf voll Glück und setzt auf ein BV das einen mehr wie faden Beigeschmack hat. In den Spiegel wird alleine sie schauen müssen, auch mit möglichen Konsequenzen wenn es irgendwann überprüft wird und dann doch Ärger gibt. Die KK mag es lasch angehen wenn ein BV vor Geburt ausgestellt wird, nach der Geburt werden die aber sicherlich genauer hinschauen. Unter Umständen wird dann eben auch das was vor Geburt ausgestellt wurde überprüft.

von Felica am 10.08.2018, 15:36



Antwort auf: Weiteres BV in der Stillzeit?

Cube, ich fühle mich von deinem Vorwurf nicht angesprochen. Hier war eine Rechtsauskunft gefragt, die habe ich auf sachliche Weise gegeben. Das Vorgehen an dieser Schule in dem vorliegenden Fall ist ein Verstoß gegen § 13 Rangfolge der Maßnahmen. An JEDER Schule gibt es Ersatztätigkeiten, die man nutzen kann. Wenn nicht, dann wäre eine Umsetzung angesagt. Es gab einige, die Faulheit unterstellt haben - ich zähle nicht zu dieser Gruppe. Dennoch hinterläßt die Fragestellung bei mir auch einen faden Nachgeschmack. Es ist schon ein starkes Stück, anstatt Elternzeit bei vollem Gehalt freigestellt werden zu wollen, wo man natürlich im Voraus nicht weiß, ob man stillen werden wird und wie lange. Das kann sehr plötzlich enden mit dem Stillen. Und dann verlangt die Frau auch noch Planungssicherheit fürs Still-(Wunsch-)BV. Damit hat sie den Bogen echt überspannt.

Mitglied inaktiv - 10.08.2018, 15:53



Antwort auf: Weiteres BV in der Stillzeit?

So wie ich die TE verstanden habe will sie die ersten Zeit daheim bleiben. EG und EZ hat sie eh durch einander geworfen. Den ihr Mann will ja die zweite Hälfte der EZ daheim bleiben. Was ja schon totaler Bockmist ist weil er selbst 3 Jahre Anspruch hat wie sie auch. Ich setze also mal voraus, sie hat aus Unwissenheit schon mal EZ und EG vertauscht. Dann würde der Satz überhaupt nämlich erst Sinn machen. Zweite Hälfte EG, also so ab dem 7ten Lebensmonat scheint der Mann zu planen dann daheim zu bleiben, sie will dann wieder arbeiten, rechnet aber damit es nicht zu müssen weil sie ja voraussetzt das sie wieder ein BV bekommt. Wäre der Mann nicht daheim, wäre die Frage BV so oder so sofort vom Tisch weil ohne Mann daheim hat sie in dem falle keine Kinderbetreuung und jegliches BV wäre ohne Belang. Der mann muss also fest für daheim eingeplant sein damit überhaupt ein BV möglich ist. Das will sie ja aber nicht, weil zwei daheim passt ja nicht laut TE. Problem, sie muss sich für die Erstmeldung für 2 Jahre festlegen. da ja eine Lösung wegen Betreuung nötig ist wegen der Zeit vom Mutterschutz bis zum 7ten Lebensmonat wo dann Papa einspringt, wird sie diese Zeit mit EZ überbrücken müssen. Also muss sie für nach dem Mutterschutz EZ melden, und damit auch dem AG fest zusagen, höre mal ab dem 7ten Monat komme ich in VZ wieder. Fehler eins, kaum eine Frau stillt heute noch so lange. Wenn es denn dann überhaupt klappt. Sie rechnet aber damit das sie über den 7ten Monat hinaus stillt. Wenn es nicht mit dem Stillen klappt, ist die Frage BV also so oder so hinfällig. Sie muss sich aber 1 Woche nach der Geburt verbindlich festlegen. Denn dann hingehen und sagen, och Chef, mit dem stillen hat es nicht geklappt, ich verlängere meine EZ mal so eben, ist nicht. Das Spielchen muss der AG nicht mitmachen. Der kann darauf pochen, das sie fest zugesagt hat dann wieder zu arbeiten. EZ kann sie wenn der AG nein sagt frühstens dann erst wieder ab dem 2ten Geburtstag melden. Weiteres Problem, was kommt nach dem 1ten Geburtstag?. Den spätestens dann greift die Frage Still-BV nicht mehr. Bis dahin muss sie zudem regelmäßig nachweisen das sie überhaupt noch stillen kann. Es ist also ein echter Hohn Planungssicherheit zu verlangen bei so einem Thema. Will sie Planungssicherheit, stellt sich die Frage BV gar nicht. Sondern sie muss EZ nehmen. Dann und nur dann hat sie eben das was sie wünscht, Planungssicherheit.

von Felica am 10.08.2018, 17:13



Antwort auf: Weiteres BV in der Stillzeit?

Also jetzt muss ich aber mal sehr widersprechen. Ich habe zwar eine ganz andere Meinung zum Beschäftigungsverbot als Du ( ich selbst hatte bei keinem meiner drei Kinder eines) aber da möchte ich jetzt gar nichts weiter sagen. Zum Thema Stillen jedoch scheinen wir in zwei verschiedenen Welten zu leben. Kaum eine Frau stillt noch bis zum 7. Lebensmonat? Also ich kenne eigentlich nur Frauen, die mindestens ein Jahr gestillt haben, eher länger. Ich im übrigen auch alle drei Kinder. Schon allein um nicht auf unsinnige Milchnahrung umsteigen zu müssen, was ja nicht notwendig ist wenn das Stillen klappt. Also woher Du diese Meinung nimmst ist mir nicht klar. Und weiter würde mich interessieren, woraus Du schließt, dass das Beschäftigungsverbot aufgrund des Stillens im zweiten Jahr hinfällig ist. Gibt es hierfür eine gesetzliche Regelung, die hier nur ein Jahr vorgibt? (Ist eine ernst gemeinte Frage, da mir dies nicht bekannt ist.) Grüße

von Nelie1113 am 10.08.2018, 22:15



Antwort auf: Weiteres BV in der Stillzeit?

Dein Umfeld scheint sich dann sehr zu unterscheiden, denn auch hier in meinem Umfeld haben 80% der Mütter spätestens nach 6 Monaten mit der Beikost aufgehört zu stillen. Und nicht wenige "mit Erleichterung". Erst letztens hat mir eine Mama, die vor kurzem das Dritte bekommen hat mit einem tiefen Seufzen gesagt, dass sie ja soooo froh ist, dass sie das dritte nicht auch noch "so ewig still" stillen wird. Trotz ausreichend Milch hat sie noch im ersten Monat auf Milchnahrung umgestellt, weil sie es bequemer fand. Bei meiner letzten Rückbildung meinte eine andere Mutter, dass sie hofft ihr damals knapp 4 Monate altes Kind wird jetzt endlich bald mal Brei akzeptieren, damit sie abstillen und auf Milchnahrung umstellen kann. Und ja, es ist generell inzwischen so, dass Stillen nur noch im ersten Lebensjahr als "notwendig" erachtet wird und ein StillBV nicht länger gelten wird. Ich finde Felicias Beitrag trifft es auf den Kern. Die einzig WIRKLICH planungssichere Variante ist, wenn sie selbst das erste Jahr EZ nimmt. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 10.08.2018, 23:00



Antwort auf: Weiteres BV in der Stillzeit?

Nach dem 1. Lebensjahr ist Kita geplant (wie ich dafür wieder gelyncht werde, kann ich mir vorstellen) Die Fragestellung war aus dem Grund auf “Muss der AG ein BV...“ , weil ich wissen wollte ob es Alternativen gibt, da ich arbeiten will. Da er aber sehr, sehr vorsichtig ist brauche ich gute Argumente (er steht hier in der privaten Haftung, da kann ich es bei der offensichtlichen Unwissenheit/Angst vor Chemikalien fast nachvollziehen. Das er besser geschult gehört ist klar, aber mal ehrlich, als ob ich meinem Chef so in den Karren fahre) um wenigstens Arbeit im Seki, an irgendwelchen Projekten oder von mir aus ne Abordnung ins Ministerium durchsetzen zu können. Das ursprüngliche BV hatte mich dafür nämlich zu kalt erwischt. Aber ja, natürlich will ich nur mit vollen Bezügen zuhause sitzen, ist klar, erstmal das Schlimmste unterstellen, bin ich ganz großer Fan von. Z.B. brauche ich die Planungssicherheit damit ich es irgendwie hinbekomme mit meiner dann Abschlussklasse die Abschlussfahrt machen zu können. Haben sie sich dringend gewünscht und wenn ein BV zwingend ausgesprochen werden könnte (ja, nicht alle können stillen, aber tut mir leid, ich plane gern mit allen Variablen) muss ich schauen in welcher Form ich da doch noch offiziell mitfahren kann. (Ha, neue Lynchvorlage, ich will ja nur auf Steuerzahlerkosten Urlaub machen...dass 30 Teenies betreuen kein Urlaub ist lassen wir mal unter den Tisch fallen) Also sorry, dass ich nicht nochmal blauäugig in ein Gespräch mit dem Chef gehen wollte und dachte hier könnte ich sachkundigen Rat erhalten. Wenn man bei ner einfachen Nachfrage direkt so angefahren wird werde ich in Zukunft einfach direkt zum Anwalt gehen und dort fragen. Lieber zahle ich was für die Auskunft als mir hier sonst was unterstellen lassen zu müssen. Ich werde jetzt einen Termin mit der Bezirksfrauenbeauftragten machen. Da alle Gefährdungsbeurteilungen über ihren Tisch müssen kennt sie sich hoffentlich etwas besser damit aus. Und an den Kommentar wie kann ich meinen Kollegen das offen Rumstehen lassen von Chemikalien durchgehen lassen: es gibt keine Sanktionsmöglichkeiten, ich kann also nur monieren, aber wenn manche Kollegen schlampig oder auch unwillig sind kann keiner (!) Was dagegen tun, solange nichts passiert ist. Dass das ziemlich besch....eiden ist, ist jedem klar, aber die Regeln im öffentlichen Dienst ändern, das dauert Jahre und ist deutlich oberhalb meiner Gehaltsklasse.

von Kaelean am 10.08.2018, 23:14



Antwort auf: Weiteres BV in der Stillzeit?

Was habt ihr dann für eine Pfeife von Schulleiter? Der duldet, dass gefährliche Chemikalien offen rumstehen? Und du als Chemielehrerin duldest das mit? Ihr könnt euch nicht durchsetzen? Lächerlich. Kein Sicherheitskonzept? Und die Schulbehörde ist informiert, dass man an eurer Schule die Sicherheitsvorgaben mißachtet? Wenn ihr euch nicht mal als Lehrer einander unterordnet, dann glaub ich nicht, dass ihr bei den Schülern Respekt habt. Dann lest euch mal das durch: An einer Schule ließ man ein Bromfläschen unverschlossen im Vorbereitungsraum herumstehen. Das gehört abgeschlossen in einen Giftschrank. Ein Schüler hats genommen, es fiel runter, 22 Schüler wurden verletzt, Feuerwehrgroßeinsatz. Das Ergebnis: Strafbefehle gegen Lehrer und Rektor, später umgewandelt in je 2500 Euro Geldstrafe. https://www.news4teachers.de/2012/07/schuler-stiehlt-brom-im-unterricht-strafbefehle-gegen-lehrer-und-rektor/ Ihr macht euch alle strafbar, ihr riskiert die Gesundheit der Schüler der Schule. An dein Baby denkst du sehr intensiv und forderst dafür Schutz in Form von vollbezahlter Freistellung über 1 Jahr (also ein Jahresgehalt!), an die anvertrauten Schüler denkst du nicht? Und du weißt sehr gut, was mit Brom im Körper passiert. Die Schäden dürften irreparabel sein. Genauso mit strahlenden Substanzen. Ein Beschäftigungsverbot deswegen, weil die Fachlehrer und der Schulleiter nicht (bei der Lehrerschaft!) die Sicherheitsvorgaben durchsetzen, ist ja ein Skandal. Das sollte man der Presse zuspielen. Oder empfindliche Bußgelder verhängen.

Mitglied inaktiv - 11.08.2018, 08:12



Antwort auf: Weiteres BV in der Stillzeit?

Das sind halt die Tücken der schriftlichen Kommunikation. Da hört man keinen Tonfall und oft genug merkt man erst h8nterher, das man etwas evt so formuliert hat, das andere es auch anders verstehen könnten. Hier wird aber in letzter Zeit eben sowas gar nicht mehr in Betracht gezogen. Im Gegenteil wird sofort negatives unterstellt, ohne nachzufragen. Was Mißbrauch des BV betrifft: das es Menschen gibt, die irgendetwas zu ihrem Vorteil mißbrauchen, ist ja nichts ungewöhnliches und wird es immer geben. Deshalb aber jedem, der nicht unterwürfig genug fragt, Mißbrauch zu unterstellen, finde ich nicht ok. Und ganz ehrlich: euer AG gibt euch ein BV. Geht ihr dann hin und sagt „oh, ich glaube, ich habe gar keinen Anspruch darauf. Bitte nehmen sie das wieder zurück.“? Ich glaube doch wohl eher nicht. Vor allen Dingen nicht, wenn man es eben selbst gar nicht besser weiß und davon ausgeht, es hat alles seine Richtigkeit. Und auf Basis dessen dann Fragen zu stellen, sollte einem doch wohl nicht negativ ausgelegt werden. Ich bleibe dabei: hier gibt es viele, die gerne die Moralkeule schwingen und vergessen dabei, das die meisten hier hier ganz normale Fragen stellen, eben aus Unwissenheit. Dafür werden sie angefeindet, statt freundlich beraten oder freundlich aufgeklärt zu werden. Schade, so geht der Sinn des Forums abhanden.

von cube am 11.08.2018, 08:33



Antwort auf: Weiteres BV in der Stillzeit?

Exakt so ist es!

von Strudelteigteilchen am 11.08.2018, 08:56



Antwort auf: Weiteres BV in der Stillzeit?

Da ich eine Langzeitstillerin war, kann ich dir sagen, ich war eine absolute Ausnahme hier. Aus meinem GVK hat nicht eine länger wie 6 Monate gestillt, die meisten kamen nicht mal auf einen Monat. Selbst in den Stilltreffs war ich die Ausnahme. Denke also schon das ich das recht gut einschätzen kann.

von Felica am 11.08.2018, 09:10



Antwort auf: Weiteres BV in der Stillzeit?

Aha, ich fordere ein BV. War mir neu. Kannst du das bitte mit nem Zitat belegen? Ich dachte ich hätte nur gefragt ob ein bestehendes BV auch in der Stillzeit aufrechterhalten werden muss. Und zum Thema Arbeitsschutz: Lehrer haben zum Thema nur eine einzige 3stündige Veranstaltung am Anfang des Refs und dann nie wieder etwas (es werden nicht mal Fortbildungen angeboten), in Fleisch und Blut ist da gar nix. Die Missstände habe ich an offizieller Stelle(erst SL, dann Schulrat) moniert. Damit sind meine Mittel ausgeschöpft. Ja, ich könnte mich an die Presse wenden, aber ich wollte in dem Kollegium nochmal arbeiten. Brom ost schon länger in Schulen verboten, da haben wir nichts mehr. Ist auch gut so, denn für die Entsorgung gibts auch keinen Etats. (Auch moniert) wer sich jetzt darüber aufregen will, kann gerne mal gucken wie es um die Ausstattung an Berliner Schulen gestellt ist. Da kommt man nur noch mit Sarkasmus durch (hey, es regnet bei uns nicht rein, kein Gebäude ist wegen Einsturzgefahr gesperrt und die Toiletten funktionieren auch!) Jeder Betrieb würde geschlossen werden, aber wenn sich der Staat selbst anzeigen müsste sieht man gerne über eigentlich unhaltbare Zustände hinweg. (Noch ein Beispiel: Die Abzüge gehen nicht, der Chemikalienschrank ist somit auch nicht entlüftet. Das ich da schwanger nicht in den Räumen unterrichten kann ist glaub ich nachvollziehbar)

von Kaelean am 11.08.2018, 09:35



Antwort auf: Weiteres BV in der Stillzeit?

So sind also die Zustände in Berliner Schulen. Fast hätte ich gefragt, liegt das in der sozialistischen DDR, oder was für ein Land ist das? Unzureichender Arbeitsschutz, keine Sicherheit für die Schüler, keine Mittel, und 3 Stunden Unterweisung für einen Lehrer(!) sind zu wenig, um sich das dauerhaft merken zu können (man könnte sich ja Notizen machen!?). Und hochqualifizierte vollausgebildete (Chemie/Biochemie-) Fachlehrer schickt man zwei Jahre lang bei vollen Bezügen auf Steuerzahlerkosten nach Hause. (Die fleißigen, sparsamen Bundesländer im Süden schuften dafür und zahlen euch in den Länderfinanzausgleich, damit ihr die Gelder verplempert! Sollen wir euch mal das Fachpersonal schicken, dass eure Problemchen löst?) In der Zeit, in der du stillst, könntest du also bis zu einem Jahr lang von zu Hause aus (Home Office) völlig unschädlich das Sicherheitskonzept für deine Schule voranbringen, dein Kollegen schulen, Gefährdungsbeurteilungen erstellen, Vorgaben durchsetzen. Für die strahlenden Stoffe könntest du die Strahlenschutzbehörde bei der Gewerbeaufsicht bestellen (oder sie entziehen euch die Genehmigungen für den Umgang mit denselben und schließen eure Physikpraktika.) Wegen dieser "geht-mich-doch-nix-an" Einstellung im ehemaligen sozialistischen Osten sind dort auch die Umlagesätze für die U2, (Erstattung der Lohnfortzahlung im BV) mit die höchsten bundesweit. Andere Bundesländer, die sparsam und gesetzeskonform Mutterschutz ohne Selbstbedienungsmentalität betreiben, haben Beitragssätze, die um die Hälfte niedriger sind. Somit seid ihr selber diejenigen, die für diese Schlamperei die Zeche bezahlen. Jeder von euch, in Form von Steuern, von Lohnnebenkosten, zahlt das lebenslang zurück.

Mitglied inaktiv - 11.08.2018, 09:53



Antwort auf: Weiteres BV in der Stillzeit?

Du schreibst, dass eure Lehrer nur am Anfang des Refs eine Sicherheitsanweisung bekommen. (Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass es da nicht jährliche Unterweisungen für alle inkl Putzfrau, die in dem Bereich arbeiten durch dich geben muss. Aber die Lehrer haben doch vorher studiert, und bekommen da JEDES Semester vor den Laborpraktika eine Sicherheitsunterweisung mit Anwesenheitspflicht. Das ist in Fleisch und Blut übergegangen. Ich und auch wohl niemand meiner ehemaligen Mitstudenten würde auf die Idee kommen, auch nur Kochsalz offen stehen zu lassen. Da kann ich echt nur mit dem Kopfschütteln. Und wenn der Abzug kaputt ist, könnt ihr doch nicht dort unterrichten, dann sind doch auch die SuS gefährdet. Wenn du planen willst, nimm EZ. Dann muss deine Abschlussklasse halt mit jemand anderen auf abschlussfahrt gehen. (Als wenn denen das nicht eh egal ist, du bist doch jetzt schon ewig weg. )

von -Talia- am 11.08.2018, 10:27



Antwort auf: Weiteres BV in der Stillzeit?

Ach ja, ich komme übrigens ursprünglich aus einem der südlichen Geberländer und bin erst seit 4 Jahren in Berlin. Die Unterstellung ich würde mit meiner Ostmentalität eh nur schnorren ist also etwas schwierig. Und ja, es gibt wirklich nur einmal eine Unterweisung, aber das scheint nach Rückfrage (buntes Kollegium) nicht nur in Berlin so zu sein. Nachdem ich heute nochmal rumgefragt habe sieht es wohl so aus: SL, die die Gefährdungsbeurteilung durchführen erteilen gern ein BV, die die sich drum drücken halten sich gar nicht an den Mutterschutz (einer hat von ner Biologielehrerin verlangt Blutpräparate von Schülern anzufertigen, das ist definitiv verboten). Sicherheitskonzept habe ich bereits erarbeitet, inklusive Sofortmassnahmen zur Gefahrenabwehr. Das dürfte irgendwo im Senat versauern, da sie sich lieber mit neuen, total innovativen Unterrichtsformen beschäftigen (und damit profilieren) wollen. (Und das ist in allen Bundesländern gleich)

von Kaelean am 11.08.2018, 17:48



Antwort auf: Weiteres BV in der Stillzeit?

http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1994/1994_09_09-Sicherheit-im-Unterricht.pdf Das ist die Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht, gültig in Berlin an Schulen mit öffentlichem Träger. Seite 38 unten solltest du mal lesen: Mind. jährliche Sicherheitsunterweisung durch den Schulleiter bzw die beauftragte Person - die wohl du sein sein dürftest.

von -Talia- am 11.08.2018, 19:33



Antwort auf: Weiteres BV in der Stillzeit?

Der / Die / Das Uriah... "Dümmer geht's nimmer."..? Wollen wir im Hauptforum nach Vorurteilen in Bezug auf unterschiedliche Regionen in Deutschland fragen? Des Weiteren schließe ich mich Cube an. Gern noch einmal für alle Experten und Expertinnen: Laien, welche sich in rechtlichen Angelegenheiten nicht auskennen, sind nicht automatisch Betrüger / Kriminelle, nur weil sie das "Beste" wollen. Z.B. am Liebsten sofort die EZ beenden, um ins BV zu gehen oder vom Still-BV gehört haben und natürlich prüfen, ob sie "Anspruch" haben. Wer geht denn freiwillig in EZ mit EG-Bezug, wenn er auch 100 % Lohn während der Stillzeit haben kann? Sachlich erklären ist ausreichend! Das Niveau ist echt gespenstisch, besser man macht einen Bogen ums Expertenforum, man lernt ja höchstens in Sachen Mobbing dazu :-D In diesem Sinne, viele Grüße.

Mitglied inaktiv - 11.08.2018, 21:19



Antwort auf: Weiteres BV in der Stillzeit?

das bv war nicht richtig eine lehrkraft kann so gut wie immer umgesetzt werden ein bv in der schwangerschaft wegen fehlenden immunitäten!!! kommt öfters vor, gerade bei GS Lehrerinnen aber ein BV weil man chemie oder pysiklehrerin ist eben nicht, weil es dafür keine gründe gibt (wenn es der schulleiter richtig macht) welche schule lässt bitte chemikalien offen rumstehen, dass eben nicht nur schwangere, sondern auch schüler und kollegen massiv gefährdet sind? wo sind dadurch giftige dämfpfe die andre gefährden? es ist eine SCHULE kein labor!! daher das bv in der stillzeit abslolutes wunschdenken und nicht berechtig! da haben einige fehler gemacht. in BW wäre das nie durchgegangen, denn da hängen bei sowas noch mehrere drin, nicht nur Schulleiter. schulamt und RP ebenfalls. und wenn die zustände dort so katastrophal sind, hat sie das jahrelang ebenfalls getan! bevor sie schwanger wurde! und jetzt ist es auf einmal gefährlich?? hat nix mit mobbing zu tun. wenn sie aber so fragt wie sie fragt wird auch entsprechend geantwortet. sie kann jederzeit elternzeit nehmen, wie alle andren auch. alles andre ist eben sozialbetrug

von mellomania am 12.08.2018, 08:00



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