Mopsi
Sehr geehrte Frau Bader, Anfang November 2017 ist mein Sohn ein Jahr alt geworden und damit endete auch mein Elterngeldbezug. Ende November habe ich dann einen Minijob auf 450,- Euro-Basis bei meinem alten Arbeitgeber angetreten. Nun habe ich im Dezember ein recht hohes Weihnachtsgeld (netto wie brutto) erhalten - eine Sonderzahlung als Honorierung meiner Arbeit im Jahr vor meiner Elternzeit. Muss ich dies der Elterngeldstelle noch mitteilen, obwohl die Zahlung erst Wochen nach der letzten Elterngeldzahlung kommt? Und muss ich die Sonderzahlung nochmal in meiner Lohnsteuerjahreserklärung versteuern? Vielen Dank für Ihre Hilfe und schöne Weihnachtstage wünsche ich Ihnen.
Hallo, Einmalzahlungen sind nicht relevant, außerdem war es ja nach dem Bezug. Steuerlich muss es natürlich angegeben werden. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
In der Steuererklärung muss das Einkommen auf jeden Fall angegeben werden!
Dojii
Weihnachtsgeld (und Urlaubsgeld) ist laut dem BEEG nicht relevant, weder vor der Geburt um das Elterngeld zu erhöhen, noch nach der Geburt um es ggf. anzurechnen, da es sich steuerrechtlich um einen sonstigen Bezug handelt.
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