Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite seit Juni 06 (mein Sohn ist jetzt 16 Monate) wieder für 7-8h/Wo. auf 400 Euro-Basis (bekomme also auch tatsächlich jeden Monat 400 Euro) in der Firma. Frage: Kann ich eine Gratifikation erhalten, ohne dass ich dann in die Steuerpflicht komme? Mein Chef möchte mir Weihnanchtsgeld zahlen, womit ich ja dann eigentlich über die 4800 Euro Höchstgrenze komme. Er sagt aber, dass es erlaubt ist, den Minijobbern 2x jährlich eine finanzielle Zuwendung zu geben. (ohne Steuerpflicht). Dieses Jahr arbeite ich ja erst seit Juni. Wie ist es da mit Weihnachtsgeld und Versteuerung? ( Komme ja nicht über 4800 Euro) Sind uns beide jetzt etwas unsicher! Vielen Dank. Gruß Christin H.
Hallo, bitte fargen Sie mal auf dem Steuerberaterforum! ich glaube, nicht. Liebe Grüsse, NB
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Liebe Frau Bader, ich arbeite auf Mini Job Basis als Erzieherin im Kindergarten. Da ich schwanger bin schickt mich mein AG ins BV. Mir wurde gesagt, dass ich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung habe, da ich nicht sozialversicherungspflichtig bin. Meine Recherchen ergeben etwas anderes, daher meine Frage - wie ist hier die rechtliche Situatio ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt unserer Tochter habe ich 20h gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe dadurch 19 Resturlaubstage. Aktuell habe ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert und arbeite Geringfügigbeschäftigt (Minijob) an einem Tag die Woche wieder im Unternehmen. Jetzt ist meine Frage darf ich meine Restu ...
Guten Tag, ich bin hauptberuflich Beamtin und habe einen minijob, für den ein Beschäftigungsverbot ausgestellt werden soll. Ich habe ein vertraglich festgelegtes Grundgehalt von 180€, alle Stunden darüber werden als Überstunden ausgezahlt. Ich komme immer auf meine 500€. Wird nun im Beschäftigungsverbot "nur" das Grundgehalt gezahlt oder d ...
Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in Elternzeit bei meinem Hauptarbeitgeber bis 12/2026 und übe zusätzlich einen Minijob auf 530-Euro-Basis bei einem anderen Arbeitgeber aus. In diesem Zusammenhang hätte ich zwei rechtliche Fragen, bei denen ich sehr dankbar für Ihre Einschätzung wäre: Beschäftigungsverbot im Minijo ...
Hallo Frau Bader, eine Frage zwecks Urlaub im Minijob. Elternzeit zwei Jahre, läuft noch bis Mitte August 2025, seit letztem Jahr September wieder in meinen alten Job auf Minijob Basis angestellt. Bin erneut schwanger und Mutterschutz beginnt am 2.8.2025, hab kein Beschäftigungsverbot also noch am arbeiten. Darf mir mein Chef vier Tag ...
Hallo, ich hab da mal eine Frage. Seit Ende Mai befinde ich mich im Mutterschutz. Im Juni bekommen wir Urlaubsgeld bezahlt. In meinem vertrag steht folgendes: "die Arbeitnehmerin erhält zusätzliches Urlaubsgeld i. H. v. 50% eines Monatsgehaltes. Scheidet die Arbeitnehmerin im laufe eines urlaubjahres aus, ist überzahltes Urlaubsgeld zu ersta ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Hallöchen Frau Bader, ich habe hier eine sehr komplizierte Frage. ich bin jetzt in 29 SSW und arbeite ich seit 6 Jahren Vollzeit und Minijob. ich habe vor während der Elternzeit Minijob bei meinem Hauparbeitgeber machen, wie soll ich am besten machen? Und ob das beeinflusst für zweites Kind da wir noch vor haben innerhalb den 14 Monaten Elterngeld ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...
Hallo Frau Bader, ich war vor der Elternzeit in Vollzeit angestellt. Nun möchte ich während der Elternzeit einen Minijob ausüben und mein alter Arbeitsvertrag soll dabei ruhen. Dies hatte ich in meinem Schreiben auch so vermerkt. Jetzt habe ich allerdings ein Änderungsvertrag vom Arbeitgeber erhalten - mit dem Inhalt "der Beschäftigungsumfang der ...
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