Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BV Minijob

Frage: BV Minijob

Arabela

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Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in Elternzeit bei meinem Hauptarbeitgeber bis 12/2026 und übe zusätzlich einen Minijob auf 530-Euro-Basis bei einem anderen Arbeitgeber aus.   In diesem Zusammenhang hätte ich zwei rechtliche Fragen, bei denen ich sehr dankbar für Ihre Einschätzung wäre:   Beschäftigungsverbot im Minijob: Ist es grundsätzlich möglich, dass meine Gynäkologin mich für den Minijob – unabhängig von meiner Elternzeit – ins individuelle Beschäftigungsverbot  schicken kann? Krankengeld im Minijob: Falls ich im Minijob krankgeschrieben werde – würde ich nach Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber Anspruch auf Krankengeld haben, auch wenn es sich nur um eine geringfügige Beschäftigung handelt? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir hierzu eine rechtliche Einschätzung geben könnten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, auch bei einem Minijob kann man ein BV bekommen.  2. Da über den Minijob keine Krankenversicherung besteht erhält man nach den sechs Wochen Lohnvorzahlung kein Krankengeld. Liebe Grüße NB  


Ani123

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Während des BV Weiterzahlung der 530 €. Das fließt mit in die Berechnung des neuen EG ein. AU, je nach Vertrag, kann es nach 6 Wochen zur Zahlung von Krankengeld kommen. Das fließt mit 0 € in die Berechnung für das neue EG ein. Ausnahme: Die AU ist schwangerschaftsbedingt. Dann kann diese ausgeklammert werden und durch vorherige Monate ersetzt werden. Steht im Vertrag anderes gilt das. 


KielSprotte

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Sorry, aber die vorherige Antwort ist falsch. Minijob-Grenze liegt bei 556 Euro, aber wenn du z.,B. regelmäßig 350 Euro verdienst, bekommst du diese beziehungsweise den Schnitt der letzten 3 Monate bei schwankenden Entgelt und nicht pauschal 530 Euro.  Krankengeld gibt es im Minijob nicht, das hat nichts mit dem Vertrag zu tun.


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