Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wegnahme meines Nebenjobs rechtens ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wegnahme meines Nebenjobs rechtens ?

Shuamy

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Hallo, ich bin in der 29ten SSW und seit drei Wochen im Krankenschein wegen frühzeitiger Wehen, nun hat mir mein Gyn seit MIttwoch ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Nun meine Frage ich arbeite normalerweise Vollzeit in einer Arztpraxis und im Nebenjob mache ich 1x Wöchentlich die Wäsche unserer Kosmetikabteilung dafür bekomme ich 220€ nun hat mir meine Chefin diesen Nebenverdienst abgenommen und ihn einer Kollegin gegeben aber darf sie das einfach so ? Der JOb ist angemeldet allerdings über das Kosmetikinstitut nun bekomm ich diesen MOnat kein Geld mehr dafür ist das Rechtens ? Brauch man dafür dann ein gesondertes BEschäftigungsverbot für diese Firna ? Denn auf meinem Beschäftigungsverbot das ich habe steht nur ein Arbeitgeber ? Bitte antworten sie mir damit ich das klären kann ohne mich in die Nesseln zu setzen. Vielen Dank


Sonni74LS

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Ich würde dir raten zum Gewerbeaufsichtsamt zu gehen. Lass dich dort mal beraten. Mir ist ähnliches passiert... mir wurde der Nebenjob nach Bekanntgabe der Schwangerschaft weggenommen.


Shuamy

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Warst du damals dort gewesen ? Und wenn ja was haben die dir geraten ??


Sonni74LS

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Nein, war ich leider nicht. Ich hab im Gegenzug meinen AG um die Zustimmung zur Teilzeit bei einem anderen AG gebeten. Die hab ich dann bekommen und dann habe ich mich nicht mehr über den Nebenjobentzug aufgeregt. Im Endeffekt hätte ich aber zum Gewerbeaufsichtsamt gehen sollen. Man hat dafür aber nur 3 Wochen Zeit... die Frist war bei mir dann schon um.


Shuamy

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Das kann ich ja nicht machen mir einen neuen Nebenjob zu suchen hab ja schon wehen und soll kaum was machen! Ok werde am Montag mal dort anrufen und nachfragen kann ja nicht sein das nur weil sie jetzt angesäuert ist ich auf mein geld verzichten soll


Sonni74LS

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Ich hatte auch keinen BV. Meiner Meinung nach, darf sie dir den Nebenjob nicht einfach so wegnehmen... und wenn du den nicht mehr machen darfst, dann müsste sie zumindest das Gehalt weiterzahlen bis zum Mutterschutz. Frage mal nach beim Gewerbeaufsichtsamt, das für dich zuständig ist. Bin gespannt, was die dazu sagen.


Shuamy

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Ich werde am Montag dort nachfragen und werde dann berichten was die dazu sagen!!!! Danke trotzdem schonmal vorab für deine Mühe ! Kann so belastend sein wenn man sich mit sowas befassen muss nicht schon schlimm genug das man sich sorgen um sein Ungeborenes Kind macht dann noch das !!!


CKEL0410

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du hast dem doch zugestimmt ,das du jetzt keinen neuen job findest ,dafür kannst dein ag ja nichts. oder hab ich das falsch verstanden?


Shuamy

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Ja da hast du was falsch verstanden.


speedy

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Hi, ich denke mal, dass deine Chefin es so interpretiert hat, dass dein BV auf sämtliche Beschäftigungen ausgestellt ist und sie sich daher jemand anderen gesucht hat. Ich würde zuerst mit ihr sprechen und darlegen, dass du aus med. Gründen nicht mehr in der Arztpraxis arbeiten darfst, wohl aber noch Wäsche waschen und daher den Minijob fortführen möchtest. Will sie das nicht, so müsste sie dir kündigen für den Minijob. Kannst du auch den Minijob nicht mehr ausüben, bräuchtest du hier auch ein BV - formal ist es ja ein anderer AG. Gruß, Speedy


Sonni74LS

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Wobei die Cheffin aber gemäß MuSchG ihr auch den Minijob gar nicht kündigen darf! § 9 MuSchG - Kündigungsverbot einer Schwangeren


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