Bikinibin
Hallo Frau Bader, ich bekam 2007 von meiner Arbeitgeberin ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Seitdem bin ich in Elternzeit. Nun bin ich wieder schwanger, der Mutterschutz beginnt am 07.07.13, die Elternzeit endet am 09.07.13. Vor ein paar Wochen bekam ich von meiner Arbeitgeberin einen Aufhebungsvertrag zugesand, dem ich aber nicht zugestimmt habe und sie im selben Zuge über die aktuelle Schwangerschaft informiert habe. Heute bekam ich Post vom RP, in diesem Schreiben wurde mir mitgeteilt, daß meine AG den Wegfall meines Arbeitsplatzes geltend macht. Ich soll jetzt bis zum 30.04. Stellung nehmen. Meine Frage: Kann sie mir trotz bestehender Schwangerschaft kündigen? Und wie soll meine Stellungnahme am besten aussehen? Arbeiten möchte ich dort ohnehin nicht mehr, aber ohne Anstellung habe ich ja auch keinen Anspruch auf Elternzeit. Vielen Dank für Ihre Hilfe! Grüße
Hallo, wenn es nur einen Arbeitnehmer gibt, gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Gleichwohl gilt der besondere Kündigungsschutz einer Schwangeren. In diesem Fall kann man, insbesondere wenn eine besondere wirtschaftliche Situation vorliegt, beim Gewerbeaufsichtsamt eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies scheint hier geschehen zu sein. Wenn das Gewerbeaufsichtsamt zustimmt, ist die Kündigung wirksam. Liebe Grüße, NB
peekaboo
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Bikinibin
Die Physiotherapiepraxis bestand bisher aus meiner AG und mir, jetzt will sie dort keine Therapeutin mehr beschäftigen (wg. Verkleinerung und geringerer Auslastung). Allerdings war ich dort nur 15 Stunden/ Woche.
peekaboo
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Bikinibin
Was heißt OWT aber LG?
peekaboo
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