Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wechsel Freiwillige KV in Pflichtversicherung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wechsel Freiwillige KV in Pflichtversicherung

Miriki

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Ich bin seit letztem Jahr freiwillig gesetzlich krankenversichert (Überschreitung JAEG) und Angestellte, unbefristet. Zurzeit bin ich schwanger in Vollzeitbeschäftigung. ET ist 07.12.23, Mutterschutz beginnt am 26.10.23 und endet voraus. am 01.02.2024. Da ich über 2 Jahre Elternzeit nehmen möchte würde ich gern wieder in die gesetzliche Pflichtversicherung wechseln (Beitragsbefreiung). Zu welchem Zeitpunkt vor Mutterschutz muss ich spätestens in Teilzeit wechseln (unter Beachtung der prognostizierten JAEG) und was würde passieren wenn ich vor diesem Zeitpunkt einen Teilbeachäftigungsverbot von der Ärztin ausgesprochen bekomme? Eine kleine Zusatzfrage noch. Würde die Umstellung auf Teilzeit erst nach dem Mutterschutz auch funktionieren- in 1 Monat bezahlten Urlaub/Überstundenabbau zwischen Mutterschutzende und Anfang Elternzeit (sprich ca.Februar 2024) ? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen dann vor dem Mutterschutz den Lohn/ die Arbeitszeit so reduzieren, dass Sie unter die Beitragsbemessungsgrenze fallen. Dann bekommen Sie, egal ob BV oder nicht, auch nur den geringeren Lohn. Urlaub/ Überstundenabbau reduziert ja nicht den Lohn. Liebe Grüße NB


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