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Sehr geehrte Fr. Bader, unser Sohn wurde mit 1 Jahr mangels Betreuungsplatz am eigenen Wohnort an einer Kita in der nächsten Stadt angenommen. Nun wurde uns zeitgleich mitgeteilt, dass er spätestens zum 2. Geburtstag bzw. wenn dort Platz ist zur örtlichen Kita wechseln muss (dort werden Kinder ab 2 betreut). Sehen Sie da Chancen bspw. Aufgrund des Kindeswohles dass man hiergehen vorgehen kann? Wir möchten keinen erneuten Wechsel nach gerade mal einem Jahr (Eingewöhnung 2 Monate, vertraute Bezugserzieher und Gruppenkinder). Unserem Sohn geht es sehr gut in der aktuellen Kita und wir hoffen deswegen den Wechsel vermeiden zu können. Weiter liegt die Kita auf unserem Arbeitsweg und die örtliche Kita bietet voraussichtlich keine ausreichende Betreuungszeit an. Dies soll allerdings nur zweitrangig erwähnt sein und ist wahrscheinlich nicht ausschlaggebend. Danke für Ihre Einschätzung!
Hallo, sie haben grundsätzlich nur Anspruch in ihrer eigenen Gemeinde. Wenn einen Agreement getroffen wird, dass das Kind in einem Kindergarten einer anderen Gemeinde geht, kann man dieses befristen. Liebe Grüße NB
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Hallo Frau Bader, Wie bei vielen Müttern ist auch bei mir der Wiedereinstieg in den alten Job etwas holpriger als erwartet. Meine Arbeiszeiten sind nun täglich bis 20:00Uhr und nicht wie besprochen bis 17:00uhr unsere Kita macht allerdings bereits um 17:30uhr zu und ich habe niemanden der meine Tochter abholen kann. Ab und zu können der Papa un ...
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