JulieTi
Hallo Frau Bader, Wie bei vielen Müttern ist auch bei mir der Wiedereinstieg in den alten Job etwas holpriger als erwartet. Meine Arbeiszeiten sind nun täglich bis 20:00Uhr und nicht wie besprochen bis 17:00uhr unsere Kita macht allerdings bereits um 17:30uhr zu und ich habe niemanden der meine Tochter abholen kann. Ab und zu können der Papa und die Großeltern einspringen, aber das ist ja kein Dauerzustand. Mein Kindergarten sagt nun, ich könnte nur zu den geltenden Kündigungsfristen von 3 Monaten kündigen, ansonsten müsste ich für das vorzeitige verlassen den vollen Satz aus eigener Tasche zahlen. Die sichere Versorgung und Unterbringung meines Kindes ist aber nicht mehr gewährleistet, gibt es in dem Fall nicht ein Sonderkündigungsrecht? Es gab in den letzten Wochen einige Dinge, die ans Tageslicht kamen und ich sowie einen Wechsel in Erwägung gezogen haben, aber die neuen Arbeitszeiten sind für mich nun das Zünglein an der Waage. Ich habe nur mal gehört, das es ein sonderkündigungsrecht gibt, weiß aber nicht was da für Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen?! Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort
Hallo, nicht so einfach zu beantworten. Das würde im Zweifel ein Richter entscheiden. Ich bin hin und her gerissen. Liebe Grüße NB
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