Haukani14
Guten Tag Frau Bader, ich habe derzeit folgendes Problem. Ich befinde mich seit August 2023 in Elternzeit und bekam bis Februar 2024 Basis-Elterngeld. Von März bis Mai habe ich auf EG Plus gewechselt, da ich 10 Stunden pro Woche bei meinem Arbeitgeber arbeite. Dieser Vertrag wurde nun bis zum 30.06. verlängert und ich habe dies der Elterngeldstelle am 22.5. per E-Mail (Scan des unterschriebenen Antrages) und am selben Tag per Post mitgeteilt. Diese Woche habe ich das Elterngeld für Juni bekommen und es ist der Basis-Betrag. Können Sie mir sagen, ob das nachträglich noch angepasst werden kann? Ist eine Auszahlung in dem Monat (Mai) vor dem für das Elterngeld bestimmten Lebensmonat (hier Juni) zulässig oder kann ich Widerspruch einlegen? Ich freue mich auf Ihre Einschätzung. Viele Grüße Karina Ginten
Hallo, das kann geändert werden, es wird zu spät gewesen sein. Liebe Grüße NB
Neverland
Das wird einfach zu knapp gewesen sein. Die brauchen oft 1-2 Monate Vorlauf. 22.05 - heute ist der 29.05, plus 1-2 Banktage. Da kannst du es dir selbst ausmalen. Würde da am besten heute, spätestens Freitag versuchen anzurufen.
Dojii
Die Meldung kam zu spät, der Zahllauf für die Zahlung Ende Mai war da schon vorbei und die Zahlungsdaten an die Bundeskassen übermittelt. Damit kann die Änderung erst für die Zahlung Ende Juni und danach umgesetzt werden. Das hat nichts mit der Bearbeitungszeit oder Wartezeiten zu tun, das ist einfach eine Limitation und auch so entsprechend im Gesetz geregelt. In NRW bspw. war der Zahlauf für die Zahlung Ende Mai am 17.05.2024. Alle Änderungen, die ab dem 18.05.2024 eingegangen sind, können (und dürfen) erst ab dem nächsten Monat, also für Zahlungen ab Ende Juni umgesetzt werden. Selbst die schnellste Elterngeldstelle mit einem Tag Bearbeitunsgzeit könnte das nicht mehr ändern.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich promoviere aktuell und habe in den letzten 3 Jahren ein einkommenssteuerfreies Stipendium erhalten, welches demnächst ausläuft. Da ich noch nicht fertig mit der Promotion bin, bekomme ich im Anschluss einen auf 5 Monate befristeten Arbeitsvertrag (20 Std./Woche). Bekomme ich Elterngeld und falls ja wie wird dieses berechnet falls ich wä ...
Guten Tag Frau Bader, ich hätte eine Frage zum Elterngeld plus, da ich nicht sicher bin, ob ich es richtig verstanden habe und ich kein Berechnungsbeispiel gefunden habe. Ich bin jetzt (früher als geplant) in der 11 Ssw und so grob bis Ende September wäre ich im Mutterschutz. Bei meinem Sohn hab ich mir das eine Jahr Elternzeit genommen, alle ...
Liebe Frau Bader, ich bin Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir zu den folgenden zwei Fragen Auskunft geben könnten. 1) Unserer erster Sohn ist im März 2017 geboren, ich habe dann bis März 2018 Elterngeld bezogen und bin im Mai wieder in Teilzeit für 24 Stunden arbeiten gegangen (Angestelltenverhältnis). Ende 2018 habe ich die Photovoltaikanlage ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zur Berechnung des Elterngeld Plus bei Teilzeitarbeit für den Mann im Partnermonat. Grundsätzlich wissen wir wie die Berechnung erfolgt, ehemaliger Netto Verdienst minus Teilzeitverdienst = Differenz. von der Differenz werden dann 65% ausgezahlt. Bsp. Gehalt vor Geburt netto 2200 €, Verdienst in Teilz ...
Hallo ich befinde mich noch bis August 2020 im elterngeld plus. Arbeite mit 21 Stunden in der Woche. Ich würde gerne den AG wechseln, weil ich mich nicht mehr wohlfühle. Würde das gehen oder Muss ich die Eltern Zeit dann beenden? Danke und schönes Wochenende
Guten Tag, wir überlegen seit längerem wie wir unser Einkommen erhöhen können. Mein Mann und ich sind jeweils in der Steuerklasse 4. Unser Sohn is am 12.09.18 geboren. Ich habe Elternzeit und Geld für zwei Jahre angemeldet. Bis zum 11.06.2020 bekomme ich 750 Euro Elterngeld monatlich. Mein Mann verdient ca 45.000 Euro Brutto. Bei der Steuere ...
Hallo Frau Bader, Ich möchte mich in 2020 selbstständig machen, da ich nicht in meinen alten Job zurück kann. Gleichzeitig planen wir, in 2020 bzw. 2021 ein zweites Kind zu bekommen. Welcher Berechnungszeitraum fürs Elterngeld würde sich beim zweiten Kind für das Elterngeld ergeben, wenn die folgenden Punkte zu berücksichtigen sind: - Oktober 201 ...
Hallo Frau Bader, Würde sich der Auszahlungsbetrag des aktuellen Elterngeldes ändern, wenn ich währenddessen von Steuerklasse 1 in die 5 wechsle? Oder steigen damit die Nachzahlungen? Freundliche Grüße
Ich hatte ein Vorstellungsgespräch, wo ich noch nicht wusste das ich schwanger bin. Gerne würde ich auch dort hin wechseln da es für mich weniger Stress bedeutet. Meine jetzige Arbeit ist weiter weg und einfach zu viel für mich, bei der neuen habe ich einen viel kürzeren Weg. Ich habe dem neuen Arbeitgeber mitgeteilt das ich gerne gewechselt hätte ...
Hallo Frau Bader, Ich bin mit unserem 2. Kind schwanger und wir haben versäumt die steuerklasse rechtzeitig zu wechseln. Hier die Daten: Geburtstermin 8. 8.2022 Mutterschutz ab 27.6.2022 Steuerklasse gewechselt gültig ab Februar 2022. Für den Monat Juli könnte ich ja auf die Ausklammerung verzichten. Ist es zusätzlich möglich dass ich den S ...
Die letzten 10 Beiträge
- Krankengeldbezug und Schwangerschaft
- Umgang nach 5 Jahren
- Unterhalt, Umgang
- Minijob Schwanger & BV
- Minijob Schwanger & Beschäftigungsverbot
- Wie lange muss man arbeiten um „volles“ Gehalt zu erhalten
- Vormundschaft
- Berechnung der Stunden beim Partnerschaftsbonus
- Weihnachtsgeld Anspruch
- Erneute Schwangerschaft nach EZ in Verbindung mit Teilzeit in Elternzeit und BV