Steuerklassen Wechsel nach Geburt, Berechnung Elterngeld Plus welches Netto

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Steuerklassen Wechsel nach Geburt, Berechnung Elterngeld Plus welches Netto

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zur Berechnung des Elterngeld Plus bei Teilzeitarbeit für den Mann im Partnermonat. Grundsätzlich wissen wir wie die Berechnung erfolgt, ehemaliger Netto Verdienst minus Teilzeitverdienst = Differenz. von der Differenz werden dann 65% ausgezahlt. Bsp. Gehalt vor Geburt netto 2200 €, Verdienst in Teilzeit 1200 €, macht eine Differenz von 1000 € und davon dann 65% also 650 € Jetzt kommt aber das komplizierte an unserem Fall, wo wir bislang keine Informationen im Internet finden konnten.... Wir haben rechtzeitig vor der Geburt die Steuerklasse von 4/4 auf 3/5 gewechselt. Die Mutter ist in 3 und der Vater in 5. Wir möchten nun nach der Geburt direkt wieder wechseln Mutter in 5 und Vater in 3. Dadurch erhöht sich natürlich das tatsächliche Netto vom Vater, welches zur Berechnung des Elterngeld Plus evtl. heran gezogen werden könnte..?? Unsere Frage ist nun... Wird die Differenz aus dem tatsächlichem Netto genommen, oder rechnet die Behörde das Gehalt vor und nach der Geburt in der gleichen Steuerklasse weiter, egal ob man wechselt oder nicht? Mit dem Wechsel der Steuerklasse wären dann beim Vater folgende Werte tatsächlich vorhanden: Vor der Geburt 2200€ (in Klasse 5) nach der Geburt 1800€ (in Klasse 3), also nur noch eine Differenz von 400€ und somit nur noch ca. 260€ Elterngeld Plus. Und dann haben wir etwas von Nebenbedingungen gelesen, aber nirgends etwas gefunden was diese genau sind bzw. was sie bedeuten...? Wenn Sie uns hierauf eine kurze Antwort geben könnten, wären wir Ihnen sehr dankbar. Liebe Grüße

von timschre am 14.04.2019, 19:15



Antwort auf: Steuerklassen Wechsel nach Geburt, Berechnung Elterngeld Plus welches Netto

Hallo, die Lohnsteuerklasse wird weiter beibehalten. Wegen der Rechnung bitte schauen beim EG-rechner vom Ministerium: www.bmfsfj.de Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.04.2019



Antwort auf: Steuerklassen Wechsel nach Geburt, Berechnung Elterngeld Plus welches Netto

Das Einkommen nach Geburt wird mit der selben Steuerklasse berechnet, die auch vor Geburt des Kindes genutzt wurde. Die Steuerklasse nach Geburt wird komplett ignoriert. Außerdem habt ihr einen Rechenfehler drin: Bei 2200 vor Geburt und 1800 (Mit der falschen Steuerklasse 3) nach Geburt sind es 400 EUR Unterschied ja, aber beim Elterngeld Plus bekommt man nur 32,5% der Differenz ausgezahlt, nicht 65%. 65% gibt es nur im Basiselterngeld. Das EG Plus deines Mannes wäre also dem Grunde nach 130 EUR, das wird dann auf den Mindestsatz von 150 EUR aufgestockt. Da er aber mit Steuerklasse 5 berechnet werden sollte, wäre die Differenz höher und das Elterngeld Plus könnte mehr als 150 EUR werden.

von Dojii am 15.04.2019, 07:48



Antwort auf: Steuerklassen Wechsel nach Geburt, Berechnung Elterngeld Plus welches Netto

Hallo Dojii, vielen Dank für die schnelle Antwort. Bzgl. der Steuerklasse ist das eine wichtige Aussage für uns. Sonst wäre eine Teilzeit des Mannes finanziell nicht möglich. Allerdings haben wir noch eine Nachfrage bzgl. der Berechnung. Wir haben gefühlt 50 verschieden Webseiten uns bzgl. Elterngeld Plus und Zuverdienst angesehen. Nirgends wird darauf hingewiesen, dass die Differenz nur zu 32,5% ausgeglichen wird.Im Gegenteil, die meisten Webseiten sagen, dass man mit Elterngeld Plus und Zuverdienst eine Verdoppelung des Elterngeld Plus herausholen kann. Ist das tatsächlich so... wir sind gerade sehr verunsichert... :-/ Auszug aus elterngeld.net Bsp.: Beispiel zum Zuverdienst bei Elterngeld Plus: Zu berücksichtigendes Einkommen der Mutter im Bemessungszeitraum 1.500 Euro, Zuverdienst aus 20 Wochenstunden 1.000 Euro. Anspruch auf Basiselterngeld ohne Zuverdienst: 1.500 x 0,65 = 975 Euro. Anspruch auf Basiselterngeld mit Anrechnung des Zuverdienstes: 1.500 - 1.000 = 500, 500 x 0,65 = 325 Euro. Anspruch auf Elterngeld Plus ohne Zuverdienst: 1.500 x 0,65 = 975, 975 / 2 = 487,50 Euro. Anspruch auf Elterngeld Plus mit Anrechnung des Zuverdienstes: 1.500 - 1.000 = 500, 500 x 0,65 = 325 Euro, Prüfung der Nebenbedingung (Sind 325 Euro höher oder niedriger als die Hälfte des Basiselterngeldes ohne anzrechnenden Zuverdienst? Antwort: 325 Euro sind niedriger als 487,50 Euro.) Pro Bezugsmonat und gleichzeitigen Zuverdienst in Höhe von 1.000 Euro werden 325 Euro Elterngeld Plus ausgezahlt. Fazit des Beispiels: Beantragt die Mutter für 12 Monatsbeträge Basiselterngeld und verdient 1.000 Euro dazu, erhält sie in Summe 12 x 325 = 3.900 Euro Basiselterngeld. Nimmt sie stattdessen das neue Elterngeld Plus in Anspruch, so erhält sie bei einem Zuverdienst von 1.000 Euro in Summe 24 x 325 = 7.800 Euro Elterngeld Plus - und damit doppelt so viel!

von timschre am 15.04.2019, 08:44



Antwort auf: Steuerklassen Wechsel nach Geburt, Berechnung Elterngeld Plus welches Netto

Elterngeld Plus bedeutet erst einmal, dass das Elterngeld doppelt so lange gezahlt wird, aber dafür maximal der halbe Monatsbetrag. Zusätzlich hat man im EG Plus einen Freibetrag, der sich am Einkommen vor Geburt des Kindes orientiert. Dadurch lohnt es sich beim EG Plus nebenher zu arbeiten. Sprich um das volle Elterngeld Plus nutzen zu können, müsste dein Mann vier Monate nehmen, dann hätte er tatsächlich das Maximum erreicht. Nimmt er nur zwei Monate, dann verschenkt er zwei Monatszahlungen, da er eben pro Monat maximal das halbe Elterngeld erhalten kann.

von Dojii am 15.04.2019, 08:57



Antwort auf: Steuerklassen Wechsel nach Geburt, Berechnung Elterngeld Plus welches Netto

Dein Beispiel sagt ja selbst, dass die Elterngeldzahlung auf den doppelten Zeitraum gestreckt wird, weil nur maximal die Hälfte des zustehenden Basiselterngeldes ausgezahlt werden kann.

von Dojii am 15.04.2019, 08:59



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