Lora123
Mein Mann und ich sind beide in der Steuerklasse IV. Ist es zulässig nun 5-6 Monate vir Beginn des Mutterschutzes in die Steuerklassen 3 und 5 zu wechseln, damit mein Nettolohn höher ist? Und so würde ich Dann mehr Mutterschutz Lohnausgleich vom Arbeitgeber erhalten. Oder ist das unzulässig, weil es ja offensichtlich ist, dass wir es hierfür machen?
Hallo, ja, das ist möglich. Wenn Sie dann insgesamt mehr als 6 Mo. die neue Lohnsteuerklasse haben, gilt diese auch für das EG, was dieses erhöht. Liebe Grüße NB
Dojii
Das ist erlaubt, da kann dir keiner was. Eventuell hilft es dir sogar noch für das Elterngeld, wenn du auf die Steuerklasse 3 gehst. Wenn du mind. 6 Monate vor Mutterschutz die Steuerklasse 3 hast, wird auch dein Elterngeld mit Steuerklasse 3 berechnet.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich bin seit dem 20. April 2010 im Mutterschutz. Mein Mann und ich haben bisher ungefähr gleich verdient und waren beide in Steuerklasse IV. Nun überlegen wir, dass er auf III und ich auf V wechsel (ich bleibe ca. 9-10 Monate in Elternzeit, dann nimmt mein Mann nochmal 4-5 Monate). Dazu habe ich allerdings ein paar Fragen: 1 ...
Hallo, ich war jetzt 3 Jahre in Elternzeit bis auf die letzten 6 Wochen vor Beginn des Mutterschutzes. Die letzten 6 Wochen war ich aufgrund gesundheitlicher Probleme krank geschrieben. Während der Elternzeit war ich Lohnsteuerklasse 5. Vor der Elternzeit hatte ich Lohnsteuerklasse 4. Kurz vor Ende der Elternzeit habe ich wieder in Lohnsteuerklas ...
Hallo zusammen, wir haben folgendes Anliegen: Meine Frau ist aktuell in der 7. Woche schwanger, wir erwarten unser erstes Kind Mitte November 2023. Aktuell sind wir in den Steuerklassen 4/4, Verdienst Frau ca. 50k, ich ca. 70k brutto. Welche Steuerklassen nimmt man am besten während des Mutterschutzes bzw. der Elternzeit meiner Frau? Unser P ...
Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Kommunalbeamtin und seit Ende November 2025 im Mutterschutz. Bis zum 31.12.2025 arbeite ich formal in Teilzeit aus familienpolitischen Gründen - eine Entscheidung über eine Verlängerung der Teilzeit Verlängerung ist nicht erfolgt. Daher wäre ich formal ab dem 01.01.2026 wieder vollzeitbeschäftigt, WENN ich nicht ...
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitsvertrag endet 28.02 und Mutterschutz beginnt am 02.03. Agentur für Arbeit hat mein Antrag abgelehnt, weil ich auch Beschäftigungsverbot habe. Krankenkasse auch sagt, dass ich kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Und Jobcentr auch net, weil mein Mann verdient genau so wie wir brauchen. Was kann ich mache ...
Hallo Frau Bader, hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen. Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt lt. Entbindungstermin Mitte Februar und ich habe im Anschluss 3 Jahre Elternzeit. Allerdings ist abgesprochen, dass ich Ende 2027 Teilzeit wieder in der Firma einsteige. Auf Grund gesundheitlicher Gründe bin ich seit Mitte Januar bereits krankgeschrieben. Nun habe ich meine Lohnabrechnung für Janu ...
Guten Tag, mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss
- Resturlaub nach Elternzeit
- Berechnung Gehslt im BV
- Fahrten im Wechselnidell
- Gehalt während Beschäftigungsverbot
- Abfindung in gesetzlicher Elternzeit