Lora123
Mein Mann und ich sind beide in der Steuerklasse IV. Ist es zulässig nun 5-6 Monate vir Beginn des Mutterschutzes in die Steuerklassen 3 und 5 zu wechseln, damit mein Nettolohn höher ist? Und so würde ich Dann mehr Mutterschutz Lohnausgleich vom Arbeitgeber erhalten. Oder ist das unzulässig, weil es ja offensichtlich ist, dass wir es hierfür machen?
Hallo, ja, das ist möglich. Wenn Sie dann insgesamt mehr als 6 Mo. die neue Lohnsteuerklasse haben, gilt diese auch für das EG, was dieses erhöht. Liebe Grüße NB
Dojii
Das ist erlaubt, da kann dir keiner was. Eventuell hilft es dir sogar noch für das Elterngeld, wenn du auf die Steuerklasse 3 gehst. Wenn du mind. 6 Monate vor Mutterschutz die Steuerklasse 3 hast, wird auch dein Elterngeld mit Steuerklasse 3 berechnet.
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