Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Steuerklassen ändern in Mutterschutz?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Steuerklassen ändern in Mutterschutz?

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich bin seit dem 20. April 2010 im Mutterschutz. Mein Mann und ich haben bisher ungefähr gleich verdient und waren beide in Steuerklasse IV. Nun überlegen wir, dass er auf III und ich auf V wechsel (ich bleibe ca. 9-10 Monate in Elternzeit, dann nimmt mein Mann nochmal 4-5 Monate). Dazu habe ich allerdings ein paar Fragen: 1.) Würde sich dabei mein Mutterschaftsgeld ändern? Der Krankenkassenanteil bleibt ja bei 13,- am Tag. Mein bisheriger Nettoverdienst war 1.800,- monatlich. Würde meine Firma den Rest (abzüglich der 13,- am Tag) übernehmen oder würde der Rest niedriger ausfallen, da ich ja dann Steuerklasse V wäre? 2.) Lohnt sich eine Steuerklassenänderung überhaupt, oder ist die Nachzahlung dann am Ende des Jahres so hoch, als ob wir letztendlich gleich in IV und IV geblieben wären? Würden Sie uns einen Wechsel raten??? Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich bin kein Steuerberater. Zu Frage 2 kann ich ausserdem pauschal nix sagen, dass hängt von den einzelnen Einkommensverhältnissen ab. Durch die Lohnsteuerklasse ändert sich ja der Verdienst nach unten u der bleibt dann auch im Mutetrschutz so ( da kommt es auf den Zeitpunkt der Änderung an, da ja die letzten 3 Mo. genommen werden) Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Meines Wissens nach... Da du nun kein Einkommen hast, verdient ihr ja nicht mehr gleich viel. (MuSchu- und Elterngeld sind kein sozusagen Einkommen) Da macht ein Wechsel auf 3/5 durchaus Sinn. Mein Mutterschaftsgeld hat sich dadurch nicht geändert und das Elterngeld ändert sich auch nicht. Für die zweite Frage nutz doch einfach einen Steuerrechner ausm Internet...


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