Amy259
Hallo Frau Bader, Würde sich der Auszahlungsbetrag des aktuellen Elterngeldes ändern, wenn ich währenddessen von Steuerklasse 1 in die 5 wechsle? Oder steigen damit die Nachzahlungen? Freundliche Grüße
Hallo, nein, ändert sich nicht. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Guten Morgen Frau Bader, ich würde gerne im Rahmen der Elternzeit Teilzeit arbeiten. Auch bereits während der Zeit in der ich Elterngeld beziehe. Ich werde 10 Stunde pro Woche arbeiten. Vor der Geburt meiner Tochter hatte ich Lohnsteuerklasse 4, da ich in Zukunft aber viel weniger verdienen werde, habe ich 5 und mein Mann 3. Damit verdiene ich n ...
Liebe Frau Bader, liebes Forum, für die Berechnung des Elterngeld gilt die Steuerklasse, die im Jahr überwiegend galt. Wenn ich in den 12 Bemessungsmonaten genau nach der Hälfte in die Steuerklasse iii gewechselt bin, würde die iii zählen (soweit die Regel, die ich verstanden habe.) Nun meine Frage zu dem Hinweis in der Elterngeld-Broschüre: "d ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: Paar, verheiratet seit Juli 2021, Tochter ist August 21 auf die Welt gekommen. Mutter ist Hausfrau und war vor der Geburt auch nicht berufstätig. Daher erhält sie nur den Grundbetrag Elterngeld i.H.v. 300 Euro. Nun stellt sich die Frage, ob sich das Paar jetzt schon für die LSK 3 entscheiden kann, od ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...
Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
Liebe Frau Bader, ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...
Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...
Die letzten 10 Beiträge
- Tagesmutter will Vertrag kündigen, weil Stadt nur 35h genehmigt
- Studium Elternzeit 2
- Studium Elternzeit
- Bindungszeitraum
- Elternzeit verlängern
- Urlaubsvergütung des Resturlaubes nach Elternzeit
- Frage zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Selbstständig während Elternzeit
- Keine Kita was mit Arbeitsplatz?
- Teilzeit - Wochentage Mo- Fr