Mitglied inaktiv
Guten Morgen Frau Bader, ich würde gerne im Rahmen der Elternzeit Teilzeit arbeiten. Auch bereits während der Zeit in der ich Elterngeld beziehe. Ich werde 10 Stunde pro Woche arbeiten. Vor der Geburt meiner Tochter hatte ich Lohnsteuerklasse 4, da ich in Zukunft aber viel weniger verdienen werde, habe ich 5 und mein Mann 3. Damit verdiene ich nicht nur weniger, weil ich daheim bleibe und mein Baby betreue sondern auch weil ich die Steuerklasse gewechselt habe. Wie wird nun bei der Berechnung des Elterngelds der Effekt durch den Steuerklassenwechsel berücksichtigt? Gruß Nicki
Hallo, bitte auf unserem Steuerberaterforum fragen! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Das Elterngeld richtet sich nach dem Einkommen VOR der Geburt. Wenn Du jetzt St.KL 5 hast bekommst Du zwar netto weniger als bei 4, Dein Mann aber entsprechend mehr (weil Kl. 3). Im Übrigen hat die Wahl der Steuerklassenkombination bei Ehepaaren keinen Einfluß auf die Höhe der Steuern insgesamt, sondern lediglich auf den Zeitpunkt der Steuererhebung.
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