Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: Paar, verheiratet seit Juli 2021, Tochter ist August 21 auf die Welt gekommen. Mutter ist Hausfrau und war vor der Geburt auch nicht berufstätig. Daher erhält sie nur den Grundbetrag Elterngeld i.H.v. 300 Euro. Nun stellt sich die Frage, ob sich das Paar jetzt schon für die LSK 3 entscheiden kann, oder wegen dem Elterngeld (Progressionsvorbehalt) mit einer Steuernachzahlung rechnen muss und bis nächstes Jahr warten sollte. Bruttolohn Ehemann ist 3000 Euro. Vielen herzlichen Dank schon mal für Ihre Unterstützung.
von Julimaus16 am 21.10.2021, 16:11