Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kita-Wechsel bei Umzug/Wechselmodell

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kita-Wechsel bei Umzug/Wechselmodell

Franci.1121

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Hallo, ich habe hier folgendes Problem: Ich und der Kindsvater meines Sohnes (2) haben seit unserer Trennung letzten Jahres im Juli ein Wechselmodell vereinbart. Anfangs lief das auch alles noch ganz gut, mittlerweile ist es ein einziger Albtraum. Egal um was es geht, es können seinerseits keine Kompromisse eingegangen werden, jedoch soll ich sie immer eingehen, weil es ja ihm nützt und nicht mir. Es kam jetzt schon des Öfteren vor, dass er nicht mit ihm zum Arzt gegangen ist, mich deswegen sogar angelogen hat und ihm auch seine Medikamente nicht gegeben hat, obwohl er dringlich darauf hingewiesen wurde. Er besteht permanent auf das Wechselmodell, jedoch soll ich unseren Sohn nehmen, wenn er krank ist, weil er sich das ja auf Arbeit nicht leisten könne „wegen sowas“ zuhause zu bleiben. Jetzt kommt dazu, dass ich nächstes Jahr, bestenfalls spätestens im Frühjahr mit meinem neuen Partner zusammenziehen möchte. Das heißt, ich ziehe in einen Wohnort ca 35km weit weg. Die Einverständnis vom Kindsvater für den Umzug hat er mir bereits gegeben, jedoch weigert er sich vehement im Bezug auf einen Kita-Wechsel, da er ja trotzdem noch im vorherigen Wohnort arbeitet. Zur kurzen Info, er besitzt Führerschein und PKW und ich nicht, ich müsste also jeden Tag mit Bus und Bahn eine Stunde in die Kita fahren und eine Stunde wieder zurück. Man kann kein ruhiges Gespräch mit ihm führen, da alles sofort ins Lächerliche gezogen und abgewiesen wird. Kurz zur finanziellen Situation: aktuell bin ich arbeitslos, ich beginne ab Februar eine Umschulung und habe schon mit einem Betrieb das damit verbundene Betriebspraktikum vereinbart, welcher mir bei guter Mitarbeit anschließend einen unbefristeten Arbeitsvertrag vorlegt. Der Betrieb befindet sich im neuen Wohnort. Ich wäre so finanziell besser aufgestellt als im jetzigen Wohnort, da ich so durch den Zusammenzug mit meinem Partner jeden Monat gut 200€ einspare und könnte so natürlich noch besser für mein Kind sorgen. Was habe ich für rechtliche Möglichkeiten das durchzubekommen? Schlussendlich ist er ja schon allein durch die Sache mit dem KiA und der Nichtgabe der Medikamente seiner Fürsorgepflicht nicht nachgekommen. Mir wäre es am liebsten, wenn mein Sohn permanent bei mir leben würde und man sich meinetwegen darauf einigt, dass er ihn jedes oder alle zwei Wochenenden bei sich haben darf. Ihm geht es nicht gut damit, so wie es jetzt ist. Die Erzieher erzählen mir häufig, dass er in der Papa-Woche sehr oft nach mir schreit und bitterlich weint, wohingegen er in meiner Woche keinen Ton von Papa spricht. Er ist alles in allem ein sehr aufgewecktes Kind, weshalb er eigentlich nie Probleme damit hat schnell neue Freunde zu finden. Ich hoffe Sie können mir irgendwie helfen, ich bin langsam echt verzweifelt.


KielSprotte

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Den langen Text wird Frau Bader vermutlich nicht lesen. Stelle deine Frage noch einmal kurz und knapp.


cube

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Ja, stell die Frage nochmal kurz und knapp: Der KV hat einem Umzug (35 km) eures Kindes bereits zugestimmt - verweigert jedoch die Zustimmung zum dadurch notwenigen KiGa-Wechsel. Alles andere drumherum ist tatsächlich nicht so richtig relevant für diese konkrete Frage/Problem. Ich würde sagen: mit der Zustimmung zum Umzug hat er auch einem KiGa-Wechsel zugestimmt. In der Tat muss er dann aber natürlich während seines Umgangs die nun 35 km 2 x täglich fahren. Aber siehe oben: er hat dem Umzug zugestimmt. Hast du das schriftlich? Das könnte sonst noch ein Stolperstein werden. Im Zweifel müsstest du die Unterschrift zur Anmeldung gerichtlich ersetzen lassen - und dann wäre es gut, du hast das schriftlich un der KV kann nicht im Nachhinein behaupten, dass dies so gar nicht stimme usw. Bzgl. des WM´s: ist das gerichtlich festgelegt, vom JA oder eure private Absprache? Ich würde alles notieren, wo er sich nicht an die Absprache hält und dann mit Hilfe dessen versuchen, das WM zu kippen. Durch das WM gibt es ja auch andere Unterhaltszahlungen oder im Zweifel gar keine seinerseits an dich bzw. euer Kind. Wenn er dann aber wegen Krankheit zB ihn dann gar nicht nimmt, hast du sozusagen die Mehrkosten ohne dafür einen Ausgleich zu erhalten. Ist ja auch nicht ganz unwichtig. Ein WM macht nur Sinn, wenn beide Elternteile auch wirklich mit dem Kind leben wollen. Wenn er aber nur die Sonnenseiten möchte, dann reicht wohl auch ein Umgang alle 2 Wochen Freitag-So und 1 Tag innerhalb der Woche zB.


Ani123

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Ist das Wechselmodell mit dem JA besprochen? Erhalten sie Unterhaltsvorschuss? Dieser steht ihnen trotz Wechselmodell zu. Da sollten sie den Umgang auch festlegen. Trotz des Wechselmodells wird das berechnet und in ihrem Fall kann es sein, dass ihnen trotz Wechselmodell welches zusteht. Selbst wenn sie es nicht möchten, nehmen sie es für ihr Kind. Ggf. sparen sie es und geben es ihm z. B. zum 18. Geburtstag Am besten lassen sie sich vom JA beraten. In Bezug auf den Umzug. Ich hoffe, dass sie es schriftlich haben, dass der KV dem Umzug zugestimmt hat. Andererseits kann es ihnen nachteilig ausgelegt werden, wobei ich keine Gefahr mit der Ausübung des Wechselmodells sehe, so dass das weiter ausgeführt werden kann. Sie schaffen die Entfernung zur Kita. Das bedeutet, dass die die Strecke dort hin fahren müssen. Der KV ist nicht verpflichtet dem Kitawechsel zuzustimmen. Später bei der Schule kann der KV auch darauf bestehen, dass das Kind in seinem Wohnort zur Schule geht, weil sie die Entfernung geschaffen haben. Wer die Entfernung schafft muss diese bewältigen. Ich finde es toll, dass sie sich beruflich weiter entwickeln wollen. Da stellt sich die Frage, ob das mit dem Umzug und damit verbundenen Bringen und Abholen zur Kita auch möglich ist. Machen Sie die Umschulung in VZ? Als Mutter können sie die in TZ machen insofern der AG zustimmt. Wer zahlt die Umschulung? Die müssen der Umschulung in TZ auch zustimmen. Falls das Bringen und Abholen von der Kita bei VZ ein Problem darstellt wäre es vielleicht mit TZ möglich. Wegen dem Wechselmodell und Ausüben der Pflichten des KV in seiner Woche. Natürlich muss er mit dem Kind auch zum Arzt, insofern es ein unvermeidlicher Termin ist, wie z. B.U-Untersuchung. Einfach den Termin so zu legen, dass es in seine Woche fällt geht nicht. Medikamente verabreichen die notwendig sind muss auch der KV. Lassen sie sich vom Arzt einen Medikamentenplan mitgeben und geben eine Kopie davon dem KV. Darauf steht genau von wann bis wann welches Medikament zu welcher Tageszeit verabreicht werden muss. Macht der KV das nicht ist es Vorsatz. In dem Fall würde ich dem Weg über das JA gehen und beraten lassen, wie weiter verfahren werden soll. Die Medikamente müssen allerdings notwendig sein und nicht sein um z. B. Globuli ö.ä.. Das zählt nicht darunter. In der Woche wo das Kind beim KV ist und krank ist betreut er das Kind und kann "Kind-krank-Tage" nehmen. Wenn er sie beim nächsten mal deswegen kontaktiert sagen sie ihm, dass er es schaffen wird auch auf sein krankes Kind aufzupassen und sie das Kind wie geplant an Tag X abholen. Dann muss der KV schauen wie er das macht. Zurzeit nehmen sie ihm das Kind freiwillig dann ab. Denn er zwingt sie nicht dazu bzw. stellt es ihnen vor der Tür ab und geht weg. Sobald sie ihm da entgegen kommen ist es nichts was sie ihm negativ vorwerfen können. Wechselmodell bedeutet in guten und schlechten Phasen das Kind betreuen und das muss der KV lernen. Zurzeit sehe ich nichts was dem Wechselmodell widerspricht. Einzig der Punkt mit dem Arzt und den Medikamenten sehe ich kritisch. Da müssen sie deutlicher werden. Nicht nur sagen, sondern schriftlich hinterlegen. Es muss nachweisbar sein, dass er das nicht macht. Allerdings muss es notwendig sein, so wie o. g.. Sie haben die Möglichkeit sich beim JA beraten zu lassen. Das habe ich oben schon erklärt.


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