Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Grundschule-Umzug innerhalb einer Stadt Wechsel der Schule?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Grundschule-Umzug innerhalb einer Stadt Wechsel der Schule?

Wunschcan2

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, unsere Tochter wurde jetzt eingeschult und zwar in die Grundschule in der Nähe der Großeltern,(durch Bezirkänderungsantrag)aufgrund der Betreuung. Nun werden wir in 2Mten umziehen müssen, zwar bleiben wir in dem jetzigen Bezirk, wo wir auch wohnen, zugehörig ist da ja eine andere Grundschule, bei der wir ja den Wechsel Anfang des Jahres vor der Einschulung beantragt hatten. Wenn wir nun umziehen, ist dann eigentlich wieder die Grundschule zugeteilt, von der wir die Erlaubnis eingeholt hatten. Meine Frage: Müsste dann durch den Umzug auch die Grundschule in dem Bezirk neuangemeldet und geändert werden, sodass unsere Tochter dann sozusagen nächsten Monat die neue Grundschule besuchen müsste?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es ändert sich doch im Grund nichts . Deshalb halte ich einen neuen Antrag für Formalismus. Aber ich würde vorsichtshalber bei der Genehmigungsbehörde fragen. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

nein. wenn ihr den schulbezirkswechsel durchhabt und die zuständige weiterhin zuständit wäre (also die, auf die das kind hätte müssen), ändert sich nur die adresse des kindes, ihr müsst das mitteilen aber nix neu beantragen. welches bundesland? am besten rufst du zur sicherheit in der schule an und fragst nach. damit alles richtig läuft.


mamavonbaby

Beitrag melden

Nein dein Kind darf weiter auf dieser Schule bleiben. EIn Wechsel würde dem Kindeswohl wiedersprechen, das sich ja schon in das soziale Gefüge dort eingelebt hat. Unser Sohn hätte sogar trotz Bundeslandwechsel weiter auf der alten Schule bleiben dürfen. Das wollte wir aber nicht.


mellomania

Beitrag melden

kindswohl und eingewöhnung sind gar keine gründe gegen einen wechsel. wenn sie in eine andere ecke ziehen würden und eine neue grundshcule zuständig wäre müssten sie neu beantragen. es zählt ALLEIN : die betreuung nach der schule, wie die geregelt ist, das muss auch schriftlich vorliegen oder der eigene arbeitsplatz. auch da muss es schriftlich da sein. ausnahme: die schule bietet keine kernzeitbetreuung an und die nachbar schule eben schon (auch da musst du nachweisen dass du das brauchst), die schule wäre eine gemeinschaftsschule, zu der hin und von der weg kannst ohne begründung und verballerst den schulbezirkswechsel nicht, oder es ginge um montessori. auch da hin kannst ohne begründung s.o. aber das einfügen in die klassengemeinschaft und kindswohl hat damit überhaupt gar nichts zu tun.


mamavonbaby

Beitrag melden

Nun gut ich habe mir das jetzt mal für mein Bundesland durchgelesen und Punkt 6 der anerkannten Gründe wäre: "andere private Belange von erheblichem Gewicht, wie z. B. die Vermeidung eines Schulwechsels inmitten des Schuljahres......" Ich denke das das wieder was ist das jedes Bundesland selber regelt. Die von dir genannten Gründe tauchen in unsrer Regelung gar nicht auf.


mellomania

Beitrag melden

ist was anderes als deine o.aufgeführten gründe von wegen klassengemeinschaft. das wird hier auch vermieden


cube

Beitrag melden

Die Betreuung durch die Oma bleibt doch nach wie vor Bestehen und ist - wenn ich das richtig verstanden habe - eh der Grund für die andere Schule und wurde als ausreichend relevant angesehen. Wenn dieser Grund nicht plötzlich entfällt durch den Umzug, gibt es auch keine Grund, weswegen eure Tochter die Schule wechseln müsste. Aber abgesehen davon: idR wird man einem Kind keinen Schulwechsel auf Grund eines Umzugs innerhalb der gleichen Stadt zumuten. Wenn ihr nichtgerade bei der Betreuung geschummelt habt oder sonstiges fälschlicherweise angegeben habt, nur um die Wunschschule zu bekommen, braucht ihr euch keine Gedanken machen.


Wunschcan2

Beitrag melden

Es ist nun auch so, dass die Oma zum Jahresende auch umziehen muss, das war ja an sich der Grund für den ursprünglichen Wechsel, die Betreuung von ihr wird definitiv ab Januar entfallen, falls wir nicht umziehen sollten, wenn der Verkäufer sich weshalb auch immer umentscheiden sollte vor dem Notartermin; besteht an sich ab Januar die Betreuung durch die Oma nicht mehr. Müssen wir dies eigentlich dann den Schulen mitteilen und somit sowieso wieder auf die uns zugewiesene Grundschule zurück? Und eine Frage ist: muss inmitten des Schuljahres aufgrund vom Umzug die neue zustellige Schule das Kind aufnehmen oder kann sie das Kind ablehnen, weil ja schon Klassen existieren und diese so vollständig wären? Es geht um das Bundesland Baden Württemberg


cube

Beitrag melden

Das klingt gerade nach "alles noch gar nicht sicher" und hätte, wäre könnte, falls ... Solange ihr nicht nachweisen könnt, dass ihr umzieht, kann sowie idR kein Antrag auf einen Schulwechsel wg. Umzug gestellt werden - und eben auch die Schule nicht euer Kind auf Basis von "falls sie umziehen sollten" sozusagen "rauswerfen". Das die Oma evt. irgendwann nicht mehr betreut, müsst ihr nicht mitteilen. Die Schule ist ja nicht dafür verantwortlich, was in der Zeit nach Schuleende passiert. Sowas interessiert die Schule immer nur, wenn es Beschwerden von nicht angenommenen Eltern gibt und diese angeben, dass ihr ja falsche Angaben gemacht hättet. Ich glaube, ihr macht euch gerade über offenbar noch nicht endgültig gelegte Eier Gedanken. Euer Kind ist an der Schule anmeldet, besucht diese bereits und daran wird sich nichts ändern, da dem Gastantrag ja bereits zugestimmt wurde.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Abend, ich bin am 01.09.23 von „Kommissaranwärterin“ (Beamtin auf Widerruf) in das Beamtenverhältnis „Polizeikommissarin“ (Beamtin auf Probe) gewechselt, dementsprechend höher fallen nun meine Bezüge aus. Meine Schwangerschaft ist vor dem 01.09. eingetreten. Welche Bemessungsgrundlage wird nun bei einem Beschäftigungsverbot (zB ab Oktober) ...

Hallo, ich bin jetzt im 7. Monat schwanger und arbeite in der Steuerklasse 3, um das Elterngeld zu optimieren. Nun stellt sich mir die Frage, welcher Zeitpunkt der richtige ist, um die Steuerklasse zu tauschen, sodass ich für ein Jahr Elternzeit in Steuerklasse 5 gehe und mein Mann in die 3. Macht es Sinn, bereits 6 Wochen vor Geburt, also zum E ...

Hallo Frau Bader, ich arbeite als Beamtin aktuell Teilzeit in Elternzeit. Diese werde ich zum 24.1. beenden, sodass ich vor Beginn des Mutterschutzes noch meinen Resturlaub in Vollzeit nehmen kann. Die Verfügung zur Beendigung der Elternzeit liegt mir bereits vor. Nun gibt es leider die medizinische Indikation für ein sofortiges Beschäftigungsve ...

Guten Tag, ich habe eine etwas speziellere Frage, was die Beantragung meiner 2. Elternzeit betrifft. Ich habe mich dazu bereits im Amt erkundigt, bin mir nun, aufgrund anderer Aussagen, wieder unsicher. Vorab: Geburtsdatum meiner Tochter ist der 20.07.18. Eine erste Elternzeit, in der ich auch das volle Elterngeld in Anspruch genommen habe, ...

Sehr geehrte Fr. Bader,  unser Sohn wurde mit 1 Jahr mangels Betreuungsplatz am eigenen Wohnort  an einer Kita in der nächsten Stadt angenommen. Nun wurde uns zeitgleich mitgeteilt, dass er spätestens zum 2. Geburtstag bzw. wenn dort Platz ist zur örtlichen Kita wechseln muss (dort werden Kinder ab 2 betreut). Sehen Sie da Chancen bspw. Aufgrun ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in EZ und werde im Herbst mit TZ in EZ wieder starten. Ich habe noch recht viel Resturlaub (ca. 20 Tage), den ich in Vollzeit erwirtschaftet habe und dann nach und nach in Anspurch nehmen möchte. Ich lese hierzu verschiedenes und hoffe Sie können aufklären: - Habe ich einen Anspruch auf analoges VZ-Gehalt fü ...

Sehr geehrte Frau Bader,  unser Sohn wurde aufgrund einer Änderung des Einzugsgebietes für 2025 einer neuen Grundschule (B) zur Einschulung zugewiesen.  Haben wir hier evtl. eine Aussicht auf Erfolg, einen Antrag auf Genehmigung des Besuchs einer Schule außerhalb des zuständigen Schulbezirks (§ 63 Abs. 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes - N ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe derzeit folgendes Problem. Ich befinde mich seit August 2023 in Elternzeit und bekam bis Februar 2024 Basis-Elterngeld. Von März bis Mai habe ich auf EG Plus gewechselt, da ich 10 Stunden pro Woche bei meinem Arbeitgeber arbeite. Dieser Vertrag wurde nun bis zum 30.06. verlängert und ich habe dies der Elterngelds ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich befinde mich in der Elternzeit bis September 2025. Fange jetzt nach 1 Jahr wieder Teilzeit an zu arbeiten. Leider hat sich einiges verändert bei meiner Arbeit, und möchte meinen Job wechseln.  Kündigungsfrist ist 6 Wochen zum Quartalsende.    Wie sieht es in dem Fall aus mit meiner Elternzeit? Was muss ich ...

Guten Tag! Ich möchte mich beruflich umorientieren. Habe eine unbefristete Stelle bei der ich derzeit in Elternzeit bin. Ich kann demnächst in Elternzeit jedoch lunbefristet bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit beginnen. Ich weiß, dass ich das natürlich bei meinem Hauptarnbeitgeber  absegnen lassen muss. Da meine Elternzeit ab dem 12.07.20 ...