mario aus berlin
Hallo Frau Bader, haben wir anspruch auf einen kita platz in und um Frankfurt a.Main wegen Beruflicher Veränderung beider Elternteile. Unser sohn ist jetzt 8 monate und soll ab August zur Eingewönung in die Kita in Berlin. Anfang September haben meine Frau und ich einen neuen Arbeitsplatz in Frankfurt a. M. Wie sieht die Regelung in so einem Fall aus? Müssen wir alles neu beantragen, wenn ja wo und kann mann sich bei der Stadtverwaltung in Frankfurt hilfe suchen. Recht herzlichen Dank Mario D. LA 303
Hallo, er hat einen Anspruch ab dem 1. Geb. Ich würde ihn schnellstens überall anmelden Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Hallo Ich gehe davon aus, dass ihr ihn wegen 4 Wochen nicht eingewöhnt, oder ? Ich würde in Frankfurt anrufen und dort genau nachfragen. Wir haben damals vor Umzug in der neuen Stadt den Antrag schon gestellt. Da gab es Anmeldefristen für die Platzvergabe. So könntet ihr da dann einen Platz ab August bekommen, könnt dann ja ab September eingewöhnen. Neu beantragt werden muss auf jeden Fall alles, teilweise macht das jede Gemeinde anders, jeder Stadtteil. Wie alt ist das Kind ? Einen Anspruch hat man ab einem gewissen Alter, aber das muss nicht der Wunschkindergarten sein, und muss auch nicht der um die Ecke sein, damit die Stadt den Anspruch erfüllt. Wenn ihr also wisst wo ihr hinziehen werdet, dann so schnell wie möglich anrufen und nachfragen wie es dort genau gemacht wird. Hier bei uns laufen die Anmeldefristen am 31.03. aus, wer da nicht eingereicht hat, der hat ganz schlechte Karten. Alternativ Tagesmutter dann vor Ort suchen, oder je nach Finanzlage Au Pair oder Nanny.
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