Mango2020
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite in einer anderen Gemeinde und mein Sohn geht dort in die betriebseigene Kita. Nun erwarte ich unser zweites Kind und werde Dezember in EZ gehen, dann ist mein Sohn schon 3Jahre alt. Mein Sohn ist seit seiner Geburt in unserer Gemeinde in der Warteschlange für einen Kitaplatz (wir haben vor 6Monaten einen Platz angeboten bekommen, allerdings hätten die Zeiten nicht mit meinen Arbeitszeiten gepasst und musste leider ablehnen). Wenn das Baby kommt, müsste ich ihn mit Säugling jeden Tag in die 7km entfernte Betriebskita fahren und abholen, was wirklich umständlich ist. In unserem Dorf wäre ich auf kein Auto angewiesen, das mein Mann braucht. Habe ich einen Anspruch auf einen Kita/Kiga-Platz bei uns in der Gemeinde, obwohl er schon im Nachbarsdorf in die Kita geht?
Hallo, Sie haben grundsätzlich Anspruch auf einen Kindergartenplatz für ihren Sohn in Ihrer Gemeinde nach Ihren Bedürfnissen ( Arbeitszeit). Ob der Anspruch verwirkt ist, kann ich auf die Ferne schlecht beurteilen. wenn Sie bei der Ablehnung dazu geschrieben haben, warum Sie ihn ablehnen und grundsätzlich weiter Interesse haben, kann der Anspruch noch bestehen. Liebe Grüße NB
3wildehühner
Du hast den dir angebotenen Platz abgelehnt und somit dein Anrecht auf diesen Platz verwirkt.
Ani123
Einen Anspruch auf einen Kitaplatz in ihrer Gemeinde haben sie nicht. Was sie machen können ist ihr Kind in ihrer Gemeinde anzumelden und auf einen Platz zu hoffen. Vermutlich wird es für Sommer 2023 zu spät sein, wobei man nie weiß, ob im Jahr jemand abspringt. Denn es geht nicht danach wann ein Kind angemeldet wurde, sondern es wird geschaut, welches Geschlecht, Alter, usw. in die Gruppe passt. Demnach kann es sein, dass ihr Sohn den Kriterien entspricht. Was sie auf jeden Fall machen können ist ihr Kind regulär für Sommer 2024 anzumelden. Hier ist es so, dass ein Kind welches auf der Warteliste steht nicht bei der Vergabe für die Sommerplätze des nächsten Jahres berücksichtigt wird. Zudem steht es mit dem Sommer auch nicht mehr auf der Warteliste. Das Kind muss jährlich neu angemeldet werden. Somit haben sie die Möglichkeit einen Kitaplatz für Sommer 2024 in ihrer Gemeinde zu bekommen. Bedenken Sie: Wie lange möchten sie in EZ gehen? Wie passen die Betreuungszeiten wenn sie wieder arbeiten? Sie schreiben, dass sie den angebotenen Platz in ihrer Gemeinde wegen den nicht passenden Betreuungszeiten angenommen haben. Bleibt das Problem bestehen wenn sie wieder arbeiten? Soll ihr Sohn dann zurück in die betriebseigene Kita wechseln? Abgesehen davon, ob die betriebseigene Kita das ermöglicht, finde ich das für ihren Sohn viel Wechsel. Wenn Wechsel dann bis zur Einschulung, finde ich. Ansonsten würde ich in der EZ die 7 km fahren. Es ist eine absehbare Zeit.
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