Recht auf Wechsel des Betreuers / der Gruppe in Kita?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Recht auf Wechsel des Betreuers / der Gruppe in Kita?

Hallo Frau Bader, bei der Eingewöhnung unseres 1 Jahr alten Kleinkindes hat die Kita aus unserer Sicht einen Fehler gemacht. Mein Mann hat die ersten Tage der Eingewöhnung begleitet. Bereits am dritten Tag wurde ihm das Kind durch den Betreuer an der Tür entrissen und unter dramatischem Weinen hineingebracht. Ohne Abschiedsritual und ohne Zeit für das Kind, die neue Situation zu verarbeiten. Am Vortag wurde mein Mann darauf nicht vorbereitet. Laut Kita-Konzept wird in Woche 1 der Eingewöhnung kein Trennungsversuch durchgeführt. Und erst in Woche 2 geht das Elternteil einige Minuten aus dem Raum, nachdem es sich verabschiedet. Trotz Gesprächen wurde dasselbe Entreißen wieder eingesetzt. Wir sind uns sicher, dass dies traumatisch für unser Kind war. Da er eigentlich ein offener Mensch ist, ist dies umso trauriger. Denn dieses Vorgehen wäre nicht nötig gewesen und beruht unseres Erachtens auf einer völligen Fehleinschätzung durch den Betreuer. Die Kita sagt, es sei unglücklich gelaufen, doch verweigert einen Wechsel mit der Begründung, unser Kind wäre ja über den Tag ruhig auf dem Arm des Betreuers. Unser Kind hat inzwischen Angst und schreit lange und verzweifelt, wenn wir uns mit Freunden treffen, die er noch nicht kennt. Er hat Angst, wir würden ihn uns wieder durch Fremde entreißen lassen. Dieses Verhalten hat er niemals zuvor gezeigt. Weiterhin sind wir mit dem Betreuer aufgrund seiner Art nicht zufrieden. Er lächelt unseren Sohn nie an, zeigt keinerlei Interesse und spult nur das Pflichtprogramm ab. Ihm scheint alles gleichermaßen gleichgültig - die Beziehung zum Kind und auch die Beziehung zu uns (ich: Wollen wir uns duzen? er: Ist mir gleich). Es handelt sich um eine Betriebskita, die eigentlich sehr gut ist / sein soll. Wir fühlen uns chancenlos. Welche Möglichkeiten haben wir? Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

von stilanux am 13.11.2021, 23:01



Antwort auf: Recht auf Wechsel des Betreuers / der Gruppe in Kita?

Hallo, sicherlich unschön, die Frage ist ja aber doch, was für Sie die Konsequenz ist. Ich kann nicht beurteilen, ob ein Erzieherwechsel Sie weiter bringt, ich bin kein Kinderpsychologe. Einen Anspruch kann ich nicht erkennen. Im Zweifel bleibt die Kündigung, dann ist die Frage, ob Sie Anspruch auf einen anderen KiGa-Platz haben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.11.2021



Antwort auf: Recht auf Wechsel des Betreuers / der Gruppe in Kita?

Kündigen und neue Kita suchen. Ihr habt keinen Anspruch darauf, das es so läuft, wie ihr wollt und nur bestimmte Personen Euer Kind betreuen. Solche Dinge sind Sache der Kita.

von Berlin! am 13.11.2021, 23:08



Antwort auf: Recht auf Wechsel des Betreuers / der Gruppe in Kita?

Danke für die schnelle Antwort. Beim zweiten Punkt fürchte ich, liegst Du richtig (Betreuer nicht aussuchen). Aber zum ersten Punkt: kann ich nicht erwarten, dass die Kita ihr eigenes Konzept verfolgt?

von stilanux am 13.11.2021, 23:12



Antwort auf: Recht auf Wechsel des Betreuers / der Gruppe in Kita?

sorry aber das finde ich auch frech. ich habe zwei kinder die beid in der kitag waren, ich duze und duzte KEINEN der betreuer. da wäre ich aber auch sehr, sagen wir mal, so hö, wenn ich betreuer wäre und ein elternteil kommt und möchte duzen nach der kurzen zeit. dass kinder generell anders reagieren, wenn eine kita eingewöhnung läuft, auch im privaten umfeld, ist doch logisch. das sind menschen und keine maschinen. ob er lächelt oder nicht, entscheidet der betreuer doch...auch ob ihm alles egal ist und das pflichtprogramm ist, kannst du nicht wissen. ich finde, deine vorstellung von einer eingewöhnung triften meilenweit von der überall gängigen realität ab. deine wünsche und vorstellungen sehen im bilderbuch anders aus als es tatsächlich ist. habt ihr das gespräch mit dem betreuer gesucht? tut mir leid dass ich das so schriebe aber gleich mit dem du kommen und auf kumpel machen käme mir nicht in den sinn und kommt zu recht nicht gut an.

von mellomania am 14.11.2021, 07:24



Antwort auf: Recht auf Wechsel des Betreuers / der Gruppe in Kita?

Klar kannst du erwarten, dass die Kita ihrem eigenen Konzept folgt. Durchsetzen kannst du das aber nicht. Bereite dich bitte schon mal darauf vor, dass du in Kita, Grundschule und weiterführender Schule immer wieder erleben wirst, dass Theorie und Praxis weit auseinander liegen und dass eine Diskussion darüber zu absolut nichts führt. Meine Erfahrung, hätte ich das vorher klar gesehen, dann wäre mein Blutdruck konstanter geblieben.

von Pamo am 14.11.2021, 10:28



Antwort auf: Recht auf Wechsel des Betreuers / der Gruppe in Kita?

Wieso soll er sich da auf den Schlips getreten fühlen? Er kann es doch ablehnen und gut ist. In unserer Kita sind alle von Anfang an per Du (auch die Leitung) und die Eingewöhnung verlief sehr liebevoll und zugewandt und mit Erzieherinnen, die natürlich viel gelächelt haben und Positives in der für das Kind herausfordernden Zeit ausgestrahlt haben! Und stets in Absprache mit uns als Eltern. Anders wäre das für uns auch gar nicht vorstellbar gewesen. Ich kann den Schreck schon verstehen. Eingewöhnung ist nun mal ein sehr emotional besetztes Thema und wenn es dann nicht nach Plan läuft, ist der Kummer groß. Ich kann hier auch keine falschen Erwartungen erkennen. Wenn von einer Eingewöhnung nach dem Berliner Modell ausgegangen wird (danach klingt es ja hier), und diese dann doch abweicht (oder auch wenn in die nächste Phase gestartet wird), muss es mindestens den Eltern ggb kommuniziert werden. Ich würde nochmal ein Gespräch mit allen Beteiligten suchen und versuchen zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Selbst wenn er die Eingewöhnung weiter übernimmt: die Kinder lösen sich mit der Zeit ja auch und orientieren sich hin zu den anderen Erzieherinnen und Erziehern. Dass sich das Verhalten des Kindes während der Zeit zu Hause verändert, sie anhänglicher, unausgeglichener etc.werden, ist m.E. aber wirklich normal.

von Frau_H. am 14.11.2021, 13:38



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Recht auf Arbeitsplatz-erhalt als „expat-wife“?

Guten Abend, Mein Mann und ich werden demnächst aufgrund eines tollen Jobangebots meines Mannes nach Österreich ziehen - ich befinde mich gerade in Elternzeit und habe bisher in einem internationalen Unternehmen gearbeitet - gerne möchte ich dort weiterhin arbeiten jedoch nur zb alle 2 Wochen nach Deutschland reisen und den Rest Remote arbeiten … ...


Wechsel des Beamtenverhältnisses - Welche Bemessung bei Beschäftigungsverbot?

Guten Abend, ich bin am 01.09.23 von „Kommissaranwärterin“ (Beamtin auf Widerruf) in das Beamtenverhältnis „Polizeikommissarin“ (Beamtin auf Probe) gewechselt, dementsprechend höher fallen nun meine Bezüge aus. Meine Schwangerschaft ist vor dem 01.09. eingetreten. Welche Bemessungsgrundlage wird nun bei einem Beschäftigungsverbot (zB ab Oktober) ...


Recht auf Umgang

Sehr geehrte Frau Bader, Meine Tochter ist 21 Monate alt und ich bin alleinerziehende Mama. Ich habe mich in der Schwangerschaft vom Kindsvater getrennt, weil es immense Probleme gab. Demütigungen der Eltern des Kindsvaters mir gegenüber, sie griffen mich als werdende Mutter an, er ergriff immer Partei für sie, Instrumentalisierung der Eltern d...


Steuerklasse Wechsel

Hallo, ich bin jetzt im 7. Monat schwanger und arbeite in der Steuerklasse 3, um das Elterngeld zu optimieren. Nun stellt sich mir die Frage, welcher Zeitpunkt der richtige ist, um die Steuerklasse zu tauschen, sodass ich für ein Jahr Elternzeit in Steuerklasse 5 gehe und mein Mann in die 3. Macht es Sinn, bereits 6 Wochen vor Geburt, also zum E...


Wechsel von TZ in VZ trotz Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich arbeite als Beamtin aktuell Teilzeit in Elternzeit. Diese werde ich zum 24.1. beenden, sodass ich vor Beginn des Mutterschutzes noch meinen Resturlaub in Vollzeit nehmen kann. Die Verfügung zur Beendigung der Elternzeit liegt mir bereits vor. Nun gibt es leider die medizinische Indikation für ein sofortiges Beschäftigungsve...


Recht auf Einsicht in die Patientenakte meines Kindes

Hallo,meine Tochter lebte bei ihrem Vater der dieses Jahr im August verstorben ist. Nach Jahre langem psychoterror und schlimmen Behauptungen,lügen und so weiter habe das Sorgerecht meiner Tochter freiwillig abgegeben. Angst spielte eine sehr große Rolle vor dem Vater meiner Tochter. Nun ist er wie schon geschrieben tot jnd sie soll zu mir kommen,d...


2. Elternzeit beantragen - Wechsel von Teilzeit zu voller Elternzeit

Guten Tag, ich habe eine etwas speziellere Frage, was die Beantragung meiner 2. Elternzeit betrifft. Ich habe mich dazu bereits im Amt erkundigt, bin mir nun, aufgrund anderer Aussagen, wieder unsicher. Vorab: Geburtsdatum meiner Tochter ist der 20.07.18. Eine erste Elternzeit, in der ich auch das volle Elterngeld in Anspruch genommen habe, ...


Kita Wechsel mit 2 Jahren

Sehr geehrte Fr. Bader,  unser Sohn wurde mit 1 Jahr mangels Betreuungsplatz am eigenen Wohnort  an einer Kita in der nächsten Stadt angenommen. Nun wurde uns zeitgleich mitgeteilt, dass er spätestens zum 2. Geburtstag bzw. wenn dort Platz ist zur örtlichen Kita wechseln muss (dort werden Kinder ab 2 betreut). Sehen Sie da Chancen bspw. Aufgrun...


Recht zur Verschwiegenheit?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage, die mich zwar nur indirekt betrifft, welche ich selbst jedoch nicht beantworten kann. Wenn eine junge Frau mit dem Jugendamt zusammen arbeitet, Hilfen in Anspruch nimmt und erneut schwanger wird...muss sie dies mitteilen oder verhält es sich ähnlich einem Bewerbungsgespräch, in dem sie notfalls lüge...


Urlaubsanspruch nach Elternzeit (VZ/TZ Wechsel)

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in EZ und werde im Herbst mit TZ in EZ wieder starten. Ich habe noch recht viel Resturlaub (ca. 20 Tage), den ich in Vollzeit erwirtschaftet habe und dann nach und nach in Anspurch nehmen möchte. Ich lese hierzu verschiedenes und hoffe Sie können aufklären: - Habe ich einen Anspruch auf analoges VZ-Gehalt fü...