stilanux
Hallo Frau Bader, bei der Eingewöhnung unseres 1 Jahr alten Kleinkindes hat die Kita aus unserer Sicht einen Fehler gemacht. Mein Mann hat die ersten Tage der Eingewöhnung begleitet. Bereits am dritten Tag wurde ihm das Kind durch den Betreuer an der Tür entrissen und unter dramatischem Weinen hineingebracht. Ohne Abschiedsritual und ohne Zeit für das Kind, die neue Situation zu verarbeiten. Am Vortag wurde mein Mann darauf nicht vorbereitet. Laut Kita-Konzept wird in Woche 1 der Eingewöhnung kein Trennungsversuch durchgeführt. Und erst in Woche 2 geht das Elternteil einige Minuten aus dem Raum, nachdem es sich verabschiedet. Trotz Gesprächen wurde dasselbe Entreißen wieder eingesetzt. Wir sind uns sicher, dass dies traumatisch für unser Kind war. Da er eigentlich ein offener Mensch ist, ist dies umso trauriger. Denn dieses Vorgehen wäre nicht nötig gewesen und beruht unseres Erachtens auf einer völligen Fehleinschätzung durch den Betreuer. Die Kita sagt, es sei unglücklich gelaufen, doch verweigert einen Wechsel mit der Begründung, unser Kind wäre ja über den Tag ruhig auf dem Arm des Betreuers. Unser Kind hat inzwischen Angst und schreit lange und verzweifelt, wenn wir uns mit Freunden treffen, die er noch nicht kennt. Er hat Angst, wir würden ihn uns wieder durch Fremde entreißen lassen. Dieses Verhalten hat er niemals zuvor gezeigt. Weiterhin sind wir mit dem Betreuer aufgrund seiner Art nicht zufrieden. Er lächelt unseren Sohn nie an, zeigt keinerlei Interesse und spult nur das Pflichtprogramm ab. Ihm scheint alles gleichermaßen gleichgültig - die Beziehung zum Kind und auch die Beziehung zu uns (ich: Wollen wir uns duzen? er: Ist mir gleich). Es handelt sich um eine Betriebskita, die eigentlich sehr gut ist / sein soll. Wir fühlen uns chancenlos. Welche Möglichkeiten haben wir? Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Hallo, sicherlich unschön, die Frage ist ja aber doch, was für Sie die Konsequenz ist. Ich kann nicht beurteilen, ob ein Erzieherwechsel Sie weiter bringt, ich bin kein Kinderpsychologe. Einen Anspruch kann ich nicht erkennen. Im Zweifel bleibt die Kündigung, dann ist die Frage, ob Sie Anspruch auf einen anderen KiGa-Platz haben. Liebe Grüße NB
Berlin!
Kündigen und neue Kita suchen. Ihr habt keinen Anspruch darauf, das es so läuft, wie ihr wollt und nur bestimmte Personen Euer Kind betreuen. Solche Dinge sind Sache der Kita.
stilanux
Danke für die schnelle Antwort. Beim zweiten Punkt fürchte ich, liegst Du richtig (Betreuer nicht aussuchen). Aber zum ersten Punkt: kann ich nicht erwarten, dass die Kita ihr eigenes Konzept verfolgt?
mellomania
sorry aber das finde ich auch frech. ich habe zwei kinder die beid in der kitag waren, ich duze und duzte KEINEN der betreuer. da wäre ich aber auch sehr, sagen wir mal, so hö, wenn ich betreuer wäre und ein elternteil kommt und möchte duzen nach der kurzen zeit. dass kinder generell anders reagieren, wenn eine kita eingewöhnung läuft, auch im privaten umfeld, ist doch logisch. das sind menschen und keine maschinen. ob er lächelt oder nicht, entscheidet der betreuer doch...auch ob ihm alles egal ist und das pflichtprogramm ist, kannst du nicht wissen. ich finde, deine vorstellung von einer eingewöhnung triften meilenweit von der überall gängigen realität ab. deine wünsche und vorstellungen sehen im bilderbuch anders aus als es tatsächlich ist. habt ihr das gespräch mit dem betreuer gesucht? tut mir leid dass ich das so schriebe aber gleich mit dem du kommen und auf kumpel machen käme mir nicht in den sinn und kommt zu recht nicht gut an.
Pamo
Klar kannst du erwarten, dass die Kita ihrem eigenen Konzept folgt. Durchsetzen kannst du das aber nicht. Bereite dich bitte schon mal darauf vor, dass du in Kita, Grundschule und weiterführender Schule immer wieder erleben wirst, dass Theorie und Praxis weit auseinander liegen und dass eine Diskussion darüber zu absolut nichts führt. Meine Erfahrung, hätte ich das vorher klar gesehen, dann wäre mein Blutdruck konstanter geblieben.
Frau_H.
Wieso soll er sich da auf den Schlips getreten fühlen? Er kann es doch ablehnen und gut ist. In unserer Kita sind alle von Anfang an per Du (auch die Leitung) und die Eingewöhnung verlief sehr liebevoll und zugewandt und mit Erzieherinnen, die natürlich viel gelächelt haben und Positives in der für das Kind herausfordernden Zeit ausgestrahlt haben! Und stets in Absprache mit uns als Eltern. Anders wäre das für uns auch gar nicht vorstellbar gewesen. Ich kann den Schreck schon verstehen. Eingewöhnung ist nun mal ein sehr emotional besetztes Thema und wenn es dann nicht nach Plan läuft, ist der Kummer groß. Ich kann hier auch keine falschen Erwartungen erkennen. Wenn von einer Eingewöhnung nach dem Berliner Modell ausgegangen wird (danach klingt es ja hier), und diese dann doch abweicht (oder auch wenn in die nächste Phase gestartet wird), muss es mindestens den Eltern ggb kommuniziert werden. Ich würde nochmal ein Gespräch mit allen Beteiligten suchen und versuchen zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Selbst wenn er die Eingewöhnung weiter übernimmt: die Kinder lösen sich mit der Zeit ja auch und orientieren sich hin zu den anderen Erzieherinnen und Erziehern. Dass sich das Verhalten des Kindes während der Zeit zu Hause verändert, sie anhänglicher, unausgeglichener etc.werden, ist m.E. aber wirklich normal.
Ähnliche Fragen
Hallo,meine Tochter lebte bei ihrem Vater der dieses Jahr im August verstorben ist. Nach Jahre langem psychoterror und schlimmen Behauptungen,lügen und so weiter habe das Sorgerecht meiner Tochter freiwillig abgegeben. Angst spielte eine sehr große Rolle vor dem Vater meiner Tochter. Nun ist er wie schon geschrieben tot jnd sie soll zu mir kommen,d ...
Guten Tag, ich habe eine etwas speziellere Frage, was die Beantragung meiner 2. Elternzeit betrifft. Ich habe mich dazu bereits im Amt erkundigt, bin mir nun, aufgrund anderer Aussagen, wieder unsicher. Vorab: Geburtsdatum meiner Tochter ist der 20.07.18. Eine erste Elternzeit, in der ich auch das volle Elterngeld in Anspruch genommen habe, ...
Sehr geehrte Fr. Bader, unser Sohn wurde mit 1 Jahr mangels Betreuungsplatz am eigenen Wohnort an einer Kita in der nächsten Stadt angenommen. Nun wurde uns zeitgleich mitgeteilt, dass er spätestens zum 2. Geburtstag bzw. wenn dort Platz ist zur örtlichen Kita wechseln muss (dort werden Kinder ab 2 betreut). Sehen Sie da Chancen bspw. Aufgrun ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage, die mich zwar nur indirekt betrifft, welche ich selbst jedoch nicht beantworten kann. Wenn eine junge Frau mit dem Jugendamt zusammen arbeitet, Hilfen in Anspruch nimmt und erneut schwanger wird...muss sie dies mitteilen oder verhält es sich ähnlich einem Bewerbungsgespräch, in dem sie notfalls lüge ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in EZ und werde im Herbst mit TZ in EZ wieder starten. Ich habe noch recht viel Resturlaub (ca. 20 Tage), den ich in Vollzeit erwirtschaftet habe und dann nach und nach in Anspurch nehmen möchte. Ich lese hierzu verschiedenes und hoffe Sie können aufklären: - Habe ich einen Anspruch auf analoges VZ-Gehalt fü ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe derzeit folgendes Problem. Ich befinde mich seit August 2023 in Elternzeit und bekam bis Februar 2024 Basis-Elterngeld. Von März bis Mai habe ich auf EG Plus gewechselt, da ich 10 Stunden pro Woche bei meinem Arbeitgeber arbeite. Dieser Vertrag wurde nun bis zum 30.06. verlängert und ich habe dies der Elterngelds ...
Hallo Frau Bader, ist es rechtlich zulässig im Kindergarten nur in einem Teil der Gruppen Mittagessen anzubieten, obwohl der Bedarf in allen Gruppen besteht und es auch (mit ein paar Veränderungen im Ablauf) umsetzbar wäre? Die Frage bezieht sich auf Bayern, der Träger ist kirchlich. Vielen Dank!
Guten Tag Frau Bader, Ich habe vor meiner Schwangerschaft 4 Jahre Vollzeit auf meiner Arbeitsstelle gearbeitet. Mit Bekanntwerden meiner Schwangerschaft wurde ich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Nach meiner Elternzeit möchte ich gerne in Teilzeit zurück zu meinem Arbeitgeber (großer Träger mit mehreren Standorten). Habe ich ein "Recht" a ...
Hallo, mein neuer Partner und ich haben ein gemeinsames Kind und möchten heiraten. Unser gemeinsames Kind trägt bereits seinen Nachnamen, ich möchte diesen gern annehmen. Allerdings war ich zuvor bereits verheiratet. Aus dieser Ehe gingen wundervolle Kinder hervor. Mittlerweile habe ich auch das alleinige Sorgerecht. Er würde niemals einer ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich in der Elternzeit bis September 2025. Fange jetzt nach 1 Jahr wieder Teilzeit an zu arbeiten. Leider hat sich einiges verändert bei meiner Arbeit, und möchte meinen Job wechseln. Kündigungsfrist ist 6 Wochen zum Quartalsende. Wie sieht es in dem Fall aus mit meiner Elternzeit? Was muss ich ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot / Frühgeburt 26+4
- Während Beschäftigungsverbot keine Sonderzahlung
- Aufstockungsvertrag und dann schwanger
- Kündigungsschutz während Elternzeit
- Elternzeit 2 Abschnitt beantragen
- Elterngeldberechnung
- Jugendamt
- Beschäftigungsverbot- Ansprüche nach Elternzeit
- Vorzeitiges Beenden der Elternzeit
- Teilzeit in Elternzeit - BV - Reguärer vertrag