Wechsel Erziehungsgeld --- Arbeitlosengeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wechsel Erziehungsgeld --- Arbeitlosengeld

Guten Tag! Ich hoffe sie können mir ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Es ist so: Ich habe einen Bescheid von der Erziehungsgeldkasse wonach mir bis am 7.4.2002 Erziehungsgeld bezahlt wird (es ist das 2. Jahr). Jetzt habe ich die Möglichkeit meinen Sohn nächstes Jahr bei den Grosseltern unterzubringen, und ich spiele mit dem Gedanken arbeiten zu gehen. Meine 1. Frage: Kann ich bei der Erziehungsgeldkasse anrufen und einfach sagen, ab heute will ich kein Erziehungsgeld mehr? Meine 2. Frage: Kann ich mich beim Arbeitsamt als arbeitslos melden ohne eine Sperrfrist zu bekommen? Ich möchte keine Lücke haben bis ich was finde und bin auf das Geld angewiesen. Aber die vom Arbeitsamt könnten ja der Meinung sein, ich könne ja Erziehungsgeld beziehen!? Besten Dank für Ihre Antwort. Andrea

Mitglied inaktiv - 19.11.2001, 23:26



Antwort auf: Wechsel Erziehungsgeld --- Arbeitlosengeld

Liebe Andrea, 1. Ich würde das schriftl. machen 2. Kann ich so nicht sagen. Sind Sie im Moment in einem Beschäftigungsverhältnis? Wenn Sie kündigen, sind Sie 12 Wo. gesperrt. Sie schreiben so gar nichts vom momentanen Status. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.11.2001



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