Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zu Beitrag Wechsel Erziehungsgeld - Arbeitslosengeld vom 19.11.2001 23:26

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zu Beitrag Wechsel Erziehungsgeld - Arbeitslosengeld vom 19.11.2001 23:26

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Guten Tag! Tut mir leid. Ich schildere kurz die Siutation wegen der Sperrzeit. Habe gearbeitet bis Ende Dezember 1999. Nach einer 3 monatigen Sperrzeit habe ich vom Arbeitsamt Geld bezogen bis im August 2000. Mein Sohn ist im April 2000 geboren. Habe mich dann fürs Erziehungsgeld entschieden und beziehe es nun das 2. Jahr bis am 7.4.2002. Bin wieder schwanger und mein ET ist am 31.05.2002. Darum weiss ich nicht, ob ich eine Sperrzeit bekomme, wenn am 7.4.2002 mein Erziehungsgeld zu Ende geht und ich mich dann beim Arbeitsamt melde (allerdings auch nur 14 Tage oder so da der Mutterschutz bald beginnt). Werde anschliessend dann wieder 2 Jahre Erziehungsgeld beziehen. Danke, Andrea


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Andrea, nicht bös sein-ich verstehe nicht richtig, was Sie meinen. Formulieren Sie bitte neu. Gruß, NB


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