Mitglied inaktiv
HalliHallo, ich habe eine wirklich sehr individuelle Frage, aber vielleicht gibt es ja jemanden, der sie mir beantworten kann: Mein Mann und ich gemeinsam verdienen zur Beantrageung von Erziehungsgeld leider zuviel. Aufgrund von Fixkosten usw. stehen wir jedoch am Ende des Geldes mit noch ziemlich viel übrigem Monat da. Wenn nun nach der Geburt mein Gehalt völlig im NIX verschwindet, sind 50% des gemeinsamen Geldes flöten, jedoch liegen wir immer noch über der Einkommensgrenze für Paare. Nun ist meine Idee (da mein Arbeitgeber mir eine Rückkehr in den bisherigen Job ohnehin unmöglich macht, er hat mir gesagt, wenn ich nicht schwanger wäre, würde er mir kündigen), dass ich keine Elternzeit beantragen werde (denn die wäre ja für mindestens 1 Jahr bindend und ich wäre unkündbar), sondern meinen Arbeitgeber um eine Kündigung nach 4 Monaten nach der Geburt bitte(gesetzlich so vorgeschrieben, vorher geht nicht), um dann Arbeitslosengeld zu beziehen. Immerhin würde das 60% meines Nettos vorher für das gemeinsame Konto bedeuten. Allerdings stehe ich natürlich kaum dem Arbeitsmarkt zur Verfügung: erstens ist mein Job nicht leicht zu bekommen und zweitens habe ich einen Säugling zu versorgen. Sagt das Arbeitsamt dann: los, mach eine Fortbildung, Umschulung oder geh Spargelstechen, dann bin ich in den Hintern gekniffen. Kennt jemand eine gute Lösung???? Vielen Dank schon an alle vorab!!!
Hallo, einen Rat, wie man Geld vom Staat bekommt, obwohl es einem nicht zusteht, habe ich nicht. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, also Arbeitslosengeld bekommst du nur (übrigends 67% vom letzten Gehalt, da du ein Kind dann hättest)wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Das heißt du musst nachweisen das du eine Betreuung für dein Kind hast, sonst kannst du ja keinen Job annehmen wenn du niemanden hast der auf den Kind aufpasst. Du kannst ergänzendes ALG II versuchen zu beantragen, allerdings darf dein mann da auch nicht alszuviel verdienen, da gibt es Grenzen. http://www.geldsparen.de unter dem Menüpunkt Familie&Soziales findest du diverse Rechner da kannst du mal schauen ob euer Bedarf gedeckt ist mit dem Geld deines Mannes. Aber wenn er genug verdient habt ihr schlechte Karten, es interessiert das Amt nicht ob ihr noch andere Ausgaben/Verpflichtungen habt(Kredite, Versicherungen, sonstiges) Wenn du Erziehungsurlaub beantragen würdest und in der Zeit nicht arbeiten gehst wird nur das Geld von deinem Mann aus dem Vorjahr der Geburt fürs Erziehungsgeld angerechnet. Vielleicht bekommt ihr wenigstens 6 Monate das Geld? Ich weiß ja jetzt nicht was dein Mann verdient! Mfg Justi
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich will den Staat nicht betrügen, sondern einfach nur sicher sein, dass auch mein Kind abgesichert ist. Mein Mann ist im Vertrieb tätig und hat einen Arbeitsvertrag über "sehr wenig" Geld, bekommt aber durch Provisionen, also wenn das Geschäft gut läuft, einiges an Geld dazu, so dass wir erst dann die Grenze des Erziehungsgeldes überschreiten. Darin besteht aber gleichzeitig die Krux, denn läuft es mal "miserabel" im Verkauf, hätten wir kaum Geld um die Fixkosten abzudecken.
Mitglied inaktiv
Hallo Justi, vielen Dank für Deine Antwort. Den Rechner probiere ich gleich mal aus. Ich dachte aber, dass mein Gehalt ebenfalls auf das Erzeihungsgeld angerechnet wird, zumindest für die ersten 6 Lebensmonate des Kindes??? Man muss den Antrag doch auch so stellen, oder bin ich völlig durch den Wind??? Liebe Grüße
Mitglied inaktiv
Hallo, bei der Beantragung von Erziehungsgeld wird für das erste Jahr nur das Gehalt des Ehepartners herangezogen, der nicht zu Hause bleibt, also in Deinem Fall, dass Deines Mannes. Probieren lohnt sich auf jeden Fall, wir haben auch nur für sechs Monate bekommen, aber besser als gar nichts.
Ähnliche Fragen
Kann ich mich nach Ablauf des Mutterschutzes arbeitslos melden und Erziehungsgeld beantragen? Ich war vor Beginn des Mutterschutzes arbeitslos. Davor habe ich 38 Stunden in der Woche gearbeitet. Kann ich mich also wieder arbeitslos melden und Arbeitslosengeld auf Basis von nur 30 Stunden beantragen, so dass ich auch Anspruch auf Erziehungsgeld habe ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frage ist: Ich bin zur Zeit noch im Mutterschutz, da ich ab nächsten Monat Kindergeld beantrage würde mich intressieren ob ich auch Arbeitslosengeld beantragen kann. Ich habe vor meiner Schwangerschaft 40 std. gearbeitet. Ist es dann so das ich dann einfach zu meinen Bearbeiter von Arbeitsamt hin muß und mich einfach ...
Hallo Frau Bader, ich bin noch ca 1 Jahr und 2 Monate im Erziehungsurlaub. Nun läuft Ende September das Erziehungsgeld für meine Tochter aus. Heute morgen habe ich von jemandem gehört, man könne dann, also wenn das Erziehungsgeld ausgelaufen ist, Arbeitslosengeld beantragen. Ist das richtig? Ich kann es mir eigentlich nicht vorstellen, da ich ...
Liebe Frau Bader, folgende Frage: Ich bin seit dem 01.09.2002 arbeitslos gemeldet. Vorher habe ich 19,25 Std. gearbeitet (befristeter Vertrag). Bekomme also jetzt Arbeitslosengeld. Beziehe ausserdem noch Erziehungsgeld für unseren ersten Sohn, das läuft noch bis zum 09.01.2003. Bin jetzt erneut schwanger, der Entbindungstermin ist für den 24.12. ...
Hallo Fr. Bader, kann ich für das erste Lebensjahr meiner Tochter die 460 € Erziehungsgeld beantragen und mich im zweiten Lebensjahr arbeitslos melden? Vielen Dank.
Hallo!! Ich habe mal eine Frage. Ich war 6 Monate arbeitslos, habe dann 3 Monate gearbeitet, wurde aber wieder gekündigt. Jetzt bin ich wieder arbeitslos und schwanger. Muß ich nach der Sschwangerschaft wieder A-Geld beantragen, oder Erziehungsgeld? Danke für die Antwort!! Jenny
Hallo Frau Bader, vor der Geburt meiner Tochter habe ich 6 Monate lang Arbeitslosengeld bekommen. Meine Tochter wird demnächst 6 Monate alt, das Erziehungsgeld läuft aus. Kann ich jetzt wieder Arbeitslosengeld beantragen?
Hallo, ich bedanke mich für die letzte Antwort und möchte gerne eine weitere Frage stellen. Wenn ich jetzt während der Schwangerschaft aus wichtigen Gründen meinen Job kündige, erhalte ich dann Arbeitslosengeld? Und, wenn das Kind da ist, bekomme ich auch Erziehungsgeld? Oder schließt eines das andere aus? Ich möchte nur so lange im Erziehungs ...
Hallo Frau Bader! Ist es möglich, neben dem Arbeitslosengeld das Erziehungsgeld weiter zu bekommen? Mindert sich dieses dann,weil das ALG zum Einkommen zählt? Danke, Karin
Hallo, ich habe eine Frage und zwar: mein befristeteter Mutterschaftsvertretungsvertrag endet Ende diesen Jahres (lief ingsgesamt über 4 Jahre) und wir erwarten im Januar Nachwuchs. Steht uns dann Erziehungsgeld oder Arbeitslosengeld zu? Beste Grüße Wölkchen06
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner