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Liebe Frau Bader, folgende Frage: Ich bin seit dem 01.09.2002 arbeitslos gemeldet. Vorher habe ich 19,25 Std. gearbeitet (befristeter Vertrag). Bekomme also jetzt Arbeitslosengeld. Beziehe ausserdem noch Erziehungsgeld für unseren ersten Sohn, das läuft noch bis zum 09.01.2003. Bin jetzt erneut schwanger, der Entbindungstermin ist für den 24.12.2002 berechnet. 1. Bekomme ich Mutterschutzgeld? Wenn ja, wieviel und von wem? 2. Bekomme ich für die Zeit, in der ich dann Mutterschutzgeld bekomme, auch noch das Erziehungsgeld für das erste Kind (also bis 09. Januar 2003)? 3. Bekomme ich dann nach der Mutterschutzzeit wieder Arbeitslosengeld? Und kann ich dann auch das Erziehungsgeld für das zweite Kind beantragen? 4. Kann ich Erziehungsgeld beantragen, auch wenn ich einen Kita - Platz bekomme? Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen, vielen Dank im voraus, Andrea
Liebe Andrea, 1. Zu beantragen bei der KK 2. Ja 3.Beantragen ja, Arbeitslos dann aber bis höchstens 30 Std/ Wo. wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen 4.Kla. Gruß, NB
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