Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wechsel Erz.Urlaub bei 2. SS

Frage: Wechsel Erz.Urlaub bei 2. SS

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Hallo Frau Bader, mein Mann und ich haben den EU getauscht, als unser Sohn 1 Jahr alt war; Ende EU meines Mannes ist der 2.10.2003. Falls ich aber nun wieder schwanger werde vor Ablauf des EU*s, d.h. Geb.Termin wäre vor Ablauf, wäre dann der AG meines Mannes verpflichtet, ihn vor Ablauf EU wieder einzustellen ( es gibt ja wohl im Gesetz die Ausnahme " wichtiger Grund" ) ? Und hätte er auch dann Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz ? Vielen Dank und viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Isi, ja, ein weiteres Kind gilt als wichtiger Grund. Er hätte Anspruch auf den gleichen oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz. Gruß, NB


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