Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich haben den EU getauscht, als unser Sohn 1 Jahr alt war; Ende EU meines Mannes ist der 2.10.2003. Falls ich aber nun wieder schwanger werde vor Ablauf des EU*s, d.h. Geb.Termin wäre vor Ablauf, wäre dann der AG meines Mannes verpflichtet, ihn vor Ablauf EU wieder einzustellen ( es gibt ja wohl im Gesetz die Ausnahme " wichtiger Grund" ) ? Und hätte er auch dann Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz ? Vielen Dank und viele Grüße
Liebe Isi, ja, ein weiteres Kind gilt als wichtiger Grund. Er hätte Anspruch auf den gleichen oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz. Gruß, NB
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Guten Abend, ich habe eine Frage bzgl. der beitragsfreien Kranken- und Pflegeversicherung im Elterngeldbezug. Ausgangssituation ist, dass Elternteil 1 normal 12 Monate Basis Elterngeld bezieht. Vor Mutterschutz und Entbindung war Elternteil 1 im ALG I Bezug also pflichtversichert in der GKV, hat nebenbei in der Nebentätigkeit im geringen Rah ...
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Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe. Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...
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