Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fragen Wechsel unbezahlter Urlaub - Mutterschutz

Frage: Fragen Wechsel unbezahlter Urlaub - Mutterschutz

Anerev86

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, bis zum 31.7. bin ich in familienpolitischer unbezahlter Beurlaubung, zum 11.8. beginnt mein Mutterschutz. Ich wohne direkt an Grenze zu Deutschland (dort auch Arbeitgeber), Wohnort Österreich und nun wegen des unbezahlten Urlaubs auch bei meinem Mann in Österreich krankenversichert. Können Sie mir zufällig sagen wie es sich nun mit der Krankenversicherung künftig verhält? Es sieht ja für eine KK seltsam aus, wenn ich zum 1.8. eine Versicherung bentrage und dann im Endeffekt sofort in Mutterschutz gehe und entsprechend Geld in dieser Zeit beziehen werde. Sind die Krankenkassen verpflichtet mich dann überhaupt aufzunehmen? Oder beziehe ich in dem Fall gar kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse? Wer meldet mich bei einer Krankenkasse an? Muss ich das tun, oder der AG? Der Krankenkasse kann ich ja meine Schwangerschaft dann auch erst sehr spät mitteilen? Vielleicht haben Sie ein paar Antworten oder können mir auch sagen wo ich entsprechende Infos erhalten könnte. Vielen Dank, V. Kerber


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, verstehe ich nicht so ganz. Sie haben einen Arbeitgeber in Deutschland. Sie sind zur Zeit in unbezahlten Urlaub. Ende dieser mit Beginn des Mutterschutzes? Bitte die Frage noch mal mit den Zusatzinformation stellen. Liebe Grüße NB


Anerev86

Beitrag melden

Zusatz zu oben: bis zum Ende meiner Elternzeit im Februar war ich bereits in D pflichtversichert und würde mich bei der Krankenkasse auch gern wieder versichern. Der AG ist bzgl der neuen Schwangerschaft informiert und das geht "den ganz normalen Weg"


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, Ich hätte mehrere Fragen an sie und folgendes Problem: Derzeit befinde ich mich noch im Erziehungsurlaub meines 1.Kindes der am 23.04.04 endet, bin nun im Moment aber auch mit meinem 2. Kind im 4.Monat schwanger. Hieraus ergibt sich eine Lücke von 3 Monaten in denen ich wieder arbeiten könnte bis der Mutterschutz beg ...

Ich habe im Februar eine neue Stelle angefangen und am 2. Arbeitstag erfahren, dass ich schwanger bin. Als ich meinem Chef das gesagt hatte, habe ich ihm (aus Angst den Job irgendwie zu verlieren) angeboten, dass ich alles tun würde, um den Job zu behalten und für den Mutterschutz auch unbezahlten Urlaub zu nehmen. Als ich mit einer Kollegin vo ...

Hallo Frau Bader, aktualisiert meine Frage nochmal: Ich habe mich nach Elternzeit bis 31.7. in familienpolitische unbezahlte Beurlaubung begeben und mich in der Zeit bei meinem Mann familienversichert. Beurlaubung endet also zum 31.7., danach beginnt theoretisch normal mein Arbeitsdienst, allerdings nur bis zum 11.8., da beginnt ein neuer Mutters ...

Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...

Hej!  Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte.  Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt?  Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein  Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...

Hallo, ich habe den vorauss. ET meinem Arbeitgeber mitgeteilt, welcher mir dann den Beginn des Mutterschutzes mitteilte. Jetzt ist der ET allerdings korrigiert um ein paar Tage nach hinten. Muss ich dies meinem Arbeitgeber mitteilen, da sich der Beginn der Mutterschutzfrist dann rein theoretisch etwas nach hinten verlagert?

Guten Tag, ich versuche das Thema einfach zu erklären. Ich arbeite im Vertrieb. Somit habe ich eine Jahreszielvereinbarung. Ebenso erhalte ich eine Provision. Diese wird mir schon anteilig zu 50% über die 12 Monate ausgeschüttet.  1. Frage: Da meine Provision anteilig monatlich ausgeschüttet werden, zählt dies zu meinen monaltichen Lohn. Spielt das ...

Hallo Frau Bader,  Unser Sohn ist bei 35+1 Ssw geboren. Durch eine Frühchenbescheinigung aus dem Krankenhaus hat sich mein Mutterschutz um zusätzlich 4 Wochen verlängert. Somit hatte ich knapp 17 Wochen bzw. fast 4 Monate Mutterschutz und auch entsprechend Mutterschaftsgeld nach der Geburt.  Diese Monate wurden nun alle als Basismonate beim Elter ...