Hallo Frau Bader, aktualisiert meine Frage nochmal: Ich habe mich nach Elternzeit bis 31.7. in familienpolitische unbezahlte Beurlaubung begeben und mich in der Zeit bei meinem Mann familienversichert. Beurlaubung endet also zum 31.7., danach beginnt theoretisch normal mein Arbeitsdienst, allerdings nur bis zum 11.8., da beginnt ein neuer Mutterschutz. Vertrag ist unbefristet, Mutterschutzbeginn, Ende familienpolitische Beurlaubung, 1. Arbeitstag vom Arbeitgeber schon jeweils schriftlich bestätigt. Mich plagt nun nur die Sorge ob eine gesetzliche Krankenversicherung (AOK, Audi BKK o.ä.) mich ablehnen kann, wenn sie sehen, dass ich mich sozusagen nur anmelde um dann gleich Geld für die Mutterschutzzeit zu kassieren. Zum 1.8. brauche ich also eine neue gesetzliche Pflichtversicherung. Muss ich bei Anmeldung bei einer Krankenkasse mitteilen, dass ich schon hochschwanger bin? Danke
von Anerev86 am 31.03.2017, 09:12