Anerev86
Hallo Frau Bader, aktualisiert meine Frage nochmal: Ich habe mich nach Elternzeit bis 31.7. in familienpolitische unbezahlte Beurlaubung begeben und mich in der Zeit bei meinem Mann familienversichert. Beurlaubung endet also zum 31.7., danach beginnt theoretisch normal mein Arbeitsdienst, allerdings nur bis zum 11.8., da beginnt ein neuer Mutterschutz. Vertrag ist unbefristet, Mutterschutzbeginn, Ende familienpolitische Beurlaubung, 1. Arbeitstag vom Arbeitgeber schon jeweils schriftlich bestätigt. Mich plagt nun nur die Sorge ob eine gesetzliche Krankenversicherung (AOK, Audi BKK o.ä.) mich ablehnen kann, wenn sie sehen, dass ich mich sozusagen nur anmelde um dann gleich Geld für die Mutterschutzzeit zu kassieren. Zum 1.8. brauche ich also eine neue gesetzliche Pflichtversicherung. Muss ich bei Anmeldung bei einer Krankenkasse mitteilen, dass ich schon hochschwanger bin? Danke
Hallo, wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, kommen Sie doch automatisch in die KK. Liebe Grüße NB
Himbeere2008
Wenn du einen Job unter der Beitragsbemessungsgrenze annimmt, musst du doch in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten. Die Anmeldung erledigt dein Arbeitgeber bei der Kasse.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, Ich hätte mehrere Fragen an sie und folgendes Problem: Derzeit befinde ich mich noch im Erziehungsurlaub meines 1.Kindes der am 23.04.04 endet, bin nun im Moment aber auch mit meinem 2. Kind im 4.Monat schwanger. Hieraus ergibt sich eine Lücke von 3 Monaten in denen ich wieder arbeiten könnte bis der Mutterschutz beg ...
Ich habe im Februar eine neue Stelle angefangen und am 2. Arbeitstag erfahren, dass ich schwanger bin. Als ich meinem Chef das gesagt hatte, habe ich ihm (aus Angst den Job irgendwie zu verlieren) angeboten, dass ich alles tun würde, um den Job zu behalten und für den Mutterschutz auch unbezahlten Urlaub zu nehmen. Als ich mit einer Kollegin vo ...
Hallo Frau Bader, bis zum 31.7. bin ich in familienpolitischer unbezahlter Beurlaubung, zum 11.8. beginnt mein Mutterschutz. Ich wohne direkt an Grenze zu Deutschland (dort auch Arbeitgeber), Wohnort Österreich und nun wegen des unbezahlten Urlaubs auch bei meinem Mann in Österreich krankenversichert. Können Sie mir zufällig sagen wie es sich ...
Hallo, Ich habe am 22.01.25 meine Ausbildung beendet und bin im selben Unternehmen in ein Beschäftigungsverhältnis mit neuem Gehalt gewechselt. Seit dem 27.01.25 bin ich nun im Mutterschutz. Ich bin von dem Paragraphen 21 Mutterschutzgesetz Absatz 4 etwas verwirrt... Wird mein neues Gehalt nun berücksichtigt oder nicht? Es handelt si ...
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe von Anfang Juni bis Mitte Oktober unbezahlten Urlaub bewilligt. Nun bin ich unerwartet schwanger geworden. Der berechnete ET ist am 28.11., mein Mutterschutz schließt also (wenn das Baby bleibt) unmittelbar an den unbezahlten Urlaub an. Wie wirkt si ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Ich bin in Hessen als Polizeibeamtin tätig. Nun habe ich in der Funktion als Polizeibeamtin (Zeugin) eine Vorladung zum Gerichtstermin erhalten. Der Gerichtstermin ist zwei Tage vor meinem errechneten Entbindungstermin. Ich befinde mich daher im Mutterschutz. Auf Abladungswunsch reagierte die zuständige Richterin bis dato nicht. Ich bin davon ausg ...
Hallo Frau Bader, mein Kind kam als Frühchen auf die Welt. Ich habe einen entsprechenden Schein bekommen. Habe ich einen Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz anstatt 8? Abgesehen davon sind die neuen Musteranträge für Elternzeit mit drei Möglichkeiten abgebildet: a) im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist bis x b) ab Geburt ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beratungshilfe und Unterhalt rückwirkend
- Frühchen Mutterschutz
- Kurzarbeit annehmen in Elternzeit
- Mindestunterhalt
- Minijob, Arbeitgeber will Urlaub kürzen
- Umzug nach Österreich
- Umzug nach Österreich
- Schwanger während EZ & zeitgleicher geringfügiger Beschäftigung bei einem anderen AG
- AG weigert sich, Arbeitgeberzuschuss zu zahlen
- Frage zum Erhalt des Gehaltes