Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, Ich hätte mehrere Fragen an sie und folgendes Problem: Derzeit befinde ich mich noch im Erziehungsurlaub meines 1.Kindes der am 23.04.04 endet, bin nun im Moment aber auch mit meinem 2. Kind im 4.Monat schwanger. Hieraus ergibt sich eine Lücke von 3 Monaten in denen ich wieder arbeiten könnte bis der Mutterschutz beginnt. Von meinem Arbeitgeber bekomme ich allerdings wegen dieser Situation keine Halbtagesstelle und so wurde mir der Vorschlag gemacht Sonderurlaub ohne Bezüge zu nehmen. Nun wurde mir auch mitgeteilt das ich in dieser Zeit nicht krankenversichert bin und mein AG meinte auch ich müßte bis zur Geburt Sonderurlaub nehmen. Nach Rücksprache mit meiner Krankenkasse wurde mir mitgeteilt das ich noch 1 Monat nach Einreichung des Sonderurlaubes versichert bin und mich danach selbst versichern müßte. Auch wurde mir gesagt das mein Arbeitgeber mich dazu abmelden muß und ab Beginn des Mutterschutzes wieder anmelden muß, somit wäre ich wieder versichert. Und nun meine Fragen: - Wie sieht das Ganze rechtlich aus? - Wozu bin ich verpflichtet und wozu ist mein Arbeitgeber verpflichtet? - Wie lange muß/kann ich Sonderurlaub nehmen, bis zum Beginn des Mutterschutzes oder bis zur Geburt? - Wie sieht es auch mit Mutterschaftsgeld aus, steht mir dies zu obwohl ich dann nicht gearbeitet habe? Bedanke mich jetzt schon ganz herzlich bei ihnen für die Mühe mir in diesem Chaos zu helfen und wünsche ein schönes Wochenende. InterneTTe Grüße, mausezahn23 ;-)
Hallo, dann haben Sie soch noch immer 2 Mo. das Problem der KK! Wenn ea auch rechtl. möglich ist, Sonderurlaub zu nehmen, schlägt sich dies auf EG und MG nieder. Ich kann da nicht zu raten. Gruß, NB
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