Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wechsel des Erziehungsurlaubes

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wechsel des Erziehungsurlaubes

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Mit meinem Lebensgefährten haben wir von vornherein beantragt, daß er 2 Jahre Erziehungsurlaub nimmt. Zwischenzeitlich ist unser Sohn 6 Monate alt und ich bin mit den Nerven am Ende. Mein größter Wunsch ist es nun, selbst den Erziehungsurlaub zu nehmen. Es ist immer leicht, vor der Geburt des Kindes zu sagen, daß man wieder arbeiten gehen möchte, aber leider sieht die Realität anders aus. Könnte ich zu jeder Zeit (4 Wochen vorher) den Erziehungsurlaub beantragen, oder geht das nur im Halbjahresrhytmus? Muß der AG meines Mannes mit der vorzeitigen Beendigung seines Erziehungsurlaubes einverstanden sein?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Franka, dazu finden Sie schonser viel im Forum. Ein Wechsel bedarf (außer aus ganz wichtigen Gründen) immer der Einwilligung der AG, in diesem Fall ist außerdem zu berücksichtigen, daß der EU vier Wochen vor Beginn beim AG zu beantragen ist, d.h. also im Normalfall vier Wochen nach der Geburt. Wenn überhaupt läuft das nur, wenn beide AGs mitspielen. N. Bader


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