Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was passiert wenn während der Schwangerschaft das Büro schließt?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was passiert wenn während der Schwangerschaft das Büro schließt?

Michi2310

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Hallo, derzeit bin ich (25) in einem Büro tätig (Chef, Chefin und Arbeitskollegin in Erziehungsurlaub) das irgendwann in den kommenden Monaten schließen wird, da mein Chef eigentlich schon in Rente ist und nurnoch laufende Projekte abgeschlossen werden. Wie lange das Büro noch weiter geführt wird, kann mir niemand beantworten. Derzeit arbeite ich Vollzeit und besuche nebenbei noch eine Weiterbildung die ich im Frühjahr 2015 abschließen werde. Danach wünschen wir uns endlich ein Kind. Was passiert wenn das Büro während der Schwangerschaft aufgelöst wird? Bekom ich weiterhin Gerhalt bzw Arbeitslosengeld? Habe ich trotzdem ein Recht auf Elternzeit und wie hoch ist dann das Elterngeld? Steht mir nur ein oder auch zwei Jahre zu? Würde mir nach der Elternzeit Arbeitslosengeld zustehen? Wenn ja in welcher Höhe? Vielen Dank für Ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, dann wird das Gewerbeaufsichtsamt eine Zustimmung zur Kündigung geben und Sie sind arbeitslos. Bis zum Ende des Mutterschutzes erhalten Sie dann Arbeitslosengeld bzw. Ersatzleistungen. Während der Elternzeit (bis zu drei Jahren) stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung unterhalten keine Zahlungen von der Agentur für Arbeit. Liebe Grüße, NB


SumSum076

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Wenn der Betrieb aufgelöst wird, während du schwanger bist, gibts kein Gehalt mehr. Du musst dich rechtzeitig arbeitslos melden, dann bekommst du ALG1. Je nach dem wieviele Monate ALG1 du dann schon verbraucht hast, kannst du den Rest noch nach der "Elternzeit" beanspruchen. Elternzeit gibts eigentlich nur, wenn man einen AG hat. Als Arbeitslose kannst du dich aber bis zum 3. Geburtstag des Kindes von der Arbeitssuche befreien lassen. Das ist dann quasi Elternzeit. Während der Elternzeit kann es nur ALG1 geben, wenn du dem Arbeitsmarkt auch wirklich zur Verfügung stehst. Also eine gesicherte Betreuung des Kindes nachweisen kannst. Könntest du dadurch nur 20 Std arbeiten, gäbs auch nur für 20 Std ALG1. Elterngeld gibt es davon unabhängig für 1 Jahr, aber auch für 2 Jahre (dann nur die Hälfte pro Monat), wenn du es so beantragst. Gruß Sabine


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