Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was passiert wenn während der Schwangerschaft das Büro schließt?

Frage: Was passiert wenn während der Schwangerschaft das Büro schließt?

Michi2310

Beitrag melden

Hallo, derzeit bin ich (25) in einem Büro tätig (Chef, Chefin und Arbeitskollegin in Erziehungsurlaub) das irgendwann in den kommenden Monaten schließen wird, da mein Chef eigentlich schon in Rente ist und nurnoch laufende Projekte abgeschlossen werden. Wie lange das Büro noch weiter geführt wird, kann mir niemand beantworten. Derzeit arbeite ich Vollzeit und besuche nebenbei noch eine Weiterbildung die ich im Frühjahr 2015 abschließen werde. Danach wünschen wir uns endlich ein Kind. Was passiert wenn das Büro während der Schwangerschaft aufgelöst wird? Bekom ich weiterhin Gerhalt bzw Arbeitslosengeld? Habe ich trotzdem ein Recht auf Elternzeit und wie hoch ist dann das Elterngeld? Steht mir nur ein oder auch zwei Jahre zu? Würde mir nach der Elternzeit Arbeitslosengeld zustehen? Wenn ja in welcher Höhe? Vielen Dank für Ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, dann wird das Gewerbeaufsichtsamt eine Zustimmung zur Kündigung geben und Sie sind arbeitslos. Bis zum Ende des Mutterschutzes erhalten Sie dann Arbeitslosengeld bzw. Ersatzleistungen. Während der Elternzeit (bis zu drei Jahren) stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung unterhalten keine Zahlungen von der Agentur für Arbeit. Liebe Grüße, NB


SumSum076

Beitrag melden

Wenn der Betrieb aufgelöst wird, während du schwanger bist, gibts kein Gehalt mehr. Du musst dich rechtzeitig arbeitslos melden, dann bekommst du ALG1. Je nach dem wieviele Monate ALG1 du dann schon verbraucht hast, kannst du den Rest noch nach der "Elternzeit" beanspruchen. Elternzeit gibts eigentlich nur, wenn man einen AG hat. Als Arbeitslose kannst du dich aber bis zum 3. Geburtstag des Kindes von der Arbeitssuche befreien lassen. Das ist dann quasi Elternzeit. Während der Elternzeit kann es nur ALG1 geben, wenn du dem Arbeitsmarkt auch wirklich zur Verfügung stehst. Also eine gesicherte Betreuung des Kindes nachweisen kannst. Könntest du dadurch nur 20 Std arbeiten, gäbs auch nur für 20 Std ALG1. Elterngeld gibt es davon unabhängig für 1 Jahr, aber auch für 2 Jahre (dann nur die Hälfte pro Monat), wenn du es so beantragst. Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Damen und Herren,  ich habe meinem Arbeitgeber am 16.06. mitgeteilt, dass eine Schwangerschaft besteht. Am  26.06. erhielt ich per Post ein Schreiben, dass ab dem 1.08. meine monatliche Funktionszulage für die Unterstützung der Store Managerin entfiele. Mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung. In der Änderung zum Anstellu ...

Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen.  Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...

Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich befinde mich derzeit in einer ambulanten psychosomatischen medizinischen Reha über die DRV. Im Entlassbericht ist voraussichtlich eine Empfehlung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) vorgesehen. Ich bin schwanger (voraussichtlicher ET: Februar 2026). Ursprünglich wollte ich direkt nach der Reha mit ...

Hallo Frau Bader, ich habe aktuell einen befristeten Arbeitsvertrag, der während meiner Schwangerschaft auslaufen wird. Ich vermute mal, dass ich nicht hochschwanger direkt einen neuen Job finde und erst mal Arbeitslosengeld 1 beantragen muss.  1. Wie würde es dann während des Mutterschutz weitergehen? Bekäme ich dann weiterhin Arbeitsloseng ...

ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Guten Tag Frau Bader, Meine Situation ist wie folgt: ich bin mit Kind 2 bis zum 8.10.26 in Elternzeit. So jetzt habe ich mit meinem AG besprochen das ich zum 1.6.26 Teilzeit in Elternzeit für max. 32 Stunden die Woche arbeiten kommen möchte. Diese würden sich aufteilen in 1-2 Nachtdienste pro Woche und die anderen Stunden Tagsüber im Tag Dienst. (I ...

Mal eine Frage leider wurde ich zum 31.12.25 gekündigt . Nun habe ich bis jetzt auch noch nichts neues gefunden und habe jetzt vor kurzem Positiv getest und warte auf mein Frauenarzttermin im Februar. Ich habe mich in der Produktion beworben(schon bevor ich positiv getest habe)und in einer HNO Praxis(weil ich mfa gelernt habe)Zum Vorstellungsgesprä ...

Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...