sam21
Hallo Frau Bader ich hab eine Stelle zum 1.4. bekommen davon sind 3 Monate Probezeit und danach unbefristet meine Frage ist wenn ich es während der Probezeit sage das ich schwanger bin kann der AG mich dann während der Elternzeit kündigen trotz unbefristeten Vertrages oder macht es einen Unterschied wenn ich es nach der Probezeit sage das ich schwanger bin... mir geht es nur darum ob ich nach der Elternzeit noch den Job habe oder ob ich mich danach weiter umschauen muss und falls er mich während der Elternzeit kündigen kann wieso ist es denn so trotz unbefrusteten Vertrages?
Hallo, ist egal, Sie haben so oder so Kündigungsschutz. Es sei denn, der Vertrag ist zunächst auf die EZ befristet. Liebe Grüße NB
mellomania
du hast kündigungsschutz ab dann wenn du es sagst. die probezeit gilt dann als bestanden. während der elternzeit kann er dich auch nicht kündigen, nur aus wichtigem grund wenn z.b. das geschäft schließt. aber auch das ist nicht so einfach. nach der elternzeit ist dann wieder die normale kündigungsfrist. auch wenn du einen unbefristetetn vertrag hast bist du trotzdem kündbar. nach der elternzeit.
bellis123
Er kann dich am 1. Tag nach der Elternzeit kündigen. Davor hast du Kündigungsschutz. Trotzdem solltest du dich während der Elternzeit vorsorglich bewerben, da die Chancen in dieser Kostellation recht hoch sind, dass die Kündigung am 1. Tag nach der Elternzeit ansteht.
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