icheinfachmama
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinen kleinen Sohn im Februar 2015 bekommen. Im Februar 2018 läuft die Elternzeit ab. Zuvor musste ich während der Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot. Nach meiner Information sollte der Jahresulaub, der während der Elternzeit entstanden währe, tatsächlich bstehen. Nun habe ich mit der Personalabteilung meines Unternehmens (öffentlicher Dienst) gesprochen und dort sagte man mir, mir stünden aus 2014 noch 15 Urlaubstage zu, aus 2015 10. Während der Elternzeit hätte ich keinen Anspruch auf Urlaub. Wie ist das denn nun wirklich? Ich bin gerade sehr verunsichert. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen icheinfachmama
Hallo, um jeden Monat, den Sie KOMPLETT in EZ waren, darf der AG den Urlaub kürzen. Liebe Grüße NB
Andrea6
Deine Informationen sind falsch: in der Elternzeit gibt es keinen Urlaubsanspruch. Ausnahme: du arbeitest Teilzeit in der Elternzeit.
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