Hallo Frau Bader,
ich habe seit Anfang August bis zum Ende der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhalten. Im Juli wurde mein Resturlaub von 25 Tagen, den ich vor Beginn der Mutterschutzfrist nehmen wollte, genehmigt. Da ich mich ja nun im Beschäftigungsverbot befinde werde ich diesen Urlaub nicht nehmen können. Was passiert mit dem genehmigten Urlaub - gilt er als genommen und verfällt somit oder habe ich noch Anspruch auf die 25 Tage?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
meka
von
katepsin
am 16.08.2012, 13:45
Antwort auf:
Was passiert mit genehmigtem Urlaub bei Beschäftigungsverbot?
Hallo,
den Urlaub kann man nach der EZ nemen (im Jahr, in welchem sie endet u im Folgejahr).
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.08.2012
Antwort auf:
Was passiert mit genehmigtem Urlaub bei Beschäftigungsverbot?
Hallo Frau Bader
vielen Dank für Ihre Antwort, ich muss trotzdem nochmal nachfragen. Wie sieht es denn mit dem genehmigten, aber aufgrund des BV nicht antretbaren Urlaubs aus, wenn ich direkt im Anschluss an die Elternzeit kündige?
Viele Grüsse
katepsin
von
katepsin
am 20.08.2012, 21:25