Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einen unbefristeten Vetrag und war seit dem 10. April 2008 im absoluten Beschäftigungsverbot und habe davor nicht einen Tag meines mir zustehenden Jahresurlaubs in A nspruch genommen gehabt. Am 17. August habe ich mein Kind entbunden und habe nun seit dem 13.10.2008 bis zum 12.10.2009 Elternzeit. Allerdings beabsichtige ich danach meinen Arbeitsplatz zu wechseln, also zu kündigen. Meine Frage nun: was passiert mit dem ganzen Urlaub? Habe ich einen Anspruch auf Auszahlung aller mir bis zu dem Datum zustehenden Urlaubstage? Und wenn ja, gibt es irgendeinen Paragraphen, der dies festhält?
Mitglied inaktiv - 20.11.2008, 14:27