Ssussu
Guten Tag, mein erstes Kind wurde am 12.06.2015 geboren. Bis dahin war ich in Vollzeit beschäftigt bei Arbeitgeber 1. Zunächst habe ich für zwei Jahre Elternzeit genommen und diese dann um das dritte Jahr verlängert bis zum 11.06.2018. Am 01.04.2017 habe ich bei Arbeitgeber 2 ein Teilzeitbeschäftigung mit Zustimmung von Arbeitgeber 1 aufgenommen (Arbeitgeber 1 hatte ein Teilzeitbeschäftigungsverhältnis aus betrieblichen Gründen abgelehnt). Im Februar 2018 erwarte ich nun mein zweites Kind. Bei Arbeitgeber 2 möchte ich gerne Elternzeit für 1 Jahr beantragen und anschließend dort weiter gemäß Anstellungsvertrag in Teilzeit arbeiten. Was habe ich hinsichtlich der Elternzeit bei Arbeitgeber 1 zu beachten? Muss ich zwingend die aktuelle Elternzeit unterbrechen? Oder kann ich sie zu Ende laufen lassen (bis Mitte Juni 2018) und dann die Elternzeit für das zweite Kind beantragen? Vielen Dank vorab. Freundliche Grüße-
Hallo, Sie sollten dennoch am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes bei Arbeitgeber eins die Elternzeit beenden. Dann bekommen Sie das volle Mutterschaftsgeld. Fraglich ist dann jedoch die genaue Formulierung der Zustimmung, eventuell endet diese, da ja die Elternzeit endet und Sie müssen eine neue Zustimmung einholen. Liebe Grüße NB
mellomania
wenn du die ez bei ag 1 nicht auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beendetst erhälst du nicht das volle mutterschutzgeld! pass da auf, sonst hast du weniger.
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