Was machen bei eventueller Kündigung nach der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Was machen bei eventueller Kündigung nach der Elternzeit

Ich arbeite seid Januar 2017 bei einem Unternehmen. Ab Januar 2017 habe ich ein Praktikum gemacht, das mir als probezeit angeboten gerechnet wurde. Ich habe via home Office gearbeitet, da ich gleich von Anfang an dem AG gesagt habe, dass ich nicht umziehe. Seid August 2017 habe ich auch wieder unter der Bedingung, dass ich von zu Hause aus arbeite, einen Umzug befristeten Arbeitsvertrag bekommen, in dem auch steht, dass ich ab und zu in die Filiale des AG kommen muss. Ist kein Problem. Nun bin ich schwanger und habe nun ein BV bekommen. Jetzt hat mir der AG plötzlich eröffnet, dass ich nach der elternzeit sicher kein home Office mehr machen darf. Nun habe ich sogar ein Schreiben bekommen, das geprüft wird, ob ich mich das Unternehmen weiter beschäftigt. Für mich ist es wie eine Rache auf meine Schwangerschaft, zumal mir mein AG auch bei verkünden der Schwangerschaft via WhatsApp gefragt hat, was das soll und wie ich mir das vorgestellt habe, wie es nun weiter gehen soll. Was soll bzw kann ich machen. Ich bin entsetzt. Ich weiß für mich, dass ich mich im kommenden Jahr neu bewerben werde.

von Bijoumaus am 15.04.2018, 18:51



Antwort auf: Was machen bei eventueller Kündigung nach der Elternzeit

Hallo, der befristete Vertrag läuft einfach aus, da muss der Ag nichts machen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.04.2018



Antwort auf: Was machen bei eventueller Kündigung nach der Elternzeit

1. In Konfliktsituationen kommuniziert man besser persönlich, und auf keinen Fall über E-mail oder Whatsapp. Sonst eskaliert die Sache. Hast du die Schwangerschaft und das BV auch per Mail oder Whatsapp mitgeteilt? 2. Was du tun kannst: für die Zeit nach der Elternzeit einen neuen Job suchen.

Mitglied inaktiv - 15.04.2018, 20:09



Antwort auf: Was machen bei eventueller Kündigung nach der Elternzeit

Ich hab die Schwangerschaft persönlich mitgeteilt, dass bv habe ich ihm am Telefon mitgeteilt und dann per Post geschickt. Um zu meinem AG zu kommen, fahre ich ca 2h und das schaffe ich nicht mehr, da ich nur noch Schmerzen habe und immer wieder Blutungen. Ich weiß, was ich mir einen anderen Job suchen werde, aber so einfach lasse ich es nicht mit mir machen. Er hatte auch während einer Krankschreibung von mir verlangt zu arbeiten, außerdem wurde die Krankschreibung meines Arztes in Frage gestellt, was ich als Frechheit empfinde.

von Bijoumaus am 15.04.2018, 21:37



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Was heißt "das lasse ich so einfach nicht mit mir machen"? Du schreibst von einem befristeten Vertrag. Dein Arbeitgeber muss dir somit nicht kündigen. Der Vertrag endet einfach. Da ändert auch die Schwangerschaft nichts dran.

von chrissicat am 15.04.2018, 21:50



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dein vertrag läuft einfach aus. melde dich rechtzeitig beim amt.

von mellomania am 15.04.2018, 22:15



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Entschuldigung, ich habe mich da leider verschrieben, ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

von Bijoumaus am 15.04.2018, 22:22



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der AG hat ja trotzdem das recht, dich regulär zu kündigen nach der elternzeit. alles irgendwie nicht gut gelaufen. ist doch klar, dass ein AG etwas pikiert ist, wenn ein AN der schon die vorzüge von dauerhaftem HO auch noch mit einem BV um die ecke kommt?

von mellomania am 15.04.2018, 22:47



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Was ist denn an Home-Office so bedenklich, daß ein Beschäftigungsverbot erteilt wurde?

von Andrea6 am 15.04.2018, 22:53



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...

von mellomania am 16.04.2018, 05:19



Antwort auf: Was machen bei eventueller Kündigung nach der Elternzeit

Nichts ist an homeoffice bedenklich. Mein Arzt hat mir nicht das BV ausgesprochen, wegen der Arbeit, sondern weil es um meine und die Gesundheit des Kindes geht. Ich bin Risikoschwanger, habe Gestationsdiabetes, die ich dank meiner Arbeit leider nicht so in den Griff bekommen habe und habe eine Symphysenlockerung. Da ich keine regulären Arbeitszeiten habe, das bedeutet, wenn etwas fertig werden musste, saß ich öfter von früh um sieben bis spät abends meist bis acht oder neun. Als ich meinem AG vom Mutterschutzgesetz erzählt habe und was da drin steht, hat er mich ausgelacht. Dank des BV habe ich jetzt meine Zuckerwerte im Griff. Da diese auch bei Aufregung sehr in die Höhe schießen und das nicht gesund ist. Mein Arzt meinte sogar zu mir, dass ich mich beim gewerbeaufsichtsamt über meinen Chef beschweren soll, da noch einige andere negative Sachen passiert sind.

von Bijoumaus am 16.04.2018, 06:26



Antwort auf: Was machen bei eventueller Kündigung nach der Elternzeit

Ach und ich war mehrfach im Krankenhaus, wegen Blutungen und da haben zwei Ärzte unabhängig voneinander mir gesagt, dass die Blutungen von Stress kommen und das ich ruhiger machen muss. Und diese Ärzte wussten nichts von meiner Arbeit. Bitte auch nicht falsch verstehen, ich gehe gern arbeiten, habe schon zwei Kinder und gehe auch vollzeit. Aber hier geht es nun mal nicht nur um meine Gesundheit.

von Bijoumaus am 16.04.2018, 07:05



Antwort auf: Was machen bei eventueller Kündigung nach der Elternzeit

Guten Morgen, warum rechtfertigst du dich denn hier vor denen? Wenn es nach unseren Schlaubergersuperduperarbeitstieren geht, müsstest du noch zur Arbeit kriechen wenn du halb tot bist, denn das wird später auch auf deinem Grabstein stehen: "Frau XY ist immer und in jeder Lebenslage, bis zum letzten Atemzug zur Arbeit erschienen." Lass dich hier nicht in die Ecle drängen, es wird seine Gründe haben, warum du ein BV hast. Dir und deinem Baby alles Gute

von Julefabi2010 am 16.04.2018, 07:27



Antwort auf: Was machen bei eventueller Kündigung nach der Elternzeit

Ständige Schmerzen und Blutungen wären eher eine Indikation für eine AU als für ein BV. Wenn im Arbeitsvertrag unbefristet eine Anstellung im Home Office vereinbart wurde, dann braucht es Gründe, um diese nach der Elternzeit zu kündigen. Offensichtlich ist ja das Vertrauensverhältnis zwischen euch beiden beschädigt. Natürlich hat der Arbeitgeber das Recht, eine AU anzuzweifeln, wenn er dafür Anhaltspunkte hat. So wie es sich liest, hängt deine Überforderung auch damit zusammen, dass du zwei Kinder neben einem Vollzeitjob zu versorgen hast. Ein Vollzeitjob bedeutet Vollzeitgehalt, dafür erwartet der AG natürlich auch volle Leistung. Wenn es damit nicht klappt, darf man das Arbeitsverhältnis auch wieder beenden - nach der Elternzeit hat er das Recht dazu.

Mitglied inaktiv - 16.04.2018, 08:51



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