Brinarina81
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe gestern meinen Arbeitsplatz gekündigt. Es ist unzumutbar für mich zu diesem zurückzukehren. Meinen Sohn gebar ich am 28.03.2012, Entbindungstermin wäre rechnerisch eigentlich der 03.04.2012 gewesen. Elternzeit hatte ich zunächst für zwei Jahre beantragt, da ich nicht wusste wie sich alles entwickeln wird. Nun hat es sich ergeben das ich zwingendermaßen mir für April 2013 eine neue Arbeitsstelle suchen muss (Mann macht Fortbildung). Da es für mich unmöglich war an den alten Arbeitsplatz zurückzukehren, habe ich diesen gekündigt. Dort war ich auch nur vom 01.08.2011 bis 15,10,2011 tätig (Beschäftigungsverbot in Schwangerschaft, Arbeitgeber hatte mich massivst bedroht und sogar verfolgt). Nun suche ich neue Arbeit. Darf ich das in der Elternzeit überhaupt tun? Wie wird es sein wenn ich nicht rechtzeitig etwas neues finde? Ich bin finanziell davon abhängig neue Arbeit zu finden ab 01.04.2013, da im März das letzte Mal Elterngeld gezahlt wird. Ein Minijob würde für unsere Situation allerdings schon ausreichen. Zudem habe ich noch ein großes Problem. Meine große Tochter geht bereits in den ortsansässigen Kindergarten (der einzige im Ort und Nachbarorten). Nun muss und will ich wieder arbeiten gehen, aber für meinen Sohn der dann ein Jahr alt ist hat man mir die Stelle noch nicht bestätigt. Im Gegenteil, man sagt das man keine Einjährigen aufnehmen können würde. Da ich in Rheinland Pfalz wohne und hier ab 2013 Pflichtplatz für Einjährige eingeführt werden soll, bin ich grad total überfordert. Ich weiß gar nicht wie ich das durchsetzen kann, oder inwieweit ein Anspruch z.B. im Nachbargemeinde bestehen würde bis der Kleine 2 ist und zu seiner Schwester darf. Vielen herzlichen Dank vorab für Ihre Hilfe.
Hallo, was ist denn konkret Ihre Frage? Liebe Grüsse, NB
peekaboo
Wie lange warst Du vor den Kindern versicherungspflichtig beschäftigt? U. U. hast Du Anspruch auf Arbeitslosengeld. Mit der Kita weiß ich nicht... da würde ich mich mal an das Jugendamt wenden um eine Information zu bekommen. LG Peeka
Sonni74LS
Nun suche ich neue Arbeit. Darf ich das in der Elternzeit überhaupt tun?: Also, Du hast Deinen Arbeitsplatz gekündigt. Dann ist auch die Elternzeit, die Du bei diesem Arbeitgeber eingereicht hast, weg! Kein AG = keine Elternzeit. Du hättest in EZ bleiben können und dir die Zustimmung zur Teilzeitarbeit bei einem anderen AG vom eigentlich AG holen können. Ist jetzt aber erledigt, da Du ja gekündigt hast. Natürlich darfst Du Dir eine neue Arbeitsstelle suchen, bist ja eh nicht mehr in Elternzeit. Der neue AG ist nicht an die Elternzeitvereinbarung des alten AG gebunden. Für deinen kleinen Sohn würde ich dann eine Tagesmutter empfehlen. Einfach mal bei deinem zuständigen Jugendamt anfragen, Situation erklären und um Hilfe bei der Suche nach einer Tagesmutter bitten. Teilweise erstatten die Jugendämter auch die Kosten für eine Tagesmutter. Wenn kein Kitaplatz möglich ist und Du arbeiten gehen möchtest, bleibt ja nur noch die Tagesmutter als Betreuungsmöglichkeit (wenn keine Großeltern da sind) übrig.
Brinarina81
Die Fragen sind: Darf man während der Elternzeit schon sich bewerben für eine Stelle die nach der Elternzeit endet? Noch bin ich ja in Elternzeit. Bis 31.03.2013, danach habe ich gekündigt. 2. Ich war von 2001 an bis 14.02.2009 Vollzeit tätig (bei einem Arbeitgeber) dann zwei Jahre Elternzeit bis 14.02.2011, dann bis 30.06.2011 in Teilzeit tätig (Auflösung durch Arbeitsgericht). Die neue Stelle gabs erst ab 01.08. so dass ich einen Monat arbeitslos war. Dann bekam ich im Jahr darauf am 28.03.2012 meinen Sohn. Inwieweit besteht Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, falls ich nicht direkt etwas finden würde? 3. Wie oder wo kann ich meinen Anspruch auf Kita Platz für den Einjährigen (nächstes Jahr) durchsetzen bzw. bekommen? Hier im Ort sagen die es gänge nicht. Ich bin aber auf Arbeitsplatz angewiesen ab nächstem Jahr. Danke.
CKEL0410
wie bist du denn jetzt versichert? dein ag wird dich doch abmelden .
Ähnliche Fragen
Ich gehe am 18.januar wieder arbeiten,wie ist das mit dem Gehalt? Gehalt bekommen wir immer am 15. Das Elterngeld habe ich immer am 1. Bekommen für den Zeitraum vom 17.-17. Bekomme ich es dann auch am 15.janaur oder erst ein Monat später zu meinem Gehalt für Feburar?
Hallo Frau Bader, Ab August, nach der Elternzeit mit meinem 1. Kind, würde ich gerne in eine Brückenteilzeit gehen. Sollte ich während der laufenden Brückenteilzeit eventuell wieder schwanger werden, kann ich dann nach der Elternzeit von Kind 2 den Beschäftigungsumfang der laufenden Brückenteilzeit weiter reduzieren, oder muss ich bis zum E ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu Krank sein im Urlaub. Und zwar... ... nehme ich zur Zeit meinen Resturlaub nach meiner Elternzeit. Nun bin ich aber leider erkrankt. Wie verhält sich das mit meinem Urlaub, wenn ich mich krank schreiben lassen sollte? Wird mir der Resturlaub genauso wieder gut geschrieben, als wenn ich im normalen Beru ...
Guten Tag, Im Januar läuft meine Elternzeit aus. Ich arbeite seit ca2 Jahren wieder in der selben Firma auf minijob basis jeden Samstag. Nach Fragen, is mein vorheriger Vertrag (noch einiges an Überstunden und Urlaub) still gelegt für weitere 2 Jahre. Da ich weiter nur Samstag arbeiten kann. Da ich gefragt hatte ob man die Überstunden und den U ...
Hallo zusammen, ich stehe vor einer Herausforderung: Bald endet meine Elternzeit und ich muss wieder vollzeit arbeiten. Leider lehnt mein Arbeitgeber meinen Wunsch nach einer vorübergehenden Teilzeittätigkeit von 30 Stunden am Nachmittag ab. Das Hauptproblem ist dabei nicht das Geld, sondern die Kündigungsfrist von drei Monaten. Ich habe fol ...
Hallo Frau Bader ich war ein Jahr in elternzeit . Ich bin seit 5 Tagen aus der Elternzeit raus und arbeite seit 3 Tagen . ich musste viel Ware schleppen und veräumen die letzten drei Tage und das ist täglich bei uns so . achteinhalb Stunden geht eine Schicht uns stehen 30 Minuten Pause zu die wir aber nicht in Anspruch nehmen können da ...
Hallo Frau Bader ich war ein Jahr in elternzeit . Ich bin seit 5 Tagen aus der Elternzeit raus und arbeite seit 3 Tagen . ich musste viel Ware schleppen und veräumen die letzten drei Tage und das ist täglich bei uns so . achteinhalb Stunden geht eine Schicht uns stehen 30 Minuten Pause zu die wir aber nicht in Anspruch nehmen können da ...
Guten Abend, im Oktober 2017 habe ich meinen Beruf als Gesundheits- und Krankenpflegerin aufgenommen (Erfahrungsstufe 2) und im August 2019 wurde ich Schichtleitung. Aufgrund der neuen Position wurde meine Erfahrungsstufe zurück auf Beginn der Stufe 2 gerückt. Ich plane jetzt die Elternzeit frühzeitig zu verlassen und wieder als Gesundheits- ...
Hallo Frau Bader, wie gewünscht, hier noch einmal etwas detaillierter: Tarifvertrag AVR-C Anlage 31 Einstellung als Gesundheits- und Krankenpflegerin zu Oktober 2017: Oktober 2017 bis Juli 2019 EG P7 E2 (lt. Gehaltsmitteilung 34 von 36 Monaten, da ich direkt mit E2 12 von 36 Monaten eingestiegen bin). Anschließend Beförderung zur Sc ...
Sehr geehrte Frau Bader, besteht die Möglichkeit, die Rechnungen als Selbstständige erst nach der Elternzeit zu stellen? Was kommt als Leistungszeitraum auf die Rechnung? Muss ich meine Arbeit als Selbstständige (Max. 1 Stunde am Tag) trotzdem bei der Elterngeldstelle melden? Vielen Dank im Voraus.