Svro13
HAllo, hab mal eine Frage habe noch meinen ganzen Urlaub vom letzten Jahr bei meinem Arbeitgeber. Bin jetzt in Elternzeit und einige sagen ich muss schriftlich was beantragen das mein Urlaub nich ende März verflällt. Ist das so muss ich meinem Arbeitgeber etwas schriftliches zukommen lassen damit mein Urlaub nicht verfällt?? Und was ist mit meinem Urlaub wenn ich wärend der Elternzeit kündige muss er mit den dann Ausbezahlen?? MFG Alice
Hallo, muss man nicht, man kann den Urlaub von vor der EZ noch nach der EZ nehmen. Liebe Grüse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Alice, nein, mußt Du nicht. DAs ist über das MuSchuG §17 geregelt. Dein Urlaub, den Du vor der Entbindung nicht nehmen konntest, inkl. dem Urlaub der im Mutterschutz entstanden ist (Du hast Urlaubsanspruch für jeden Monat des Jahres in dem Du keine Elternzeit hattest, angebrochene Monate zähle dabei voll für den Urlaubsanspruch (sprich wenn Dein Mutterschutz z.B. am 1.10. endet, dannn hast Du für 10 Monate Urlaubsanspruch)). Der Urlaub darf nicht verfallen durch die Elternzeit, und kann von der Mutter bis einschließlich Ende des Folgejahres in dem die Elternzeit endete genommen werden (wenn Deine Elternzeit also z.B. am 1.2.2012 endet, Dein erster Arbeitstag demnach der 2.2.2012 ist, dann kann Du den Urlaub bis Ende 2013 nehmen bevor er verfällt). LG Sabine
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