Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was habe ich an Vergütung zu erwarten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was habe ich an Vergütung zu erwarten?

Calphac

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Guten Tag, Ich versuche schon seit längerem eine Antwort auf meine Fragen zu bekommen und durchforste jegliche Eltern- und Schwangerenforen. Ich hoffe hier endlich eine Antwort zu bekommen. Also. Ich bin am 6.10.2010 Mutter geworden und habe 3 Jahre Elternzeit (06.10.2013) genommen. Bis dahin war ich Vollzeit Angestellte und habe Aufgrund der auszuübenden Tätigkeit ein Beschäftigungsverbot bekommen. Seit 02.2012 arbeite ich Teilzeit wieder bei meinem alten Arbeitgeber, aber mit einem befristeten Arbeitsvertrag über 50% der mit der Elternzeit ausläuft. In meinem Beruf arbeite ich 3 Schichten auch an Feiertagen und an den Wochenenden. Zusätzlich arbeite ich seit 08.2011 auf 400€ Basis in einem anderen Unternehmen. Jetzt zu meinen Fragen 1. Wenn ich schwanger werde bevor meine Elternzeit beendet ist und ich wieder ein Beschäftigungsverbot bekomme ( wovon ich stark ausgehe) welches Gehalt bekomme ich nach Ablauf der Elternzeit? Wenn das Kind noch in der Elternzeit geboren wird ist der Sachverhalt klar. Ich würde gern wissen ob ich mit Ende der Elternzeit wieder hochgestuft werde auf das volle Gehalt. 2. In meiner 1. Schwangerschaft habe ich ab der 12. Ssw ein Beschäftigungsverbot gehabt und habe mein Bruttoeinkommen + feste Zulage bekommen. Die steuerfreien Nacht - und Wochenendzulagen sind weck gefallen. Was monatlich ca. 300€ weniger war. In meinen Recherchen habe ich gelesen das durch die Schwangerschaft keine finanziellen Einbußen/ Nachteile entstehen dürfen ( Durchschnittsgehalt der letzten 13 Wochen vor der Schwangerschaft). Auch im Beschäftigungsverbot nicht. Habe ich also das Recht eine Erhöhung meines Einkommens zu verlangen damit ich nach Abzug der Steuer etc. den selben Nettolohn bekomme? Oder ist der Weckfall steuerfreien Zulagen mein persönliches Pech. 3. (bezieht sich auf frage 2.) Wenn ich Anrecht auf dieses Geld habe. Wo/Wie setze ich dieses Recht durch? 4. Mein Arbeitgeber bei dem ich auf 400€ Basis arbeite hat's nicht so mit dem Arbeitsrecht und vergibt keinen Urlaub und zahlt auch im Krankheitsfall keinen Cent! Naja wo kein Kläger da kein Richter! Da es mir im Falle einer erneuten Schwangerschaft Wert währe mich zu streiten würde ich gern wissen, wie ich zu meinem Recht auch in dieser Anstellung (im Beschäftigungsverbot) weiterhin mein Geld zu bekommen komme. Gibt es Ämter die da Druck ausüben können oder bin ich auf mich gestellt? Und steht mir überhaupt auch da weiterhin Geld zu? Ich hoffe es sind nicht zu viele und nicht verworren gestellte Fragen. Lieben dank im voraus Calphac


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Calphac

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Hallo nochmal, Ja ich glaube meine Ausführungen waren etwas zu umfangreich! Im Prinzip interessiert mich nur ob die Möglichkeit besteht das Gehalt im Beschäftigungsverbot zu erhalten was mir zusteht. Auch wenn der Arbeitgeber sich zunächst weigert. Oder ob man da auf die Gunst des Arbeitgebers angewiesen ist. Desweiteren wie im ersten Text geschrieben, ob mit wieder aufleben des alten Vollzeitvertrages auch das Vollzeitgehalt gezahlt wird obwohl nicht ein Tag Vollzeit gearbeitet wird. Ich hoffe das meine Fragen so beantwortet werden können. Danke Calphac


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