Liebe Frau Bader, Mein Mutterschutz endet im Laufe des September und unmittelbar daran knüpft sich Elterngeldbezug für 1 Jahr. Im März und April 2021 wird mein Arbeitgeber die alljährliche leistungsorientierte Vergütungskomponente meines Gehalts auszahlen sowie den Firmenbonus. Diese Zahlungen liegen jeweils deutlich über dem Elterngeld und betreffen den Zeitraum Januar 2020 bis Ende Mutterschutz im September. Werden diese Zahlungen auf das Elterngeld angerechnet und führen zu Abzügen? Falls eine Anrechnung erfolgt, erfolgt sie.... A) nur in dem Zuflussmonat? Zum Beispiel Eingang 3.000 EUR variables Gehalt für 2020 Am 15.3. 2021 wird nur auf das Elterngeld vom Monat März 2021 angerechnet und die übrigen Monate bleiben „unbefleckt“? B) unter Berücksichtigung einer Verteilung auf die übrigen Elterngeldbezugsmonate des Zuflussjahres 2021? D.h. Umlage der 3.000 EUR auf alle Bezugsmonate 2021 und entsprechende anteilige Schmälerung? C) unter Berücksichtigung einer Zuordnung auf den betroffenen Leistungszeitraum Januar 2020 bis Ende Mutterschutz 2020? D) wie C) jedoch Zuordnung auf das gesamte Jahr 2020 und damit auch anteilig auf Elterngeldbezugsmonate? Wäre im Fall A) eine Lösung, für die Zuflussmonate in 2021 keinen Elterngeldbezug zu beantragen? Herzliche Grüße und vielen Dank Claudia
von Heymannc am 04.07.2020, 17:34